Ist es okay einen 10 Jahre älteren Freund zu haben ?

13 Antworten

Du bist VIEL zu jung um eine Beziehung zu führen. Höchstens macht er sich strafbar das ist alles, warte lieber nochmal 4 Jahre, glaub mir dann sieht auch alles anders aus...Auch was die Sichtweise angeht, was für ein Typ Mann du suchst.
Den von einmal kennen lernen auf der Party kann man nicht von Beziehung sprechen...

Den dann hast du auch völlig vergessen um was es in einer Beziehung wirklich geht...Um Zusammenhalt und eine Art Vertrautheit, diese muss sich aber erst entwickeln...Sagt man sich ich vertraue ihn aber schon ist man zu Naiv, in dem man sich auf den erst besten stürzt...

In der Regel ist nichts dagegen einzuwenden das er 10 Jahre älter ist, er kann sogar 20 Jahre älter sein.
Das wichtigste ist aber erstmal werde du erstmal erwachsen, und überstürze dich nichts.
Mach deine Schule eine Ausbildung und dann kann man über die Weitere Zukunft sprechen (wenn die Zukunft auch zumindest gesichert ist !!!)

Libertinaer  19.06.2018, 11:25
Du bist VIEL zu jung um eine Beziehung zu führen.

Sagt wer? Sexualpädagogen jedenfalls nicht. 8-)

Höchstens macht er sich strafbar

Wohl kaum! 8-)

Mach deine Schule eine Ausbildung und dann kann man über die Weitere Zukunft sprechen

Wann wäre Sveniboy1990 denn eine Beziehung genehm? Nach der Schule? Nach der Ausbildung? Nach dem Studium? Nach der Karriere? Pünktlich zur Rente? ^^

Ich glaube, die meisten Menschen kriegen Beziehung, Hobbys und Schule/Uni/Beruf ganz gut gleichzeitig auf die Reihe! ;)

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Sveniboy1990  20.06.2018, 10:51
@Libertinaer

Du willst mir sagen, 14 Jahre ist das richtige Alter um einen Freund zu haben. Da sag ich nur verkorkste und verdrehte Welt...Und man hört lieber auf Sexualforscher (Medien) anstatt auf sich zuhören. Bei den meisten übernehmen schon unterbewusst das denken von dem was die Medien uns vorgaukeln...

Hab gerade gegooglet, stimmt sogar das er sich nicht strafbar macht. Aber ich kann mir kaum vorstellen das ein über 20 Jähriger mit einer 14 jährigen einlässt, zumal sie noch nicht mal Bodenständig ist...
Aber heute sind vllt alle so dumm und blöd und nehmen jede, und versauen ihr Leben so richtig... Den wenns mal nicht läuft, verlässt er sie möglicherweiße, und sie zerbricht dann daran.
Darunter leidet die Schule, und schlussendlich muss sie dann Hartz4 beziehen (muss nicht eintreffen, kann aber eintreffen). Zumal sie noch in der Wachstumsphase ist und der Pubertät...

Aber nicht wenn man noch 14 Jahre ist, ich sagte ja sie soll erstmal erwachsen werden, das ist möglicherweiße mit 18 Jahre. Da bekommt man auch nochmal ein ganz anderen Blick, und steht möglicherweiße auf was anderes als jetzt...

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Libertinaer  20.06.2018, 17:31
@Sveniboy1990
Du willst mir sagen, 14 Jahre ist das richtige Alter um einen Freund zu haben.

Selbst-ver-ständ-lich!

Da sag ich nur verkorkste und verdrehte Welt...

... womit dein Weltbild hinreichend umschrieben wäre. :)

Und man hört lieber auf Sexualforscher (Medien) anstatt auf sich zuhören.

? Man hört auf dich.

Und wenn man auf andere hört, dann lieber Sexualpädagogen, als dich. 8-)

Die haben es gelernt, täglich damit zu tun, und haben Argumrnte statt Vorurteile. 8-)

Bei den meisten übernehmen schon unterbewusst das denken von dem was die Medien uns vorgaukeln...

Ach Jungchen, das war schon so, als es noch gar keine Medien gab. 8-)

Darunter leidet die Schule

Wie gesagt: "die meisten Menschen kriegen Beziehung, Hobbys und Schule/Uni/Beruf ganz gut gleichzeitig auf die Reihe! ;)"

Neid, weil dich niemand wollte? ^^

Da bekommt man auch nochmal ein ganz anderen Blick, und steht möglicherweiße auf was anderes als jetzt...

Wie, du warst vorher anders? Irgendwas lässt mich zweifeln. ^^

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Zu allererst macht er sich höchstwahrscheinlich strafbar. Aber auch sonst ist in so jungen Jahren selbst ein Altersunterschied von 3 Jahren schon sehr schnell zu spüren, vor allem wenn es um Beziehungen geht. Ein 25-Jähriger hat ganz andere Erwartungen an eine Beziehung als du. Während man in deinem Alter noch mit dem Kennenlernen von Körper und Sexualität beschäftigt ist und noch nicht einmal der Schulabschluss überhaupt in Sicht ist, geht es ab 25 schon oft um Familienplanung, oder zumindest zusammen wohnen, die nächsten Jahre planen und alles, was dazu gehört. Dafür bist du garantiert noch nicht reif genug - eigentlich zeigt das allein schon die Tatsachen, dass du hier nachfragen musst.

Libertinaer  19.06.2018, 09:16

Wenn ich hier die Antworten lese, sollte die Mehrzahl erwachsener GFler besser keine "Familie planen"! ^^

Ach, und strafbar macht er sich auch nicht. Schon gar nicht "höchstwahrscheinlich".

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In Deutschland haben Jugendliche ab 14 Jahren das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung - d.h. sie dürfen ihre Beziehungs- und Sexpartner unter allen wählen, die selbst ebenfalls mindestens 14 Jahre alt sind. Eine Alters-Obergrenze für den Partner kennt das deutsche Recht nicht - d.h. es spielt erst einmal KEINE Rolle, ob der Partner 14, 24 oder 84 ist! Das Einverständnis der Eltern ist dabei auch NICHT erforderlich! 

Voraussetzung ist stets, dass der Sex freiwillig stattfindet, kein Geld dafür fließt und keine Zwangslage bzw. Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer/Schüler...) ausgenutzt wird. 

Theoretisch könnten Eltern zwar einen über-21-jährigen anzeigen, was aber nur in seltenen Ausnahmefällen Erfolgt hat. Dazu muss nämlich ein Gutachter nachweisen, dass der über-21-jährige die Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen A'USGENUTZT hat. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn dem/der Jugendlichen nicht bewusst ist, was Geschlechtsverkehr bedeutet und welche Folgen dies haben könnte. Alleine der Hinweis auf das Alter oder den Altersunterschied ist dazu NICHT ausreichend. Erst 2016 hat ein Gericht entschieden, dass eine 15-jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten darf:  

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html  

Ein solcher Altersunterschied ist natürlich schon eine echte Herausforderung für die Liebenden und auch schon 4 oder 5 Jahre machen es Teenagern oft nicht leicht eine Beziehung auf Augenhöhe zu führen.  

Wenn der jüngere Partner zu etwas gedrängt wird, was er nicht möchte oder nur nachgibt, weil er glaubt dies dem Älteren "schuldig" zu sein, ist dies meist der Anfang vom Ende... .  

Seid nett aufeinander!  

R. Fahren  

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Life-Coach und Fachbuch-Autor
Astrobiophys  19.06.2018, 12:25
was aber nur in seltenen Ausnahmefällen Erfolgt hat. Dazu muss nämlich ein Gutachter nachweisen, dass der über-21-jährige die Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen A'USGENUTZT hat

Worauf basiert diese Einschätzung, persönliche juristische Erfahrung oder öffentlich zugängliche statistische Erwägungen? Ich bin selbst kein Jurist, halte die Erhebung solcher Daten aber für relativ schwierig. Offenbar scheint hier nämlich durchaus eine rechtliche Grundlage für die Eltern zu bestehen zumal es allgemein schwer zu erwägen ist ob ein Einzelfall Unreife irgendwie "ausgenutzt" wurde, was ich persönlich bei einer sexuellen Beziehung zu einem KIND eigentlich grundsätzlich unterstellen würde.

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Astrobiophys  19.06.2018, 15:18
@RFahren

Ich finde dort aber keine Aussagen über Frequenz bestimmter gerichtlicher Entscheideungen, geht darum irgendwie an meiner Frage vorbei zumal sich ein Laie auf Grundlage der reinen Gesetzestexte kaum ein Bild davon machen kann, wie konkrete richterliche Entscheidungen ausfallen.

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RFahren  19.06.2018, 15:25
@Astrobiophys

Erwähnter Kollege Libertinaer hat da mal irgendwo auch Aussagen über die Chancen auf eine Verurteilung genannt - finde ich nur jetzt nicht auf Anhieb. Er ist wohl in der Juristerei tätig und kann Dir sicher Statistiken & Co liefern... .

Meiner bescheidenen Erinnerung nach hatte er mal geschrieben, dass es da in den letzten 20 Jahren zu keiner Verurteilung kam (oder höchstens einer handvoll).

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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Astrobiophys  19.06.2018, 15:39
@RFahren
(oder höchstens einer handvoll).

Die Anzahl der Verurteilungen ist nebenbei kein Indikator für die Erfolgsquote ohne die Anzahl der entsprechenden Anklagen und außergerichtlichen Einigungen zu kennen, in jedem Fall scheint es aber doch eine juristische Grundlage selbiger zu geben und deine erste Aussage erscheint mir wenig fundiert :/

Ich empfinde die Richtung der Diskussion hier nebenbei auch jenseits des guten Geschmacks, da hier von einigen Usern offenbar alle Kinder unter 14 zu "Freiwild" erklärt werden sollen.

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RFahren  19.06.2018, 21:04
@Astrobiophys

In einem Strafprozess gibt es keine "außergerichtlichen Einigungen" - wir sind hier nicht in den USA. Einen Vergleich gibt es nur im Zivilrecht. Wie gesagt - wenn Du Statistiken, Quoten und sonstige Details wissen möchtest, dann habe ich Dir eine Quelle genannt. Kollege Libertinaer gibt Dir sicher gerne Details...

ICH habe hier niemand zu "Freiwild" erklärt - und KINDER unter 14 schon mal gar nicht, sondern lediglich dargelegt, wie es im deutschen Recht aussieht! Wenn Du Probleme mit der Gesetzgebung und der Tatsache hast, dass Jugendliche ab 14 als "sexuell mündig" gelten, dann kann ich da nix für... .

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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Astrobiophys  19.06.2018, 21:44
@RFahren

Ich bin lediglich der Meinung, dass hier eine falsche Rechtsauffassung vertreten wird, beende die Diskussion aber an dieser Stelle und wende mich an den Seitenbetreiber.

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derdorfbengel  20.06.2018, 21:46
@Astrobiophys

"Die Anzahl der Verurteilungen ist nebenbei kein Indikator für die Erfolgsquote ohne die Anzahl der entsprechenden Anklagen und außergerichtlichen Einigungen zu kennen"

Eine absolute Grundmenge von 0 entspricht immer einem Anteil von 0 Prozent.

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Libertinaer  02.07.2018, 22:26
@Astrobiophys
Ich finde dort aber keine Aussagen über Frequenz bestimmter gerichtlicher Entscheideungen

Zitate aus der juristischen Fachliteratur findet man schon in der Wikipedia ("extrem randständige forensische Bedeutung" - oder im Klartext: interessiert keine Sau ;))

Ich habe das hier mal weiter ausgeführt: https://www.gutefrage.net/frage/strafbar-wenn-ein-18jaehriger-und-eine-14jaehrige-sex-miteinander-haben#comment-158749622

zumal sich ein Laie auf Grundlage der reinen Gesetzestexte kaum ein Bild davon machen kann, wie konkrete richterliche Entscheidungen ausfallen.

Es gibt ...

  • kommentierte Gesetzesausgaben, die dem Laien die Gesetzestexte verständlich machen,
  • juristische Fachliteratur, in der reale Fallbeispiele bis zum Exzess auseinandergenommen, und mit Begründungen kommentiert werden, sowie
  • Urteile mit ihren Begründungen - je höher due Instanz, umso ausführlicher, qualifizierter und relevanter die Begründung.

All das ergibt ein deutliches Bild - zumal wenn man es über die Jahre betrachtet.

Und die Rechtspraxis ist da - mindestens bei heterosexuellen Beziehungen - SO eindeutig, dass selbst in extremen Fällen die Staatsanwaltschaft eher eine Einstellung mit Geldzahlung bzw. einen Strafbefehl erlässt (also keine Verurteilung), weil das "Risiko" eines Freispruchs zu hoch ist.

So ein extremer Fall war IMHO z.B., dass eine AFAiR 15-Jährige ihrem Trainer hörig wurde, der in den Ferien einen Sportkurs in den Räumlichkeiten der Schule bestritt, ohne dort aber Lehrer zu sein.

Dabei kam es zu extremsten BDSM-Sexualpraktiken, die das Mädchen völlig überforderten bzw. verstörten.

Da sollte sich auch jeder Laie denken können, was bei "normalen" sexzelken Beziehungen vor Gericht (nicht) passiert, oder?

Merke: Für eine Strafbarkeit MUSS zwingend die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlen. Die wird aber spätestens ab 14 aus guten Gründen vorausgesetzt - nicht zuletzt, weil mittlerweile mehrfacher Sexualkundeunterricht bis dahin Pflicht ist (das war früher noch anders).

Und FALLS dem doch mal so sein sollte, MUSS das auch noch susgenutzt werden. Beziehung, so merkwürdig man sie auch finden mag, widerspricht dem aber.

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Libertinaer  02.07.2018, 23:00
@Astrobiophys
Die Anzahl der Verurteilungen ist nebenbei kein Indikator für die Erfolgsquote ohne die Anzahl der entsprechenden Anklagen und außergerichtlichen Einigungen zu kennen,

Verglichen mit der Vielzahl der "Ü21 & 14/15"-Beziehungen gibt kaum Strafanträge (ist ein Antragsdelikt), und die allermeisten Strafanträge führen zu keiner Verurteilung. Und wenn, dann überwiegend bei homosexuellem Spontansex (aka "Verführung").

Genaue Zahlen sind da schwerlich zu bekommen, da es durchaus nicht wenige Verurteilungen nach § 182, Abs. 3 StGB gibt. Nur beziehen sich die weit überwiegend auf U14-Opfer (in Tateinheit mit § 176 StGB) und eben nicht auf 14/15-Jährige.

in jedem Fall scheint es aber doch eine juristische Grundlage selbiger zu geben und deine erste Aussage erscheint mir wenig fundiert :/

Allemal deutlich fundierter, als der Anschein bei jemandem, der sich damit nun so überhaupt nicht auskennt.

Ich empfinde die Richtung der Diskussion hier nebenbei auch jenseits des guten Geschmacks, da hier von einigen Usern offenbar alle Kinder unter 14 zu "Freiwild" erklärt werden sollen.

? DIESE an Blödsinn nicht zu übertreffende Aussage, ist wirklich jenseits jeden "Geschmacks"!

  1. In der verlinkten Frage ging es um Sex zw. Kindern. Der ist selbstverständlich erlaubt und natürlich, auch wenn sexuell Gestörten das quer runtergehen mag.
  2. Unabhängig von dieser juristischen wie sexuellen Realität, ist Sex von Ü14 mit U14 aber strafbar. Keine Ahnung, wie Du da auf "Freiwild" kommst.
  3. RFahren hat nicht auf die Frage bzw. deren Beantwortung verlinkt, sondern auf einen Komnentar im Verlauf der Diskussion, wo (grundsätzlich strafbewehrter) Sex zw. Erwachsenen und Kindern gar nicht das Thema war, sondern (grundsätzlich erlaubter) Sex mit Jugendlichen - inkl. Beispielen in Folge, für Leute mit mehr scheinbarer als tatsächlicher Ahnung vom Sexualstrafrecht - mithin: genau für User wie dich.
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Libertinaer  02.07.2018, 23:08
@Astrobiophys
Ich bin lediglich der Meinung, dass hier eine falsche Rechtsauffassung vertreten wird

Es gibt auch Menschen, die der Meinung sind, die Erde wäre eine Scheibe, hohl und von Reptiloiden beherrscht. ^^

beende die Diskussion aber an dieser Stelle und wende mich an den Seitenbetreiber.

Offensichtlich mit durchschlagendem Erfolg ... =;-o

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Hallöchen

Ich schliesse mich den Anderen an

Das wäre vom Gesetzgeber her strafbar

Aber das müsste ein Mann mit Mitte 20 wissen

Libertinaer  19.06.2018, 08:52
Das wäre vom Gesetzgeber her strafbar

Falsch.

Aber das müsste ein Mann mit Mitte 20 wissen

Wie alt bist DU, und warum weißt DU das nicht?

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Angel1112  19.06.2018, 09:25
@Libertinaer

Ist doch schön,das es Menschen wie Dich gibt,die immer die perfekten Antworten hier haben

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Libertinaer  19.06.2018, 10:20
@Angel1112

Ja, sehe ich auch so (deswegen auch der DH)! :)

Weniger schön hingegen ist, dass so viele Menschen falsche Antworten geben, weil sie zu Themen antworten, von denen sie offensichtlich keine Ahnung haben.

Und traurig ist, wenn Menschen über andere herziehen, sich dabei irren, aber selbst nichts einstecken können. ;)

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Angel1112  19.06.2018, 10:25
@Libertinaer

Ich kann Kritik ertragen,oder andere Meinungen ......wenn meine Antwort nicht die Richtige ist.....damit sollte niemand eigentlich ein Problem haben

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Libertinaer  19.06.2018, 10:32
@Angel1112

Ich habe damit kein Problem.

Ich möchte zu besseren Antworten beitragen (und erkläre auch Verständnisprobleme).

Sieh es mir bitte einfach nach, dass, wer sich so aus dem Fenster hängt, dann halt auch ggf. eine spitze Bemerkung zurückkriegt?! :)

Peace! :-)

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Nein, ist nicht ok. Er ist nicht normal, verstehst du? Mit ihm stimmt etwas nicht. Du solltest das unbedingt beenden. Vielleicht bist du stolz darauf, dass sich ein erwachsener Mann in dich verliebt hat, aber er ist ein Freak! Seit wann seid ihr ein Paar? Wer weiß davon?

Oder hast nur du dich verliebt? Weiß er vielleicht gar nichts von deinen Gefühlen für ihn?

Libertinaer  19.06.2018, 08:55
Er ist nicht normal

Das beurteilst DU?

Was wäre deine Kompetenz, das (zumal aus der Ferne) zu beurteilen? Und was gibt dir das Recht dazu?

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Elali74  19.06.2018, 09:30
@Libertinaer

Lebenserfahrung, Menschenkenntnis. Entschuldige, aber ein 14-jähriges Mädchen und ein 25-jähriger Mann sind normalerweise in ihrer Entwicklung weit voneinander entfernt. Wie gesagt - normalerweise. Ist es anders, kann das schwer als normal bezeichnet werden.

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Libertinaer  19.06.2018, 10:11
@Elali74

Art. 2 Grundgesetz: "(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit"

Eine Beschränkung auf irgendeine angebliche "Normalität" (bzw. was DU dafür hältst) sehe ich da nicht. Darauf hat man, nach der Unterdrückung durch Kirche, Nazis & Co. bewusst verzichtet.

PS: Ich hätte übrigens nicht kommentiert, wenn Du deine Aussagen als Meinung formuliert hättest.

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Elali74  19.06.2018, 10:16
@Libertinaer

Da geb ich dir Recht! Ist ein freies Land! Ich ergänze hiermit meine Antwort ausdrücklich um den Zusatz: Es handelt sich hierbei um meine persönliche, aus der Ferne und auf Basis der wenigen Infos, die die Frage enthält, getroffene Einschätzung. Letztendlich darf jeder mit jedem glücklich werden!

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