Ist es erlaubt das Warnblinklicht einzuschalten um Drängler auf zu geringen Abstand hinzuweisen?
Wenn auf der Autobahn jemand hinter mir drängelt, dann schalte ich gerne das Warnblinklicht für ein bis zwei "Blinks" ein, um ihn zu warnen, dass er zu nah auffährt.
Ist das erlaubt? Schließlich ist es ja eine Gefahrensituation.
Grüße :)
20 Antworten
Bei solchen Deppen sollte man die Spur wechseln. Ist das aber nicht möglich tippe ich normalerweise die Bremse leicht an, so dass die Bremslichter aufleuchten aber ich nicht langsamer werde. Dann überlegt sich der Drängler das öfter nochmal. Hat das keinen Einfluss fahre ich ganz normal weiter ohne mich Bedrängen zu lassen und nutze dann eben die nächste Möglichkeit zum sicheren Spurwechsel. Idioten gibt es ebene überall, man sollte sich nur nicht von ihnen verrückt machen lassen.
§ 16 StVO - Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
- wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
- wer sich oder andere gefährdet sieht.
(2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.
(3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.
Wodurch denn? Einfach weiterfahren und nicht beirren lassen.
Wenns sehr nervt, halt, wie vorgeschlagen, leicht bremsen...oder die Nebelschlussleuchten anmachen.
wer sich oder andere gefährdet sieht.
Das trifft ja zu. Durch den geringen Abstand werde ich und auch andere gefährdet oder nicht?
So könnte man sicher argumentieren. Ich zweifle aber an der Wirksamkeit dieser Maßnahme, oder funktioniert das bei dir?
Mit Schall- oder Leuchtzeichen sind aber Hupe und Lichthupe gemeint, nicht der Warnblinker!!!
Der Warnblinker ist wie gesagt nur dafür gedacht, andere Verkehrsteilnehmer auf ein Problem am eigenen Fahrzeug oder auf eine Gefahrensituation, die sich vor einem abspielt, hinzuweisen.
Nur weil Du Dich bedrängt fühlst, bist Du aber noch lange nicht in einer Gefahrensituation.
Hoffe einfach darauf, dass irgendwo die Polizei oder die Provida in Zivil unterwegs ist und den Drängler auf frischer Tat erwischt. Du bist nicht dazu da, um andere Verkehrsteilnehmer zu erziehen.
@ Reiswaffel: Ja das funktioniert meistens. Die lassen sich dann ein wenig zurückfallen.
@ Sternenmami: Soll ich dann in Zukunft hupen, wenn einer drängelt? Lichthupe nach hinten gibts ja leider ned...
Aber Hupen fände ich jetzt noch irritierender als das Warnblinklicht
Offiziell ist das Warnblinklich dafür vorgesehen, den fließenden Verkehr vor einer Gefahr zu warnen.
Die Gefahr ist aber derjenige, den Du dazu auffordern willst, etwas mehr Abstand zu halten. Folglich muss er auch nicht gewarnt werden, weil er es wissen wird, daß er zu dicht auffährt.
Allerdings mache ich das in solchen Situationen auch - mit Erfolg. Angezeigt hat mich meines Wissens noch keiner.
Meiner Meinung nach wird der Warnblinker viel zu wenig eingeschaltet. Oft zu beobachten: Das Stauende, Warnblinker schalten hier nur LKW-Fahrer und manche PKW-Fahrer ein, von den meisten PKW-Fahrern wird das nicht praktiziert. Dennoch kommt es am Stauende doch zu vielen Auffahrunfällen. Auch Abseits der Autobahn. Bei uns wird auf einer Bundesstraße gerade eine Brücke saniert. Über diese Brücke kann man nur einspurig mit Ampelregelung fahren. Wie oft sieht man da große Augen und offene Münder in erschrockenen Gesichtern von den schon an der Ampel wartenden. Hätten Sie den Warnblinker eingeschaltet, hätten sie diese Situation unter Umständen nicht gehabt. Aber rollt ein LKW mit Warnblinker an die Ampel, schütteln sie den Kopf. Sollten doch froh sein, vor allem, weil sie am LKW nicht so leicht nach vorne sehen wie durch die Heckscheibe eines vorausfahrenden PKW.........
Muss Dir Recht geben. Kenn da auch jemand, der an eine Brückenbaustelle gefahren ist und sich gefragt hat, ob die Baustelle morgens schon da war... ;-)
Solche Schreck-Momente könnten durch den gezielten Einsatz des Warnblinkers vermieden werden.
Dann richte ihm mal einen lieben Gruß von mir aus. Und sag ihm auch noch, daß ich mich auf nächsten Sonntag freue. :-)
Nein, denn das ist nur dann erlaubt, wenn bei Deinem Auto etwas nicht in Ordnung ist oder wenn Du auf eine Gefahrensituation vor Dir hinweisen möchtest.
Erlaubt ist es nicht aber hilfreich.
Ich tippe mal ganz kurz auf die Bremse. Da geht dem schon die Muffe. Warnblink darfst Du nicht.
Du darfst definitiv nicht bremsen, wenn vor Dir kein Grund dafür vorliegt. Ist klar und deutlich in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Würde es dann zu einem Auffahrunfall kommen, ist nämlich eindeutig derjenige Schuld, der ohne Grund gebremst hat und nicht der, der aufgefahren ist.
Du darfst definitiv nicht bremsen, wenn vor Dir kein Grund dafür vorliegt.
Ein Vorausfahrender darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen (§ 4 Abs. 1 Satz 2 StVO).
aber nicht jeder ist so suverän. Man wird schnell verunsichert.