Inwiefern verhilft das Selbstbestimmungsgesetz transgendern zu einer einfacheren Geschlechtsangleichung?
Kommt man somit schneller und leichter an Hormone und OPs? Oder hat es darauf keinen Einfluss?
8 Antworten
Das Selbstbestimmungsgesetzt hat mit Op‘s oder Hormonen nichts zu tun. Für Hormone und Op‘s benötigt man auch weiterhin gewisse Voraussetzungen wie zum Beispiel Gutachten oder Indikationsschreiben.
Vor dem Selbstbestimmungsgesetz musste man dirch das TSG (Transexuellengesetz) um seinen Namen und Personenstand ändern zu können. Dafür benötigte man Gutachten, 2 oder 3 Jahre (bin mir nicht mehr sicher) in denen man als das Geschlecht gelebt hat, man musste einen Trans Lebenslauf schreiben also zum Beispiel wann was war wann man es herausgefunden hat und sonstiges. Das ganze ging vor Gericht und man musste dort nochmal etwas erzählen und dann wurde entschieden ob der Name jnd Personenstand geänderz wird oder nicht. Das ganze Verfahren hatte natürlich auch Geld gekostet, ich weiß jetzt nicht wie viel genau, weil ich es nicht bezahlen musst.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat solche Voraussetzungen nicht mehr ich hlaube man geht zum Standesamt im es zu beantragen und nach ein paar Monaten ist es dann durch, aber bin mir nicht zu 100% sicher, da ich mich damit nicht wirklich auseinandersetze. Aufjedenfall ist der Weg jetzt leichter um den Namen ändern zu können.
Das weiß ich nicht, ich war zu dem Zeitpunkt Minderjährig hatte somit kein Einkommen ich glaube das war dann Verfahrenskostenhilfe. Ich könnte mir schon vorstellen, dass wenn man von Grundsicherung gelebt hatte, dass man da auch Verfahrenskostenhilfe beantragen konnte.
Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht es Transpersonen, ihren Namen und Geschlechtseintrag einfacher offiziell zu ändern. Mehr aber auch nicht.
Um eine Hormontherapie oder geschlechtsangleichende Eingriffe durchführen zu lassen brauchen sie aber wie zuvor auch ein psychologisches Gutachten, was erst vielen mehreren Monaten Therapie ausgestellt wird.
Die medizinische und die rechtliche Transition sind zwei grundlegend verschiede Dinge. Aber das waren sie auch schon mit dem TSG.
Es hat keinerlei einfluss auf hormone oder OPs.
Es hat nur den davor sehr teuren Prozess der Vornamen und geschlechtseintragsänderung einfacher gemacht.
§ 1 Abs. 2 SBGG:
Medizinische Maßnahmen werden in diesem Gesetz nicht geregelt.
Wurde das vorher vom Staat übernommen, wenn man vom Grundsicherung gelebt hat?