hilfe bundestagswahl?


05.02.2025, 15:58

leider habe ich es falsch verstanden, ist für hamburg gewesen.

RayAnderson  05.02.2025, 15:49

Was soll das für ein Wahlzettel sein?

LeoLion123 
Beitragsersteller
 05.02.2025, 15:50

ist für hamburg , das war jetzt mein fehler. aber meine frage ist, wo beantrage ich denn die wahlzettel für die bundestagswahl ? weißt du das vielleicht ?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich komme selber aus dem Norden, und das ist für die Wahl in Hamburg, also für die jeweiligen Bezirke etc.

Für die Bundestagswahl bekommst du die Wahlzettel (wenn du über 18 bist) an deine Meldeadresse geschickt.

Ich habe irgendwo gelesen gehabt, das sie erst ab dem 07.02.2025 herausgeschickt werden, WENN ich mich nicht irre.
Auf jeden Fall, werden sie so oder so bei dir ankommen .


RayAnderson  05.02.2025, 23:16
erst ab dem 07.02.2025 herausgeschickt werden

Ja, ein genauer Termin stand noch nicht fest

Hallo

hilfe bundestagswahl?
unten aufm bild steht "spätestens bis 02.03.2025 beim amt abgeben"
aber das macht doch keinen sinn, wenn die wahlen schon ende februar sind ?
oder verstehe ich was falsch ?
Das Foto zeigt keine Wahlbenachrichtigung und auch keinen Wahlschein, der bevorstehenden Bundestagswahl!

Am 23. Februar 2025 wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Alle Wahlberechtigten erhalten rechtzeitig vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Am Wahltag stehen in der gesamten Bundesrepublik zahlreiche Wahllokale zur Stimmabgabe zur Verfügung.

Wer möchte, kann jedoch schon vor dem Wahltag per Briefwahl wählen. Dafür muss lediglich ein Wahlschein beantragt werden. Die Briefwahl steht jedem offen und bietet vor allem Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Reisenden oder im Ausland lebenden Wählerinnen und Wählern eine praktische Möglichkeit, an der Wahl teilzunehmen.

So beantragen Sie die Briefwahlunterlagen 

Der Wahlschein kann bei der Gemeinde des Hauptwohnortes beantragt werden. Das geht persönlich, schriftlich – per Post, Fax oder E-Mail – und bei vielen Gemeinden auch online. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gibt es einen Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Telefonische Anträge sind nicht möglich. 

Sobald der Wahltermin bekannt ist, können die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Sie müssen nicht auf die Wahlbenachrichtigung warten. Der späteste Zeitpunkt für die Beantragung ist am Freitag vor der Wahl um 15:00 Uhr. In Ausnahmefällen, etwa bei einer plötzlichen Erkrankung, ist eine Beantragung auch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.

Um Briefwahlunterlagen zu beantragen, werden der Familienname, Vorname(n), das Geburtsdatum und die Wohnanschrift benötigt. Bei Beantragung für eine andere Person benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. In diesem Fall ist der Antrag nur persönlich oder schriftlich möglich.

So erhalten Sie die Briefwahlunterlagen

Die Unterlagen werden per Post an die gemeldete Wohnanschrift oder eine alternative Adresse, beispielsweise den Urlaubsort, geschickt. Die alternative Adresse kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung angegeben werden. Sie können die Unterlagen auch persönlich bei der Gemeinde abholen. Dort können Sie auch direkt vor Ort wählen (Briefwahl an Ort und Stelle).

So funktioniert die Briefwahl
  • Stimmzettel ausfüllen: Kreuzen Sie den Stimmzettel wie gewohnt an.
  • Stimmzettelumschlag verschließen: Legen Sie den Stimmzettel in den vorgesehenen Umschlag und kleben Sie diesen zu.
  • Wahlschein unterschreiben: Der unterschriebene Wahlschein kommt zusammen mit dem verschlossenen Stimmzettelumschlag in den Rückumschlag.
  • Abschicken oder abgeben: Senden Sie den Wahlbrief per Post ab oder geben Sie ihn direkt bei der zuständigen Behörde ab.
Wichtige Fristen für die Briefwahl

Die Bundeswahlleitung empfiehlt, den Wahlschein frühzeitig zu beantragen und den Wahlbrief möglichst bald nach Erhalt der Unterlagen auszufüllen und abzusenden. So stellen Sie sicher, dass Ihre Stimme rechtzeitig ankommt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden. Für einen rechtzeitigen Versand sollten Wahlbriefe innerhalb Deutschlands spätestens drei Werktage vor der Wahl (20. Februar 2025) abgesendet werden. Bei einem Versand aus dem Ausland ist der rechtzeitige Versand besonders wichtig – am besten per Luftpost und mit Priority-Aufkleber.

Quelle: Bundesregierung, Bundesrepublik Deutschland

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Alles Gute Dir... und bleib gesund

Gruß, RayAnderson  😉

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