Hilfe Brief vom Sozialgericht als Zeuge eingeladen?

4 Antworten

Du sollst einfach nur eine Zeugenaussage bezüglich Deines Bruders machen.

Übrigens: Da es sich bei Deinem Bruder um einen nahen Angehörigen handelt, kannst Du auch einfach von Deinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Soll heißen: Keiner kann Dich zwingen, in dieser Sache etwas auszusagen.

SGB II ist das Bürgergeld. Eventuell läuft eine Anzeige wegen Betrug beim Bezug von Bürgergeld.
Genaueres kann dir aber nur das Gericht (oder dein Bruder) sagen.

wenn du da dann tatsächlich hin musst, kannst du ja aussagen, dass ihr seit Jahren keinen Kontakt habt und du die Fragen daher nicht beantworten kannst.

Es geht wohl darum, ob Du an Deinen Bruder Geld gezahlt hast oder ob Du von Zahlungen anderer an ihn etwas weisst.

Du bist aber als Bruder berechtigt, die Aussage zu verweigern, weil Du in der Seitenlinie im 2. Grad mit Deinem Bruder verwandt bist, Par. 383 Abs. 1 Nr. 3 ZPO , 202 SGG.

Dabei gehe ich davon aus, dass Dein Bruder der Kläger ist.

Was soll dich schockieren ?

Also Zeuge bist du nicht beschuldigt und musst nur aussagen.

Wenn du keine Beziehungen zum Bruder hast, dann hast du auch keine Zahlungen an ihn geleistet oder von ihm bekommen. Und er war auch nicht in deiner Wohnung gemeldet. Wenn doch .. muss der das angeben, wenn er Sozialhilfe oder Bürgergeld bekommen hat. Ist aber sein Problem.

Du musst auch nicht befürchten, zu Unterhaltszahlungen herangezogen zu werden.