Vorladung STGB 184?

3 Antworten

Vielleicht hast Du eine Filesharingsoftware benutzt, und dabei ist Netzwerktraffic von anderen Usern über Deinen PC gelaufen, und Deine IP-Adresse wurde daher irgendwo in Verbindung mit einer illegalen Aktivität gesetzt. Vielleicht ist sich die Staatsanwaltschaft nicht sicher, ob Du allenfalls (mit-)schuldig bist, und will Dich deshalb vorladen. Ist Dein Computer etwa in einem privaten Netzwerk mit vielen Clients, ist es mitunter schwierig herauszufinden, von wem/ von wo aus genau die illegale Aktivität ausgegangen ist.

Sollte sich jedoch der Verdacht im Verlauf der Vorladung erhärten, kann Dir theoretisch unmittelbar nach der Einvernahme die Wohnung, Auto usw. durchsucht und alle Computer, Handy's usw. beschlagnahmt werden.

Du kannst sicher sein, wenn die Staatsanwaltschaft bereits einen konkreten Verdacht gegen Dich hat, dann wird es keine briefliche Vorwarnung geben, sondern gleich zur Durchsuchung kommen. Also hängt das weitere Vorgehen wohl von Deiner Aussage ab. Du kannst sowohl ein reiner Zeuge sein aber mitunter auch als möglicher Verdächtiger befragt werden.

Zu einer polizeilichen Vernehmung musst du nicht hingehen. Einfach ignorieren.