Was tun bei einer Vorladung?
Hallo ihr lieben, mein Sohn hat heute eine Vorladung bekommen von der Polizei. Dort steht drin das gegen meinen Sohn ein Ermittlungsverfahren läuft aus dem Grund von § 184 b Abs. 1 StGB, Verbreitung, Verschaffung für andere, Herstellung und Verwendung im Sinne des § 184d (1,2) von Kinderpornorafischer Schriften.
Was bedeutet das nun?
liebe grüße
4 Antworten
Das bedeutet, dass gegen ihn strafrechtlich ermittelt wird und dass ihm die Gelegenheit gegeben wird, sich bei der Polizei zu diesen Vorwürfen zu äußern, also seine Sicht der Dinge zu erklären. Er kann hingehen oder es lassen. Wenn er nicht hingeht, verbessert sich seine Situation deswegen aber nicht. Dann wird er eben zu einem späteren Zeitpunkt vom Strafgericht vorgeladen. Dort muss er erscheinen. Tut er es nicht, kann er von der Polizei vorgeführt werden.
Grundsätzlich ist es so, dass Polizei/Staatsanwalt seine Schuld beweisen müssen und nicht dein Sohn seine Unschuld. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt für ihn die Unschuldsvermutung.
Keine Ahnung, wie die Polizei auf deinen Sohn kommt. Das mußt du ihn selbst fragen. Ohne Grund wird die Polizei keine Ermittlungen durchführen.
mein Sohn sagt das er damit auf jedenfall nichts zutun hat und er ist immer ehrlich
Ob er ehrlich ist, kann ich nicht beurteilen. Es könnte auch sein, dass er dir gerade bei so einem Thema und so einer Anschuldigung eben doch nicht die Wahrheit sagt. Aber: Du kennst deinen Sohn, ich nicht!
Wenn er damit nichts zu tun hat, kann er doch zur Polizei gehen und die Angelegenheit dort aufklären.
Er wird sich wohl am besten einen Anwalt nehmen müssen.
Hi...
Das bedeutet dass gegen deinen Sohn ermittelt wird,weil er höchstwahrscheinlich Nacktbilder oder ähnliches verbreitet hat (du da reicht es schön wenn man nachweisen kann das er diese von einer anderen Person gefordert hat) aber die Strafe ist zunächst vom Alter Anhänig und was genau halt passiert ist also ob er Bilder rumgeschickt hat/weitergeleitet/ oder veröffentlicht hat (also der Drahtzieher ist)
Im Altersbereich von 14bis 15 glaube ich gibt es bei der Weiterleitung sozial Stunden und oder ein Bußgeld so war es bei sehr vielen zumindest an unserer Schule im Jahrgang
Wie es bei den anderen Sachen aussieht weiß ich leider nicht und ob nach diesen Faktoren wirklich geahndet wird ich kann mich auch täuschen
Nichts desto trotz würde ich die Vorladung warhnehmen da er beschuldigter eines Strafverfahrens ist
LG Jeremy
Ich habe sein Handy einkassiert und dies kontrolliert er hat sowas nicht auf dem Handy
So was geht auch relativ schnell und er ist "nur" beschuldigter das heißt er wird verdächtigt es gemacht zu haben.
Was bedeutet das nun?
Dass dein Sohn offenbar pornografische Schriften verteilt hat und deshalb gegen ihn ermittelt wird. Sollte sich der Vorwurf bewahrheiten: die Strafvorschrift kennt nur die Freiheitsstrafe.
Dein Sohn sollte der Vorladung folgen und sich anhören was ihm genau vorgeworfen wird, sich aber nicht zur Sache äußern und sich unverzüglich einen Anwalt nehmen.
Wieso kommt denn die Polizei darauf?