Anzeige bekommen - was tun. Muss ich zur der Vorladung gehen?
Hallo Leute, Ich wurde zum ersten Mal vor einem Jahr wegen Daten-Ausspähung angezeigt. Damals fand ich in der Schule einen Zettel mit E-Mail-Adresse und Passwort, in den ich mich aus Neugier eingeloggt hatte. Wegen Jugendstrafgesetzt wurde die anzeige verfallen. Nun werde ich jetzt wieder misstrauisch wegen „Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts folgender Straftat
Datenveränderung gemäß $ 303a StGB“ angezeigt? Hat man dafür einen Beweis, dass ich es bin? Was erwartet mich? Ich bin 19 Jahre alt. Könnte ich in den knast kommen? Muss ich aussagen und zur der einladung gehen?
„Falls Ihrem Erscheinen Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich um rechtzeitige - ggf. telefonische - Mitteilung. Sollten Sie Ihren Aufenthalt in der Zwischenzeit in eine andere Gemeinde verlegen, wird um Rücksendung der Vorladung und Angabe des neuen Aufenthaltsortes gebeten. Sofern Sie zu Ihrer Vernehmung/Anhörung nicht erscheinen oder nicht rechtzeitig Hinderungsgründe benennen, die Ihrem Erscheinen entgegenstehen, wird davon ausgegangen, dass Sie bei der Polizei keine Angaben machen wollen. Der Vorgang wird dann an die zuständige Verfolgungsbehörde abgegeben, die das Erforderliche veranlassen wird.“
6 Antworten
Muss ich zur der Vorladung gehen?
Genau darauf achten, wer die Vorladung schickt. Kommt sie von der Polizei, musst du nicht hin. Kommt sie von der Staatsanwaltschaft, dann musst du hin.
Das Problem ist aber folgendes: Die Staatsanwaltschaft kann die Polizei damit beauftragen, die Beschuldigtenvernehmung durchzuführen. Dann musst du zur Polizei.
Manchmal ist das schwierig zu erkennen.
Also die Tat wird danach vom Gericht/ der Staatsanwaltschaft beurteilt wie alt du zum Zeitpunkt der Tat warst, und nicht heute. Über Verjährung usw. kann ich keine Angaben machen, die Zeiten fehlen.
Datenveränderung würde bedeuten, dass du dich in den Account eingeloggt hast, wie du bereits zugegeben hast. Dann hast du aber nicht nur aus "Neugier rumgeguckt", sondern etwas angestellt, z.b. die Passwörter geändert, Daten gelöscht, ggfls. Noten geändert usw. Und da ist man dir erst später drauf gekommen.
Vielleicht solltest du dir nicht so viele Gedanken über die Strafe machen, sondern über die Folgen der späteren zivilrechtlichen Forderungen das von dir angerichtete Übel wieder loszuwerden, also Fachleute beauftragen, Fehlzeiten usw. Das kann teuer werden.
Ja, da hat man wohl irgendwas, sonst wäre man ja nicht auf Dich gekommen.
Muss ich zur der Vorladung gehen?
Steht doch da.
Sofern Sie zu Ihrer Vernehmung/Anhörung nicht erscheinen oder nicht rechtzeitig Hinderungsgründe benennen, die Ihrem Erscheinen entgegenstehen, wird davon ausgegangen, dass Sie bei der Polizei keine Angaben machen wollen.
Muss ich aussagen und zur der einladung gehen?
Als Beschuldigte/r musst Du einer solchen Einladung nicht nachkommen.
Sofern Sie zu Ihrer Vernehmung/Anhörung nicht erscheinen oder nicht rechtzeitig Hinderungsgründe benennen, die Ihrem Erscheinen entgegenstehen, wird davon ausgegangen, dass Sie bei der Polizei keine Angaben machen wollen. Der Vorgang wird dann an die zuständige Verfolgungsbehörde abgegeben, die das Erforderliche veranlassen wird.“
Da steht doch genau beschrieben, was du zu tun hast, und was passiert, wenn du NICHT reagierst.
Frohe Weihnachten, Hans! Immer noch der Alte!
Möglicherweise wären hier ein paar Hinweise darauf, wann er nicht aussagen sollte, hilfreich.