Vorladung wegen Verdachts auf Erwerb und Besitzt von Betäubungsmitteln?


18.12.2020, 13:05

Es ist nicht Pflicht bei einer Vorladung zu erscheinen! Im Brief steht ausdrücklich, wenn ich nicht erscheine, wird davon ausgegangen, dass ich keine Aussage treffen will. Der Fall wird dann an die zuständige Verfolgungsbehörde abgegeben, die mich evtl. kontaktieren wird.

4 Antworten

Hallo Matsematik,

Zuerst einmal rate ich Ihnen davon ab die Vorladung der Polizei wahrzunehmen. Gehen Sie nicht dort hin. Ignorieren ist jedoch auch nicht der richtige Weg. Suchen Sie sich einen Fachanwalt für Strafrecht in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch. Wenn Sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen, können Sie beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Das erklärt Ihnen aber auch ihr zukünftiger Strafverteidiger. Sollte die Polizei noch einmal auf Sie zukommen, teilen Sie denen mit, dass Sie sich nicht weiter äußern möchten und sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen werden. Grundsätzlich gilt, dass ab dem Moment, ab dem Sie verdächtigt werden eine Straftat begangen zu haben oder damit im Zusammenhang zu stehen, Sie sich nicht dazu äußern müssen. Ich wünsche Ihnen alles Gute und ein faires Verfahren.

Du bist dazu verpflichtet bei deiner Vorladung zu erscheinen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
wiki01  18.12.2020, 13:02

Nö, nicht als Beschuldigter, wenn die Vorladung von der Polizei kommt.

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Hikker  18.12.2020, 13:07

Nein. Wie kommst Du darauf?

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Johannes2309  18.12.2020, 13:09
@Hikker

Er schreibt

ein mir bekannter Drogendealer hochgenommen wurde

daher gehe ich von einer Zeugenaussage aus die verweigert werden darf.

Sollte er der Beschuldigte sein, kann er natürlich die Aussage verweigern und muss nicht erscheinen.

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Hikker  18.12.2020, 18:26
@Johannes2309

Stimmt natürlich, wenn es so wäre. Ich hab da aber extreme Zweifel.

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Wieso sollte es zu einer Strafe kommen, wenn Du nichts ungesetzliches getan hast?

Matsematik 
Fragesteller
 18.12.2020, 13:07

Hilfe beim Cannabiserwerb anderer? Wie bereits angedeutet, über mein Handy wurde Gras erworben, aber nie für mich.

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Bist du Beschuldigter? Dann brauchst du nicht hinzugehen, wenn die Ladung von der Polizei kommt.

Hingehen musst du, wenn du Zeuge bist oder wenn dich die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft lädt.

Wenn du nichts mit dem Drogenhandel zu tun hast, oder kein Abnehmer bist, hast du bei der Vernehmung die Möglichkeit, den Vorwurf zu entkräften. Dafür gibt man dir die Gelegenheit, gehört zu werden. Das musst du nicht, kann aber das ganze entschärfen.