Vorladung wegen BTMG - Aussage verweigern oder erscheinen?

9 Antworten

du musst zur Vorladung erscheinen, aber du musst dich nicht selbst belasten, sprich du kannst schweigen...nur wegen ner SMS können sie dir gar nichts, falls sie wirklich nicht auf dich aufmerksam geworden sind, als du was intus hattest, solltest du alles abstreiten und das als dummes Gelaber von kleinen Jungs darstellen...aber ehrlich gesagt, bezweifel ich deine story etwas, weil wegen ner sms ohne sonstige beweise kriegt man eigentlich keine Vorladung....

AchimP  19.11.2013, 18:01

Zu einer "Vorladung" der Polizei muss in D niemand erscheinen. Man muss auch nicht absagen.

stuttgartner 
Fragesteller
 19.11.2013, 18:03

ja, ich lüge auf einer annonymen internetplattform.. OKAY.

auf dem Brief steht die Zeit und diese stimmt mit der SMS auf die Minute genau überein

Schweigen ist die schärfste Waffe der Verteidigung. Das gilt auch in diesem Fall.

Ziel einer Vernehmung ist, eine Straftat aufzuklären und/oder den Täter zu überführen. Gibt es keine Vernehmung, fällt diese Erkenntnisquelle schon mal weg. Wird das Verfahren nicht von sich aus eingestellt, bleibt noch mehr als genug Zeit, den Sachverhalt aufzuklären. Ein Nachteil entsteht Dir daraus nicht.

P.S.: Selbstverständlich bist Du nicht verpflichtet, bei der Polizei einen Drogentest zu machen. Das ergibt sich aus dem Grundsatz, daß sich niemand selbst belasten muß. Und da es zur Aufklärung der Tat nichts beiträgt, kann man Dir auch nicht zwangsweise Blut oder Pippi abnehmen.

AchimP  19.11.2013, 18:03

Och, wenn er da mit dem Auto erscheint, die das aus dem Fenster sehen, und wenn er dann mit roten Augen vor denen steht, fällt denen bestimmt was ein.

skyfly71  19.11.2013, 18:04
@AchimP

Ja, DANN könnte das in der Tat sein. Aber dann gehts ja schon wieder um eine neue Straftat.

stuttgartner 
Fragesteller
 19.11.2013, 18:06
@AchimP

@AchimP wenn man sich nicht einmal meinen Text durchliest, bitte ich dich darum, hier nicht sinnfrei blöd herumzuspammen. danke

AchimP  19.11.2013, 18:06
@skyfly71

Das wird ihm relativ egal sein, dass das eine neue Straftat war, wenn der Lappen weg ist.

AchimP  19.11.2013, 18:07
@stuttgartner

Was meinst Du? Das ist mein voller Ernst:

Ich habe bis vor kurzem noch regelmäßig gemacht und würde bei einem Bluttest auf Abbauwerte locker auffallen

stuttgartner 
Fragesteller
 19.11.2013, 18:08
@stuttgartner

entschuldigung.. habe mich glaube für einige nicht genau ausgedrückt.

ES LIEGT NUR DER FALL MIT DER SMS VOR, HABE VOR KURZEM NOCH WAS KONSUMIERT. HABE ANGST NACHTRÄGLICH ÜBERFÜHRT ZU WERDEN UND DEN FÜHRERSCHEIN ZU VERLIEREN. WURDE NOCH NIE ANGEHALTEN ODER ÄHNLICHES

AchimP  19.11.2013, 18:10
@stuttgartner

Ja. Und? Wenn Du da mit dem Auto hinfährst und die haben einen Verdacht, kann DANN eine Blutprobe angeordnet werden. Es sind schon viele besoffen wegen irgendwas anderem auf die Wache gefahren und durften dann den Lappen dalassen. Was kapierst Du daran nicht.

stuttgartner 
Fragesteller
 19.11.2013, 18:10
@AchimP

bei einem Bluttest werden die Abbauwerte gemessen um die Regelmäßigkeit zu kontrollieren. Diese können bei häufigen Konsum bis zu 3 Monate andauern.

habe sozusagen angst davor, dass die da einen Test veranlassen, obwohl dies nicht Teil der Vorladung ist und was passieren würde, wenn ich dies verweiger

stuttgartner 
Fragesteller
 19.11.2013, 18:12
@AchimP

dann dürften die nur einen Schnelltest veranlagen, da ein Bluttest nur über das Straßenverkehramt geht. Der Urintest misst die aktiven Werte, welche bei mir nicht mehr Sichtbar sein müssten

AchimP  19.11.2013, 18:16
@stuttgartner

Genau das Szenario habe ich doch in Deinem Sinne erläutert, obwohl skyfly71 behauptet hat, da "könne" nichts passieren. Was machst Du mich denn da dauernd so an? Ich bin hier bis jetzt der einzige, der Dir korrekte und hilfreiche Tipps gegeben hat.

skyfly71  19.11.2013, 23:04
@stuttgartner

Dann übernehme ich mal die Antwort: Wenn Du keine Aussage machen willst, wärest Du doof, wenn Du überhaupt dort hingehst. Absagen wäre hier sicherlich ratsamer....

Erscheinen musst Du auf jedem Fall. Als Beschuldigter kannst Du die Aussage verweigern. Du kannst Dich bei einem Rechtsanwalt erkundigen wie Du Dich am besten verhältst.

AchimP  19.11.2013, 18:02

Zu einer "Vorladung" der Polizei muss in D niemand erscheinen.

also erscheinen MUSS ich auf keinen Fall.. es gibt ein sogenanntes Aussageverweigerungsrecht

AchimP  19.11.2013, 18:12

Das gibt es vor Gericht und beim StA auch, da musst Du aber trotzdem erscheinen wenn Du geladen wirst.

stuttgartner 
Fragesteller
 19.11.2013, 18:16
@AchimP

habe woanders gelesen, dass eine eMail als Absage reichen würde. eine Verweigerung der Aussage, sprich nicht erscheinen, dürfte auch nicht negativ gewertet werden