Beschuldigten Vorladung btmg § 29 wie verhalte ich mich?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hälst Deinen Angaben zufolge den Beweis in der "Hand". Wenn nämlich Deine Eltern bestätigen, dass Du zum Zeitpunkt eines Geschehens, welches Dir zur Last gelegt wird - warum auch immer und durch welchen Umstand hervorgerufen, woanders warst, nämlich mit selbigen, als der ausgewiesene Ort des Geschehens hergibt, hast Du nichts aber auch rein gar nichts zu befürchten und kannst diese Tatsache auch getrost wiedergeben. 

Im Normalfall ist die Regel, keine Angabe, ausser zur Person zu machen und dies teilt dann ein Anwalt den Ordnungshüter mit.

Um irgendwelchen Verfälschungen des Protokolls zu entgehen, denn Du unterschreibst dieses, was dann wiederum  auch gegen Dich verwendet werden kann, solltest Du einen Anwalt konsultieren, so Du Dir diesen leisten kannst, weil dieser Akteneinsicht beantragen kann und somit die näheren Umstände kennt, weshalb Du verdächtigt wirst oder etwas zum Geschehen äussern sollst, ohne direkter Beteiligter gewesen zu sein, was wiederum aus der Vorladung hervorgeht.

Liebe Grüße 


Wenn der Vorwurf nicht stimmt würde ich hingehen. Eine Vernehmung des Beschuldigten soll diesem gerade Gelegenheit geben seine Sicht der Dinge darzulegen und entlastende Umstände geltend zu machen. Das würde ich an deiner Stelle tun. Nebenbei kannst Du noch erfahren wie es zu dem Verfahren gekommen ist und wie eine Vernehmung bei der Polizei abläuft. Also eigentlich eine Win-Win-Situation.

Ruf einfach mal bei der Polizei an und frage, was es mit der Vorladung auf sich hat. Wenn du wirklich nichts damit zu tun hast, könnte es sich im einen Irrtum handeln...

Da Du nicht zu verbergen hast ist natürlich eine Aussageverweigerung das Dümmste was Du machen könntest.

Man macht Dir einen Vorwurf der falsch ist.
Wenn Du den bestreitest und darlegst das eine Verwechslung vorliegen muss wird die Verfolgungsbehörde das prüfen und Dich damit entlasten.

hallo Debjoern

wenn du unschuldig bist, kann du natürlich deine auussage verweigern