Notizen bei der Vorladung erlaubt?

7 Antworten

Als Zeuge ist es vollkommen okay, wenn man zu den Gespräch einen Notizzettel mitbringt, denn es ist nichts ungewöhnliches, dass man bei einer Vernehmung nervös und aufgeregt ist. Da kann es einem durchaus helfen, wenn man sich in einem ruhigen Moment Notizen zu den Geschehen macht. Würde es dann auch so erwähnen, nicht das es dann so rüberkommt, als wäre es eine gefälschte Aussage...

Gruß

Bei uns ist das jedenfalls kein Problem, wenn es die richtige Angelegenheit betrifft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zunächst solltest du dir überlegen, ob du der Vorladung überhaupt Folge leisten solltest, ohne zuvor mit einem Rechtsanwalt gesprochen zu haben.

Nein, das macht natürlich keinen schlechten Eindruck.

Idealerweise sollte man aber zu einer Vernehmung ( sofern als Beschuldigter ) mit einem Rechtsbeistand erscheinen.

DerWarmsack  24.02.2020, 02:44

...besser wäre, man erscheint zu derart unseriöser Vorladung überhaupt nicht.

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Wenn du nicht Beschuldigter sondern Zeuge bist, dann finde ich das nicht schlimm. Die Vorladung ist meist längere Zeit nach dem Ereignis und da vergisst man schon Mal was sonst. Ich würde es aber nur als Stichpunkte nutzen und nicht vorlesen