Notizen bei der Vorladung erlaubt?
Liebe Freunde,
darf man zu einer polizeilichen Vorladung ein Notizblatt mitnehmen. Würde das schlecht rüberkommen? Ich möchte alles erwähnen und habe Angst etwas zu vergessen
7 Antworten
Als Zeuge ist es vollkommen okay, wenn man zu den Gespräch einen Notizzettel mitbringt, denn es ist nichts ungewöhnliches, dass man bei einer Vernehmung nervös und aufgeregt ist. Da kann es einem durchaus helfen, wenn man sich in einem ruhigen Moment Notizen zu den Geschehen macht. Würde es dann auch so erwähnen, nicht das es dann so rüberkommt, als wäre es eine gefälschte Aussage...
Gruß
Bei uns ist das jedenfalls kein Problem, wenn es die richtige Angelegenheit betrifft.
Zunächst solltest du dir überlegen, ob du der Vorladung überhaupt Folge leisten solltest, ohne zuvor mit einem Rechtsanwalt gesprochen zu haben.
Nein, das macht natürlich keinen schlechten Eindruck.
Idealerweise sollte man aber zu einer Vernehmung ( sofern als Beschuldigter ) mit einem Rechtsbeistand erscheinen.
...besser wäre, man erscheint zu derart unseriöser Vorladung überhaupt nicht.
Wenn du nicht Beschuldigter sondern Zeuge bist, dann finde ich das nicht schlimm. Die Vorladung ist meist längere Zeit nach dem Ereignis und da vergisst man schon Mal was sonst. Ich würde es aber nur als Stichpunkte nutzen und nicht vorlesen