Hi...

Das bedeutet dass gegen deinen Sohn ermittelt wird,weil er höchstwahrscheinlich Nacktbilder oder ähnliches verbreitet hat (du da reicht es schön wenn man nachweisen kann das er diese von einer anderen Person gefordert hat) aber die Strafe ist zunächst vom Alter Anhänig und was genau halt passiert ist also ob er Bilder rumgeschickt hat/weitergeleitet/ oder veröffentlicht hat (also der Drahtzieher ist)

Im Altersbereich von 14bis 15 glaube ich gibt es bei der Weiterleitung sozial Stunden und oder ein Bußgeld so war es bei sehr vielen zumindest an unserer Schule im Jahrgang

Wie es bei den anderen Sachen aussieht weiß ich leider nicht und ob nach diesen Faktoren wirklich geahndet wird ich kann mich auch täuschen

Nichts desto trotz würde ich die Vorladung warhnehmen da er beschuldigter eines Strafverfahrens ist

LG Jeremy

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