Hallo gekündigt im Krankenstand soll ich das den Gericht melden?


26.05.2023, 01:10

Die Probezeit wäre genau in 2 Wochen zu Ende gewesen

8 Antworten

sag deiner Schwester dass sie nichts davon hätte da weiterhin arbeiten zu wollen. Wenn jemand so herzlos ist und jemanden kündigt weil er um die verstorbene Mutter trauert, das kann sie doch vergessen. Es passt nicht. Außerdem muss sie es akzeptieren da man rechtlich nichts machen kann. Viele nutzen gerne aus in der Probezeit, vllt ist das der wahre Grund für die schnelle Kündigung bevor die Probezeit abläuft. Das hätte die Chefin ohnehin gemacht, da deine Schwester aber nicht zu nutzen war für die restlichen Tage, wurde sie jetzt schon gekündigt anstatt in einer Woche. Dann kommt der nächste günstige Arbeitnehmer 😉

mein Beileid für euch. Ich weiß wie es ist die Mama zu verlieren, viel zu jung auch.

Bellaki  26.05.2023, 01:26

Das müsste echt so geregelt werden das wenn ein Arbeitgeber, Arbeitnehmer in der Probezeit nacheinander kündigt , also es bei keinem zu einem Arbeitsverhältnis kommt, der Arbeitgeber abgestraft wird. Zeit ist Geld , auch für Menschen die sich erst beweisen müssen.

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Caillean1982  26.05.2023, 01:49
@Bellaki

Dann stellt er die Leute halt befristet für 6 Monate oder 1 Jahr ein. Dafür gibt es keine Lösung. Wir haben in Deutschland krasse Regeln bezüglich Kündigungsschutz. Es ist verständlich, dass ein Arbeitgeber da das Recht möchte jemanden vorher genau prüfen zu können.

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Bellaki  26.05.2023, 02:02
@Caillean1982

Ja ist ok, dann aber, bezahlt bitte schön. Der Mist geht doch nur klar weil es auffangnetze wie Bürgergeld gibt, ansonsten könnte sich den Spaß niemand leisten und solche AGs. würde es gar nicht geben. Der Vorteil jemanden jederzeit den Laufpass zu geben so das er auf der Straße steht, reicht vollkommen aus. Das ist natürlich nur meine Meinung. Lg

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Caillean1982  26.05.2023, 02:13
@Bellaki

Die Probezeit wird doch ganz normal bezahlt. Da sehe ich kein Problem.

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Wieso willst Du es melden, wenn angeblich der Schwester gekündigt wurde?

Zum Gericht muß man nicht sofort, aber ggf. zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Die Kündigung per Email halte ich für ungültig, und, solange keine Kündigung auf Papier kommt, sollte die Schwester, wenn sie wieder kann, normal zur Arbeit gehen.

https://www.ergo.de/de/Ratgeber/todesfall/sonderurlaub-bei-todesfall

EddiR  26.05.2023, 08:38

Kündigung per Mail ist inzwischen rechtlich kein Problem mehr. So lange auch die Kündigungsfrist (gekürzt) eingehalten wird. Außerdem wird der AG vorsichtshalber eine ordentliche Kündigung ausgesprochen haben. Ist meist nur eine Textklausel. Aber während der PZ können sowohl AG wie AN jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

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EddiR  26.05.2023, 08:42
@EddiR

Korrektur! Kündigung per mail ist nicht rechtens! Nach § 623 BGB muss eine Kündigung des Arbeitsvertrags immer in Schriftform erfolgen, die elektronische Form ist ausgeschlossen.

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Agamemnon712  26.05.2023, 10:30
@EddiR
Korrektur! ...

Ach nee ... :D

Deshalb habe ich den Status eines "Community-Experten" auf diesem Gebiet und Du nicht ;-)

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EddiR  26.05.2023, 10:50
@Agamemnon712

Ich habe es ja gemerkt... Leider kann ich nur Antworten nachträglich ändern. Kommentare leider nicht...

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Familiengerd  26.05.2023, 16:49
@Agamemnon712
Deshalb habe ich den Status eines "Community-Experten" auf diesem Gebiet

... worüber man sich manchmal echt wundern muss!

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1. Sucht euch einen Anwalt für Arbeitsrecht.

2. Deine Schwester holt sich eine AU bis zum Ende der Probezeit und übermittelt sie an den AG. Das Arbeitsverhältnis besteht ja vermutlich weiter, wegen der Kündigungsfrist.

3. Ihr wartet das Ende der Probezeit ab und erhebt dann am gleichen Tag Kündigungsschutzklage

Wie einige User kommentiert haben: die Kündigung per Email erfüllt vermutlich nicht die Schriftform, daher wäre sie gar nicht wirksam gekündigt worden. D.h. das Arbeitsverhältnis besteht über das Ende der Probezeit hinaus. Sofern dir Voraussetzungen erfüllt sind, genießt sie Kündigungsschutz und der AG darf in den sauren Apfel beißen (z.B. Abfindung zahlen).

EddiR  26.05.2023, 08:48

Wenn der AG rechtzeitig eine ordentliche Kündigung in Papierform zustellt, kannst das alles vergessen. Während der PZ können AG und AN ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen. Es gibt eine gekürzte Kündigungsfrist.

Aber wer will den schon irgendwo arbeiten, wo man so rücksichtslos mit Mitarbeitern umgeht? Todesfall der Mutter ist ja immerhin ein "Härtefall"! Und bei nahen Angehörigen wären da sogar 2 Tage Sonderurlaub drin gewesen. Da wollte ich auf keinen Fall weiter arbeiten!

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Bomberos911  26.05.2023, 09:18
@EddiR
Wenn der AG rechtzeitig eine ordentliche Kündigung in Papierform zustellt, kannst das alles vergessen.

Richtig, darum keine schlafenden Hunde wecken.

Da wollte ich auf keinen Fall weiter arbeiten!

Ich auch nicht. Daher würde ich auch nicht auf Wiedereinstellung klagen, sondern eine Abfundung anstreben.

Man hat aber keinen Rechtsanspruch auf Sonderurlaub, dieser ergibt sich aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

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EddiR  26.05.2023, 10:46
@Bomberos911

Was kannst denn schon nach 6 Monaten an Abfindung erwarten? Und der Sonderurlaub ist doch rechtlich geregelt! Beim Tod eines Angehörigen hat jeder Arbeitnehmer laut § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Anspruch auf gesetzlichen Sonderurlaub, es sei denn dieser Anspruch wird im Arbeitsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass § 616 BGB keine Anwendung findet. Wobei man zugeben muß, daß die Regelung zB über die Dauer nicht und ansonsten nur sehr wage enthalten ist.

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Bomberos911  26.05.2023, 11:12
@EddiR
Beim Tod eines Angehörigen hat jeder Arbeitnehmer laut § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Anspruch auf gesetzlichen Sonderurlaub

Wieder was gelernt... danke

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drsneak  26.05.2023, 14:39
@EddiR

dann sollte man DAS halt auch so sagen, und sich NICHT krank melden - auch wenn das ggfs. zutreffend ist - kein AG kann Gedanken lesen ...

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EddiR  27.05.2023, 05:36
@drsneak

Da gast schon recht... AG nutzen gerne mal die Unwissenheit des AN aus. Auf jeden Fall sollte aber ein AG da bescheid wissen. Und als AN sollte man sich vorher informieren. Wobei... Ich weiß das von meinem eigenen Fall... Wenn die Mutter oder der Vater stirbt, hat man ganz andere Dinge im Kopf. Allerdings braucht man dann keinen AG, der einen so perfide abzockt!

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drsneak  28.05.2023, 16:08
@EddiR

ach ja - abzocken würde ich das aber nicht nennen - wenn ein AG so reagiert, war das evtl. nur der Tropfen, der das Fass zum überlaufen gebracht hatte - weil so mir nicht / dir nichts kündigt man ja nun auch wieder nicht - auch wenn das die FS so darstellt ...

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In der Probezeit kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehemer ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen.

Das heisst, sie kann da gar nichts machen!

Familiengerd  26.05.2023, 16:52
In der Probezeit kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehemer ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen.

Das können beide Parteien immer bei einer ordentlichen Kündigung - nicht nur während einer Probezeit (die damit sowieso nichts zu tun hat, sondern die nur wegen der kurzen Erledigungsfrist von Bedeutung ist - für sonst nichts).

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  1. Die Kündigungsfrist bei Probezeit ist zwei Wochen. Sofortige Kündigung nicht möglich. Im Vertrag schauen.
  2. Hatte sie ihren Urlaub ganz genommen oder eingereicht? Sie kann ihn sich sonst auszahlen lassen.
  3. War sie krank geschrieben mit Bescheinigung oder nur weg geblieben von der Arbeit?

Damit zum Anwalt und machen was er sagt.