Habe ich das Recht die Sachen meiner verstorbenen Mutter zu bekommen?
Die Mutter meine Freundin ist vor ungefähr 8 Monaten verstorben. Die Eltern der Mutter weigern sich die Sachen zu geben, sie haben alles weggenommen. Das Handy, jede Art von Kleidung und auch Schmuck, den die Mama so gerne trug. Hat die Tochter(15) Jahre ein Recht darauf die Sachen zu bekommen? Was könnte sie machen? Bitte helft uns!!
Wer ist dann aktuell die Erziehungsberechtigte Person?
Der Vater.
5 Antworten
Im Prinzip ja.
Sollte es kein Testament geben erbt die Tochter alles.
Wer ist den jetzt Sorgeberechtigt, an denjenigen muss sie sich wenden damit der das mit den Eltern klärt.
Sind es die Eltern der Mutter dürfen sie das Erbe für sie verwalten, müssen es Ihr aber spätestens zu Ihrem 18. Geburtstag aushändigen.
Mit ihrem Vater reden?.Denn dies ist derjenige der aktuell die Interessen der Tochter alleine vertreten muss. Kann es sein, das Verhältnis Vater zu Schwiegereltern nicht das Beste ist? Evtl muss Vater dann zum Anwalt.
Vielleicht hatte die Mutter auch ein Testament hinterlassen in welchem sie die Eltern mit Vollmachten ausgestattet hat?
Es könnte auch sein, dass Mutter Schulden hinterlassen hat und zB der Schmuck hierfür verwendet werden musste.
Wenn der Vater nicht in die Pötte kommt, kann Tochter maximal einen Termin beim Familiengericht machen.
Die Tochter ist die Erbin und der Vater. Dem Vater müssen also bei Erbanerkennung sämtliche Dinge aus dem Nachlass der Mutter zur Verfügung gestellt werden. Dieser kann und darf dann zum Wohlwollen (auch langfristiges Wohlwollen) des Kindes einige Dinge zur Verfügung stellen.
Die Großeltern der Tochter erben ohne ein Testament nichts.
Da der Vater der Erziehungsberechtigte ist, verwaltet er dennoch das Vermögen und somit Erbe des Kindes bis zur Volljährigkeit.
Hat die Tochter(15) Jahre ein Recht darauf die Sachen zu bekommen?
Wenn kein Testament existiert hat die Tochter ein Anrecht auf einen Teil des Erbes.
Was könnte sie machen?
Einen Gerichtsvollzieher beauftragen, die Dinge zu holen.
Alex
Wenn kein Testament existiert hat die Tochter ein Anrecht auf einen Teil des Erbes.
Nicht nur ein Teil sondern alles, zumindest wenn die Mutter nicht verheiratet ist, sie das einzige Kind der verstorbenen ist.
Ohne Testament haben die Eltern der Mutter keinerlei Recht am Erbe.
zumindest wenn die Mutter nicht verheiratet ist, sie das einzige Kind der verstorbenen ist.
bisschen viele "wenn's" ...
Eins um genau zu sein, und wäre es anders hätte Fragesteller das bestimmt erwähnt.
sie können die Sachen für sie verwahren bis sie 18 ist - dann müssen sie sie ihr aushändigen, denn sie ist mit Sicherheit die Haupterbin (und natürl evtl vorhandene Geschwister)
Falls Vater und Mutter noch verheiratet waren.