Geld für eigenen Sohn?

4 Antworten

kosten des umgangs trägt der umgangsberechtigte, hier also du. dafür ziehst du ja das hälftige kindergeld ab vom unterhalt den du zahlst. der vater ist dafür nicht zuständig

Die Kosten für den Umgang trägst du als umgangsberechtigte Person.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Wenn Du ein gutes Verhältnis zum Kindsvater hast, probiere es aus. Aber ein juristisches Anrecht gibt es nicht.

Du verdienst doch sicherlich selbst Geld. Und wenn das nicht reicht für große Unternehmungen, dann musst Du entweder schauen, dass mehr Geld reinkommt, oder aber die großen Unternehmungen müssen gestrichen werden.

nein, er hat diesen zu versorgen und du darfst gern, gemessen an deinem Geldbeutel, ihn beköstigen, aber einfordern, wird nicht möglich sein.