Führerschein L zum holz transportieren?


17.01.2024, 01:29

Man muss ja auch nach dem Gebrauch zurück fahren darf man es dann überhaupt?


17.01.2024, 01:36

Ich finde es ein bisschen komisch wenn man zb: einen trecker kauft man muss ihn ja auch nach hause fahren dies ist ja kein Landwirtschaftlicher Zweck

1 Antwort

Das kommt darauf an.

Klasse L:

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Der Zwecke muss also in der Verwendung der Land- und Forstwirtschaft liegen.

Dient der Zweck der Fahrt dem Transport von Holz von Dir zu Hause zum Kumpel oder vom Holzhändler zu Dir nach Hause, ist es keine Fahrt im Sinne der LoF.

Selbst wenn Du das Holz für Dich aus dem Wald nach Hause holst, ist es eine private Fahrt.

Bei einer Kontrolle würde ich immer auf "Nachbarschaftholfe" verweisen, dass Du mit der Fahrt in der Fortwirtschaft hilfst.

Die Übergänge der Zwecke ist nicht immer eindeutig.

Transportiert man mit dem Traktor Mais vom Feld zum Bauernhof ist es LoF, transportiert man das zur Bio Gasanlage ist es gewerblich.

chijiuffv 
Fragesteller
 17.01.2024, 01:40

Okay vielen Dank, aber was ist wenn man sich einen neuen traktor kauft und ihn nachhause fährt dies ist eigentlich ja auch kein Landwirtschaftlicher Zweck?

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TransalpTom  21.01.2024, 01:07
@chijiuffv

richtig !

Siehe §6 Abs 5 FEV

(5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen

1.

Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,

2.

Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,

3.

landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,

4.

Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,

5.

Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,

6.

Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und

7.

Winterdienst.

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chijiuffv 
Fragesteller
 21.01.2024, 01:24
@TransalpTom

Okay vielen Dank 👍🏻also müsste man wahrscheinlich eine Person mit dem Führerschein:CE fragen zum traktor Transport (um ihn zb vom Händler nachhause zu fahren)

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