Mit Trecker und Klasse T Kies transportieren?
Hallo,
Ich helfe ab und zu auf einem Hof in unserem Dorf mit und fahre dort Trecker.
Momentan wird dort ein neuer Kuhstall gebaut und ich soll morgen mit dem Trecker Kies holen. Darf ich das mit der Klasse T? Der Zweck ist ja indirekt landwirtschaftlich?
6 Antworten
§6 Abs 5 FeV:
(5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und
7. Winterdienst.
Ich wüsste nicht, unter welchen Punkt das Umherfahren von Baumaterial zählen sollte. Das gehört meiner Meinung nach nicht zum "Betrieb einer Landwirtschaft", sondern zum Betrieb eines Bau- oder Transportunternehmens, das für seine Fahrzeuge auch die entsprechenden Steuern zahlt.
andere überbetriebliche Maschinenverwendung
Na ja, zumindest darunter lässt sich viel einordnen ;-)
Gruß Michael
Handelt es sich um ein Fahrzeug mit landwirtschaftlichem Kennzeichen (grün, steuerbefreit oder steuerermäßigt), darf damit nur gefahren werden, wenn der Zweck klar der Landwirtschaft dient.
So darf ich mit meinem Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen nicht einfach Zaunlatten bei einem Baumarkt abholen, die ich für eine Pferdekoppel brauche, weil der Zweck des Pferdeanhängers eben nicht der Transport von Zaunlatten ist. Weil der Zweck typisiert ist, ist dieser Anhänger auch steuerfrei oder steueremäßigt. Tust du es dennoch, und wirst erwischt, ist es (nicht nur) Steuerhinterziehung.
Hat der Trecker eine "schwarze" Zulassung, und der Anhänger auch, darfst du damit transportieren, was du willst.
Also nein, Kies holen ist nicht landwirtschaftliche Nutzung, auch keine indirekte landwirtschaftliche Nutzung.
Natürlich geht es nicht nur um die Steuerbefreiung, sondern auch um den Führerschein. Selbst mit schwarzem Nummernschild darf er mit Klasse T nicht Kies holen, dazu bedarf es dann Klasse C/CE.
Nein, hier geht es tatsächlich um die Fahrerlaubnis.
Auch mit "schwarzen Kennzeichen" muss bei den Klassen L und T ein land- oder forstwirtschaftlicher Zweck vorliegen.
Sonst ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat.
Gruß Michael
Grunz! Ich schrieb immer von grünen Kennzeichen. Und darauf bezieht sich dann natürlich auch mein Kommentar.
Macht nur so weiter, dann werfe ich mich noch aus dem Kellerfenster oder hinter einen Zug.
nur wenn es nicht landwirtschaft ist hilft ihm der T auch nix.mit schwarzem kennzeichen brauch er den CE
Das ist ja mal eine wirklich gute Frage.
Das kommt hier nicht so häufig vor ;-)
Da es sich eben nur indirekt um einen landwirtschaftlichen Zweck handelt, könnte es tatsächlich verboten sein.
Da bin ich mir jetzt echt nicht sicher.
Wenn du es nicht einwandfrei klären kannst, würde ich es nicht machen.
Viele Grüße
Michael
wenn es eindeutig der landwirtschaft zugeordnet ist ja.falls du für die baufirma fährst wäre es nicht zulässig da gewerblich
Du transportierst etwas für den zukünftigen Stall, also hat es mit Landwirtschaft zu tun. Pass nur beim Beladen auf Kies ist schwer und das zulässige Gesamtgewicht ist schnell erreicht, der Belader auf seinem Radlader achtet nicht darauf.
Naja, sind inzwischen 50 Jahre vergangen seit ich das gemacht hab. Mit FS Klasse 4
Vielen Dank für die Antwort. Wäre es dann nicht sogar fahren ohne Fahrerlaubnis? Die Klasse T ist meines Wissens nach an den landw. Zweck gebunden