Da der Oststadtkreisel ein unechter Kreisverkehr ist, hat auch der Radweg eine kreuzende Funktion -> Vorfahrt gewähren, Beschilderung oder Ampelschaltung beachten.
Warum fragst Du da hier im Internet?
Die Frage kann Dir nur der Inhaber oder Prokura der Fahrschule beantworten.
Die Fahrschule muss mit einer Ratenzahlung einverstanden sein, nicht wir hier müssen es gut finden...
IHK-Prüfung bei der Grundqualifikation insgesamt 7,5h.
Bei der beschleunigten Grundqualifikation insgesamt 1,5h.
Du wirst doch nicht glauben dass sich jetzt manche User auf YT umsehen nur um diesen Trottel noch mehr zu pushen...
Dafür haben normaldenkende Menschen keine Lust und keine Zeit...
Ein LKW-Stau vor Baustellen oder Unfällen ist immer länger als der Stau von PKW.
Das liegt in erster Linie daran dass ein LKW nunmal länger ist als ein PKW. Für den LKW fallen grob gesagt 20m an, für den PKW 5m.Bei gleicher Anzahl der Fahrzeuge ist natürlich die LKW-Schlange länger als die der PKW.
Ein weiterer Punkt ist der, dass z.B. beim Wegfallen einer Fahrspur, den LKW-Fahrern von den PKW-Fahrern der Spurwechsel verwehrt wird. Fällt vorne die rechte Spur weg, wird von den meisten PKW-Fahrern kein Platz gemacht um den LKW nach links wechseln zu lassen.
Fällt die linke Spur weg, handeln PKW-Fahrer nicht nach dem Reißverschluss-System. Viele wechseln zu früh nach rechts, links fahren dann weitere vor um vorne rein zu fahren. Somit läuft die linke Spur schneller als die rechte. Selbst ganz vorne bei der Verengung stehen drei PKW auf der Länge eines LKW, alle drei PKW drücken nun vorm LKW rein, der Reißverschluss wird also nicht 1:1 ausgeführt sondern 1:3. Auf der linken Spur fahren somit drei Fahrzeuge auf der rechten eins.
Was auch noch stark zu beobachten ist: auf einer dreispurigen Fahrbahn fällt die linke Spur weg. Hier müssten die linke und die mittlere Spur zusammen fädeln. Die rechte Spur wäre eigentlich von diesem Szenario nicht betroffen. Jedoch ist es so, dass die linke Spur, die wegfällt, sich auf die mittlere einordnet, die von der mittleren aber nicht warten wollen und auf die rechte Spur drücken. Somit steht die rechte Spur, obwohl eigentlich die linke wegfällt, die PKW auf der linken und mittleren Spur fahren versetzt auf der mittleren und rechten Spur weiter, der LKW auf der rechten Spur steht...
Sonnen sind Sterne...
Richtig
mein Vater hat den Schein seit über 30 Jahren und hatte noch nie ein Delikt begangen.
Nein... nein... unmöglich...
1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
StVO Par.22
Dich betrifft vor allem das generelle gegen Rutschen sichern, egal wie schwer, und der vermeidbare Lärm durch das Verrutschen ...
Mit dem LKW
On Deiner Frage schreibst Du zweimal "im Kreisel" und einmal "in den Kreisel fahren"...
Es ist also nicht sicher ob Du vorm Kreisel standest, oder im Kreisel...
Ich möchte Dir nur nahe legen, wenn der Verkehr stockt, bitte nicht in den Kreisel fahren, den Kreisverkehr bitte freihalten.
Es gab bei mir schon mal die Situation, da wollte ich eine Straße queren am Kreisverkehr, musste aber ungelogen fast 15min. warten, da sich der Verkehr auf der Querstrasse staute und alle in den Kreisverkehr einfuhren. Meine Strasse hatte keinen Stau, aber ich kam nicht über den Kreisverkehr, weil er dicht war...
Wenn Rettungsfahrzeuge nahen, einfach irgendwie Platz machen. Wie schon beschrieben in den Kreisverkehr einfahren und eine "Ehrenrunde" drehen, oder auf den Radweg, Fußgängerweg... nur Platz machen.
Strafen oder Bußgelder musst Du in solch einem Fall nicht fürchten, wenn Du keine anderen gefährdest, jeder Einsatz wird protokolliert und ist nachvollziehbar. Das Überfahren einer roten Ampel wird nicht geahndet, wenn Du Einspruch einlegst und Tatort sowie Tatzeit mit einer Einsatzzeit übereinstimmen. Genauso wenig wirst Du mit Bußgeld belegt wenn Du Dich am, oder im Kreisverkehr nicht sn die StVO hältst und wirklich eine Einsatzfahrt statt fand.
Es wird immer ein paar Neun-mal-kluge geben, die das nicht verstehen und Dich anhupen oder beschimpfen... Schüttel Dich ab und denk Dir nichts dabei, wenn Du vorsichtig den Weg frei machst, hast Du nichts falsch gemacht.
Den Führerschein betreffend immer die zulässige Gesamtmasse.
Bei der Zusammenstellung des Gespanns zählt die tatsächliche Masse. Die tatsächliche Abhängermasse darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
Laut Gesetz Geber heißt es ja, wenn die Ampel länger als eine Sekunde auf Rot ist, gilt die Ampel als überfahren.
Die Ampel gilt als bei rot überfahren sobald sie rot wird. Ab rot, nicht eine Sekunde danach.
Ich nehme auch vergessenes Rückgeld aus Kaffeeautomaten, Zigarettenautomaten, Sanifair-Drehkreuze...
Hst schon viele Gratis-Kaffee eingebracht.
LKW dürfen trotz Sonn- und Feiertagsfahrverbot fahren wenn sie
- unter 7,5t ohne Anhänger sind
- der öffentlichen Hand oder Behörden angehören (Katastrophenschutz, Polizei, Militär...)
- Frischware führen
- im kombinierten Verkehr fahren (Schiene - Straße bzw. Hafen - Straße)
- bei Leerfahrten zum kombinierten Verkehr
- sonstige Ausnahmegenehmigungen haben
Wenn Du soviel Zeit hast um ohne hinreichenden Verdacht Hilfsscheriff spielen zu können, bitte, mach es das nächste mal.
Polizei und der Fahrer des LKW werden es Dir danken.
Das kommt von solchen Hartz4-Sendungen wie "Achtung Kontrolle", dass plötzlich jeder meint er müsse sein aus dem Fernseher angeeignetes Halbwissen unter Beweis stellen zu müssen...
Es kommt darauf an ob die Achslasten eingehalten werden.
Sowohl die zulässige max. Achslast der Triebachse, als auch das Adhäsionsgewicht der Lenkachse, also die Mindestachslast der Vorderachse.
Hier kann man nicht mit ja oder nein antworten, weil man nicht weiß wie der restliche Unbau erfolgt und die Lastverteilung bei fertigem Umbau ist.
Beim Fahren macht sich ein schlecht verteiltes Gewicht bemerkbar. Der Fahrkomfort sinkt, unter Umständen sogar soweit bis dass das Fahrzeug in gewissen Situationen nicht mehr beherrschbar ist
Normalerweise stellt das kein Problem dar.
Die 95 und die befristete Fahrerlaubnisklasse sind zwei verschiedene Sachen.
Entweder Du lässt die 95 jetzt eintragen, dann verschenkst Du 1 Jahr der Module. Du verlängerst dann in 4 Jahren die Fahrerlaubnis und erneuerst die 95.
Das kostet Dich jetzt dann nur die neue Plastikkarte plus Eintragung der Schlüsselzahlen.
Oder Du verlängerst jetzt mit Eintragung der 95 auch die Fahrerlaubnis, dann hast halt 4 Jahre der Fahrerlaubnis verschenkt. Dies kostet Dich dann jetzt die neue Plastikkarte plus Eintragung der Schlüsselzahlen. Das Augenärztliche Gutachten kannst nochmal verwenden, das gilt 2 Jahre. Zur ärztlichen Untersuchung kann ich Dir leider nichts sagen...
Man kann überall ohne Helm Motorrad und Roller fahren...
Sicher dass es die Motorkontrollleuchte ist?
Es gibt viel was am Amaturenbrett orange leuchten könnte.
- evtl. Haltestellenbremse
- evtl. Rollsperre
- evtl. Dauerbremse
- evtl. Niveauregulierung
- evtl. ausgeschaltene Assistenzsysteme wie Spurassistent, Notbremsassistent, ESP...
- evtl. Kontrollleuchte für die Achssperrung
Die Handbremse ist eine Feststellbremse, keine Betriebsbremse. Sie dient also nur dazu das Fahrzeug im Stillstand zu halten.
Selbst wenn jemand doch die Handbremse als "Notbremse" benutzen sollte, kann er sie ja ziehen, dann ist die "Notsituation" entschärft. Auch wenn er sie nicht mehr lösen kann, das ist ja keine "Notsituation" mehr, sondern ein Missgeschick.
Ich halte diese Frage hier für fast nicht glaubwürdig, oder der Gutachter vom TÜV hat zuhsuse nichts zu sagen und will seine Minderwertigkeitskomplexe damit überspielen...