Führerschein?

3 Antworten

Ein amtlicher Lichtbildausweis reicht im Normalfall. (Personalausweis, Reisepass,...)

Du brauchst nur deinen Ausweis und einen Erziehungsberechtigten. Dann gehst du zu deiner Fahrschule und musst ein paar Daten ausfüllen wie z.B. Adresse. Wenn du den Führerschein B197 machst, also die Prüfung mit einem Automatik Getriebe inkl. begleitetem Fahren, müssen noch die Personen eingetragen werden, mit denen du fahren darfst. Dann kannst du normalerweise nach der Bezahlung schon die Theoriestunden absolvieren. Trotzdem musst du noch einen offiziellen Erste Hilfe Kurs besuchen, der glaube ich max. 2 Jahre alt sein darf. Den Rest erklärt dir sowieso deine Fahrschule! VG

Leitlbou  02.01.2024, 17:06

Diese brauchen ebenfalls einen Ausweis und eine gültige Fahrerlaubnis :)

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Venus345  02.01.2024, 17:20
@Leitlbou

die Fahrerlaubnis will sie ja machen, kann sie ja nicht haben.

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Leitlbou  02.01.2024, 17:22
@Venus345

Die Personen, die sie zum begleiteten Fahren anmeldet, brauchen ebenfalls einen Ausweis und eine gültige Fahrerlaubnis :) Das meinte ich damit

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Venus345  02.01.2024, 17:23
@Leitlbou

nicht nur das, das ist Vorrausetzung, die Person darf keine Punkte haben in Flensburg

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Leitlbou  02.01.2024, 17:24
@Venus345

Und muss den Führerschein schon mind. 5 Jahre haben und muss 30 sein. Richtig, war aber grad zu faul zum Schreiben haha

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Wintermadl  02.01.2024, 17:07

Also ich bin da ohne Erziehungsberechtigten hin, wüsste nicht wozu man den braucht, wenn man einen regulären Führerschein macht.

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Leitlbou  02.01.2024, 17:17
@Wintermadl

Sie ist 17, d.h., dass sie nur beschränkt geschäftsfähig ist und ein Vertrag mit der Fahrschule somit ungültig wäre.

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Wintermadl  02.01.2024, 17:34
@Leitlbou

Ich habe mit 17 den Vertrag mit der Fahrschule gemacht, wie jeder andere in meinem Umfeld auch und die waren rechtsgültig.

Beschränkt geschäftsfähig heißt ja nicht, dass man gar keine Verträge selber abschließen darf. Da geht es eher darum, dass man keine dauerhaften Abbucher abschließt die man sich deren Bezahlung man sich dann nicht leisten kann.
Aber um den Führerschein zu machen wäre mir echt neu, dass man dazu einen Elternteil mitnehmen muss.

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Leitlbou  02.01.2024, 17:36
@Wintermadl

Anmelden kann man sich bei einer Fahrschule frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres, erklärt der Tüv Nord. Voraussetzung: Die Eltern oder die Erziehungsberechtigten müssen dem Vorhaben zustimmen, also den Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde unterstützen.

https://www.fr.de/ratgeber/auto/welchem-alter-darf-auto-fahren-11017045.html#:~:text=Anmelden%20kann%20man%20sich%20bei,bei%20der%20zust%C3%A4ndigen%20Fahrerlaubnisbeh%C3%B6rde%20unterst%C3%BCtzen.

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Wintermadl  02.01.2024, 17:38
@Leitlbou

Ist dann wohl in Deutschland anders. In Österreich wird 17 jährigen zugetraut sich alleine für den Führerschein anzumelden.

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Leitlbou  02.01.2024, 17:39
@Wintermadl

Österreich keine Ahnung, weiß das nur vom deutschen Gesetz. :)

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Hallo Finni781

Nimm am besten dein Personalausweiß mit. Alles andere hat die Fahrschule.

Gruß Paul