Freistellung wegen Gerichtstermin?
Ich bin als Angeklagter vor Gericht geladen und benötige daher eine Freistellung der Berufsschule.
Habe ich a) ein Recht auf Freistellung da ich Angeklagter bin und b) eine Möglichkeit zu verbergen dass ich Angeklagter bin?
Eine Ladung des Gerichts würde offenbaren dass ich angeklagt wurde, kann mir das Gericht eine diskrete Entschuldigung diesbezüglich ausstellen?
Urlaub kann ich leider nicht nehmen, da es in der Berufsschulzeit ist und krank machen geht auch nicht.
Danke für eure Antworten.
4 Antworten
Du musst die Freistellung vom Arbeitgeber und von der Berufsschule bekommen, denn wenn du nicht zur Schule gehen würdest, müsstest du ja arbeiten.
Eine diskrete Bescheinigung gibt es nicht. Du legst die Ladung beim Arbeitgeber vor und bei der Berufsschule, dann müssen sie dich freistellen.
Steh zu dem, was du getan hast. Kommt sowieso raus, Verhandlungen sind, wenn nicht vor dem Jugendgericht, öffentlich. Damit kann dich jeder in einer Verhandlung sehen und es herumerzählen.
Du musst erscheinen, egal, wie auch immer, ansonsten wirst Du das nächste Mal von der Polizei zu Gericht gebracht
Im Termin kannst du vom Gericht eine "diskrete" Bescheinigung über die Zeit deiner Anwesenheit bekommen. Die Frage ist, ob du ohne Vorlage der Ladung - also nur mit der Info "Ich habe da einen Gerichtstermin" - frei bekommst.
Das ist eben so, wenn man straffällig geworden ist. Das spricht sich rum.