Frage zur Vorfahrtsregel in einer bestimmten Situation?


21.08.2025, 22:23

Jetzt einfach mal die Ergänzung:Generell scheint irgendwie jeder die Grafik zu sehen und zu meinen, ich frage wie sich die Situation richtig auflöst (wozu es gespaltene Meinungen gibt).

Darum ging es nicht. Ich vertraue da schon dem was meine Fahrlehrer sagen.Um es kurz zu machen: Die Frage hat sich prinzipiell beantwortet, mein Verständnisproblem lag in der Situation nicht daran das ich komplett auf dem Schlauch stehe, sondern eher daran das es sich um eine Situation handelt in der die Lösung akzeptiert werden muss wie sie ist, so debattierbar wie es auch sein mag (Gut zu sehen dadurch, das einige meinen Erstgedanken für die Lösung teilen).

4 Antworten

A hat die Regel "rechts vor links" zu beachten und darf daher nicht fahren.

B hat ebenfalls die Regel "rechts vor links" zu beachten und darf daher ebenfalls nicht fahren.

C hat die Regeln nach § 9 Abs. 3 und 4 StVO zu beachten:

(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen
(4) Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen

Das führt insgesamt zu einer Pattsituation, in der sich die beteiligten Fahrzeuge durch Handzeichen o.ä. einigen müssen, wer zuerst fährt.

die entschärft werden muss in dem B zuerst A den Vorrang gibt und dann ganz normal C fahren lässt

Diese Aussage entbehrt jeder StVO-rechtlichen Grundlage und ist auch nach allgemeinen Ansichten zu einer solchen Situation vollkommener Quatsch. Es gibt in so einer Situation keine "erst der, dann der"-Regelung. Die Regel lautet: Individuelle Einigung.

Off-Topic: Ich staune immer wieder über Fahrlehrer, die ihren Schützlingen absoluten Quatsch beibringen. Gern genommen auch die Behauptung, eine Geschwindigkeitsbegrenzung ende an einer Kreuzung/Einmündung.

Hallo

"... die entschärft werden muss in dem B zuerst A den Vorrang gibt und dann ganz normal C fahren lässt."

Das ist nicht ganz richtig. Jeder der Beteiligten kann auf seine Vorfahrt/seinen Vorrang verzichten und so die Situation auflösen. Das muss nicht B sein. Ansonsten ist jedoch richtig, dass die Situation nur durch den Verzicht eines Beteiligten korrekt gelöst werden kann.

Nun zur eigentlichen Frage. Wenn ich es richtig verstanden habe bist du der Meinung, dass C fahren kann, weil A ja ohnehin auf B warten muss. So einfach ist es jedoch leider nicht. Denn nach dieser Logik könnte jeder fahren. A könnte fahren, weil B auf C warten muss. Und B könnte fahren, weil C ja A Vorrang gewähren muss.

Das Missverständnis liegt hier vermutlich in einer vermeintlichen "Rangfolge". Einige Menschen denken offenbar, der Vorrang gegenüber dem Gegenverkehr sei der Vorfahrt untergeordnet. Dem ist jedoch nicht so. Beide Regelungen bestehen parallel und unabhängig voneinander und keine ist vor der anderen anzuwenden.

Ich hoffe das ist so verständlich. Ansonsten frag einfach nochmal nach, wenn etwas unklar ist.


Shadowxx98 
Beitragsersteller
 21.08.2025, 22:36

Gut, verständlich ist glaube ich das falsche Wort. Akzeptierbar ist eher das richtige Wort.
Die Krux der Frage war eher, ob ich nicht komplett auf dem Schlauch stehe, weil ich die Logik hinter der korrekten Antwort - also warum die Linksabbiegerregelungen überhaupt in der Situation greifen sollen - nicht ganz kapiert habe.
Das hat sich mittlerweile erübrigt, da mittlerweile klar ist, das dies einfach eine - definitiv von der Sinnigkeit her debattierbare - Lösung ist, die so akzeptiert werden muss.

ascii0815  21.08.2025, 22:54
@Shadowxx98

Der Gesetzgeber hat nicht vorgesehen, dass der Vorrang des Gegenverkehrs in bestimmten Situationen entfällt. Das mag in dieser Situation erstmal kontraproduktiv erscheinen, hat aber durchaus seinen Sinn und dient der Sicherheit.

Gehen wir mal kurz davon aus, der Vorrang des Gegenverkehrs würde hier entfallen. Er würde nur entfallen, wenn links von C jemand wartet. C müsste also nicht nur schauen, ob jemand von rechts kommt und ob es Gegenverkehr gibt, sondern auch noch ob von links jemand kommt und wo diese Person hin möchte. Je mehr Informationen gleichzeitig verarbeitet werden müssen, desto höher ist auch das Fehlerrisiko. Also nimmt man lieber in Kauf, dass notfalls erstmal alle anhalten und sich verständigen, damit ein Unfall aufgrund von Fehleinschätzung vermieden werden kann.

Ich verstehe total, dass das erstmal unnötig kompliziert wirkt. Meines Erachtens ist es aber tatsächlich besser, wenn die Regel so konsequent angewendet wird. Jeder weniger Gedanken man sich darüber machen muss und je weniger Parameter bedacht werden müssen, desto weniger Potential gibt es für Irrtümer.

Shadowxx98 
Beitragsersteller
 21.08.2025, 23:20
@ascii0815

Gut, ich hätte jetzt nicht wirklich geschrieben, das es hier durch die offizielle Lösung weniger Gedanken entstehen und Parameter zu beachten sind. Ich denke das ist eine grundsätzlich falsche Aussage, wenn eine Pattsituation hervorgerufen wird kann es nicht wirklich so simpel sein.

Ich glaube die Tatsache, das die Frage zu der richtigen Lösung in der Situation öfters hier gefragt wird, spricht Bände dafür, das es nicht wirklich leichter ist.

Ich mein, dein Beispiel ist ja auch eine etwas leicht andere Situation in der das Problem gar nicht mehr auftritt (wenn ich es richtig verstanden habe, aber ich glaube da ist vielleicht ein Wort verwechselt?), schließlich geht es ja bei dem "simplen" C->B->A Gedankengang den ich als erstes hatte egal ob C links, rechts oder mittig fährt nicht darum die Linksabbiegerregelungen komplett in Rechts vor Links Situationen zu annulieren, sondern zu sagen wenn C Vorfahrt hat vor dem Gegenverkehr, bleibt die Vorfahrt da A ja sowieso nicht fahren sollte, da erst die Anwendung dieser einen Regel die Pattsituation hervorruft.

Deswegen scheinen ja ein paar der Leute hier und auch in meinem Bekanntenkreis gar nicht erst an die Linksregeln zu denken sondern zu sagen "Wenn die Situation so ist, CBA und fertig".

ascii0815  22.08.2025, 09:25
@Shadowxx98

Es ist eigentlich sehr simpel. Du musst einfach nur auf deine Vorfahrt/deinen Vorrang verzichten, und schon ist die Situation gelöst. Ich denke das "Problem" liegt vielmehr darin, dass diese Situation einerseits in der Ausbildung zu wenig Beachtung findet und andererseits im Egoismus vieler Verkehrsteilnehmer, die nicht auf Ihre Vorfahrt verzichten möchten.

"dein Beispiel ist ja auch eine etwas leicht andere Situation in der das Problem gar nicht mehr auftritt"

Was ist in meinem Beispiel anders? Ich habe die gleiche Situation zugrunde gelegt. Du möchtest den Vorrang vor dem Gegenverkehr aufheben, wenn C links abbiegt, richtig?

"sondern zu sagen wenn C Vorfahrt hat vor dem Gegenverkehr, bleibt die Vorfahrt da A ja sowieso nicht fahren sollte, da erst die Anwendung dieser einen Regel die Pattsituation hervorruft."

Ich verstehe schon, wie du es meinst. Es ist nur so, dass jede zusätzliche Regel, jede Abweichung vom "Normal" ein zusätzliches Risiko mit sich bringt. Auf dem Papier ist das kein Problem. Im Straßenverkehr kommen aber viele Dinge zusammen. Je mehr man da beachten muss, desto eher geht mal etwas schief, zum Beispiel wenn B sich nicht so verhält wie erwartet. Daher ist es prinzipiell sicherer, wenn man nicht noch eine Sonderregelung hinzufügt. Diese Situation tritt zudem vergleichsweise selten auf, sodass es meines Erachtens auch nicht verhältnismäßig bzw. nötig ist, dafür eine gesonderte Regel festzulegen. Ich denke auch der Gesetzgeber hat hier einfach keinen Handlungsbedarf gesehen.

"Deswegen scheinen ja ein paar der Leute hier und auch in meinem Bekanntenkreis gar nicht erst an die Linksregeln zu denken sondern zu sagen "Wenn die Situation so ist, CBA und fertig"."

Ich halte das wie gesagt für ein Problem der Ausbildung. Das Thema kommt dort wahrscheinlich oft zu kurz. Manche sind auch einfach der Meinung, eine Pattsituation dürfte es nicht geben, also muss es ja eine eindeutige Lösung geben. Das ist aber eben nicht der Fall. Hier braucht es mehr Aufklärung.

C kommt am weitesten von rechts, dürfte also als Erster fahren.
Allerdings muss C als Linksabbieger Entgegenkommende durchfahren lassen, also A.

A darf nicht fahren, da er B Vorfahrt gewähren muss.
B darf nicht fahren, weil C rechts von ihm ist.

Ist die Kreuzung groß genug, könnte C in die Mitte fahren, damit B hinter ihm passieren kann.

Geht das nicht, muss einer der drei auf sein Recht verzichten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen

Shadowxx98 
Beitragsersteller
 21.08.2025, 21:01

Gut, das ist die Lösung die mir mein Fahrlehrer gesagt hat und die in der Frage steht.
Meine Frage Frage bezieht sich darauf, warum C in dieser Situation A gewähren lassen muss, wenn A laut Rechts vor Links Regelung sowieso letzter sein müsste.
So generell sehe ich hier in den Antworten das entweder Leute die Frage nur halb lesen oder genauso wie ich nicht ganz kapieren warum in der Situation C A Vorrang durch die Linksabbiegerregelung geben soll wenn sich die Situation leicht auflösen lassen würde wenn ganz normal C fährt, dann B dann A wie wenn C einfach auch geradeaus fahren würde

Crack  21.08.2025, 21:06
@Shadowxx98
warum C in dieser Situation A gewähren lassen muss, wenn A laut Rechts vor Links Regelung sowieso letzter sein müsste.

Weil auch die Rechts vor Links Regel den Rest der StVO nicht aushebelt.
Im § 9 StVO Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren steht:

(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen

Shadowxx98 
Beitragsersteller
 21.08.2025, 21:10
@Crack

Irgendwie entnehme ich dem ganzen, das die Antwort die ich suche folgendes ist: Weil irgendwer beim Gesetzeschreiben nicht ganz aufgepasst hat, was dazu führt das eine Situation komplexer wird als sie sein müsste und daher die meisten die Situation zwar falsch, aber effizient auflösen würden xD

KevinHP  22.08.2025, 08:20
@Shadowxx98
So generell sehe ich hier in den Antworten das entweder Leute die Frage nur halb lesen

Ich vermute eher, dass sie aufgrund deiner mangelhaften Rechtschreibung und Grammatik – genau wie ich – mit dem Lesen etwas überfordert sind bzw. keine Lust haben, den Text dreimal zu lesen, um ihn zu kapieren, und daher zumindest auf deine Grundsatzfrage eingehen.

C . A. B. Entscheidend für die Rechts vor Links Regel ist woher jemand kommt, nicht wohin er fährt. Das ist Eindeutig geregelt.

Deine Auffassung ist richtig.

Der Paragraph 8 STVO zur Rechts-vor-links-Regel ist in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgeführt,  der besagt, dass an Kreuzungen und Einmündungen, an denen keine Verkehrszeichen, Ampeln oder die Polizei den Verkehr regeln, derjenige Vorfahrt hat, der von rechts kommt. Diese Grundregel gilt, wenn keine anderen Regeln greifen, wie etwa bei der Einfahrt auf eine Straße von einem Feldweg oder Grundstück. 

  • Unabhängig von der Fahrtrichtung: Ob man geradeaus fährt oder abbiegt, ist für die Vorfahrt nach dieser Regel irrelevant.

DaKaBo  21.08.2025, 21:36

Trotzdem gilt, dass der Linksabbieger den Gegenverkehr durchlassen muss.

HTDD19  21.08.2025, 21:44
@DaKaBo

In dem Fall nicht, da er an einer nicht durch Beschilderung, einer Ampel, oder eines Polizisten geregelten Kreuzung steht. Auch das steht so in § 8 STVZO.

Wenn er auf einer Vorfahrtsstrasse, in eine Nebenstrasse einbiegt, muss er dem Gegenverkehr den Vorrang gewähren. § 9 STVZO.

DaKaBo  21.08.2025, 21:55
@HTDD19

Sorry, aber das ist Blödsinn. StVZO §§ 8 und 9 existieren gar nicht mehr und ich wüsste auch nicht, was die Straßenverkehrszulassungsordnung mit Vorfahrtsregelungen zu tun haben soll.

Lies gerne das hier mal (ziemlich weit unten):

Rechts-vor-links-Regel: Wer hat Vorfahrt? - Fahrschule 2025 https://share.google/Y035GIydofoQaeGIT

ascii0815  21.08.2025, 22:23
@HTDD19

Erzähl mir bitte mal, wo in § 9 StVO etwas von Vorfahrtsstraße steht.

Dem Gegenverkehr ist IMMER Vorrang zu gewähren.

HTDD19  22.08.2025, 00:43
@ascii0815

Nur auf einer Vorfahrtsstrasse. Wer von denen befindet sich auf einer Vorfahrtsstrasse? Niemand. Alle 3 befinden sich in der Rechts vor Links Situation.

ascii0815  22.08.2025, 06:00
@HTDD19
Nur auf einer Vorfahrtsstrasse.

Du hast meinen Kommentar nicht verstanden. Diese Regelung gibt es nicht. Woher hast du diese Fehlinformation?

HTDD19  22.08.2025, 08:42
@ascii0815

Keine Fehlinformation. Such selbst. Ich bin nicht dein Vordenker.

HTDD19  22.08.2025, 08:53
@ascii0815

Wer wendet dort? Wer befindet sich auf der Hauptstrasse? Wer kommt aus einer Sackgasse oder einem Feldweg? Niemand. Ich habe den § 9 nicht ins Spiel gebracht. Frag Anton Antonsen. Nicht mich.

ascii0815  22.08.2025, 09:38
@HTDD19
"Keine Fehlinformation. Such selbst. Ich bin nicht dein Vordenker."

Ich weiß was im Gesetz steht, habe dir den Paragraphen auch schonmal zitiert. Was du behauptest, steht hingegen nicht im Gesetz. Daher habe ich dich nach der Herkunft der Information gefragt.

"Wer wendet dort? Wer befindet sich auf der Hauptstrasse? Wer kommt aus einer Sackgasse oder einem Feldweg? Niemand."

Richtig, und was hat das nun mit der Situation zu tun? Diese Sachen spielen überhaupt keine Rolle. In § 9 StVO steht ganz klar:

"Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen"

C biegt ab, A kommt entgegen, also hat A gegenüber C Vorrang. So einfach ist es. Deswegen nochmal die Frage: Wo steht da etwas von Wenden, "Hauptstraße", Sackgasse oder Feldweg? :D

"Frag Anton Antonsen. Nicht mich."

Wieso sollte ich das tun? AntonAntonsen weiß wie es richtig ist. Ich frage dich, weil ich wissen möchte, woher du diese falsche Information hast.

HTDD19  22.08.2025, 11:27
@ascii0815

Keine falsche Info. AntonAntonsen hat §9 ins Spiel gebracht. Nicht ich. Ich habe sie nur weitergegeben. Halte dich an den, der falsche Infos verbreitet. Nicht an den Boten.

ascii0815  22.08.2025, 13:19
@HTDD19

§ 9 StVO existiert nunmal, den muss man nicht ins Spiel bringen, er gilt so oder so. Mit AntonAntonsen habe ich nichts zu klären, der er nichts falsches behauptet hat. Das Problem ist, dass du dem Gesetz widersprichst. Ich möchte wissen warum. Möchtest du diese Frage nicht beantworten?

HTDD19  22.08.2025, 16:45
@ascii0815

Wie ich bereits schrieb. § 9 greift in dieser Situation nicht. Das ist der typische Fallstrick eines Prüfers, an dem er den Fahrschüler aufhängt. Die gab es auch schon als ich vor 43 jahren meine 1er + 3er Führerscheine machte. Die gab es 1982 , als ich meinen Sportbootführerschein machte, die gab es 1995 als ich meinen LKW Führerschein machte, die gab es 2004 als ich meinen Staplerführerschein machte, die gab es 2022 als ich meinen Kranführerschein machte. Und kein Prüfer hängte mich. Aber das ist eure Sache, nicht meine.

ascii0815  22.08.2025, 17:17
@HTDD19
"§ 9 greift in dieser Situation nicht."

Wenn das so wäre, müsste es im Gesetz stehen. Also nochmal: Wo steht das??? 😂