Abknickende Vorfahrtstraße: Fußgänger Vorrang oder nicht?
Angenommen, wir haben so eine Situation:
Die Schilder (nicht auf dem Bild) zeigen: Abknickende Vorfahrtstraße.
Ist der Fußgänger wartepflichtig oder nicht?
Überlegungen:
Dafür spricht: Abknickende Vorfahrtstraßen werden wie Kreuzungen behandelt. Schließlich blinkt man in diesen auch.
Dagegen spricht: Man wechselt nicht die Fahrspur und ändert schlichtweg die Fahrtrichtung. Da man nicht abbiegt, muss man dem Fußgänger keinen Vorrang lassen.
8 Stimmen
5 Antworten
Wer dem Verlauf einer Vorfahrtstraße folgt, biegt nicht ab. § 9 StVO kommt daher nicht zur Anwendung, insbesondere auch nicht Abs. 3, Satz 3:
Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Aber das Zusatzeichen "Abknickende Vorfahrtstraße" in Anlage 3 lfd. Nr. 2.1 StVO enthält in Nr. 2 das gleichlautende Gebot:
Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden.
Daher hat der Fußgänger Vorrang.
Auch an einer abknickenden Vorfahrtstraße hat der Fußgänger Vorrang gegenüber dem abbiegenden Fahrzeugverkehr. Wenn verhindert werden soll, dass dort Fußgänger queren muss der Bereich abgeschrankt werden (was auch oft der Fall ist). 9 Abs. 3 StVO macht da keinen Unterschied zwischen abknickenden Vorfahrtstraßen und anderen Abbiegesituationen.
im rechtstechnischen Sinn des StVO 1970 § 9 Abs 1.
In 9 Abs. 1 geht es um das (möglichst weit links) Einordnen. Das ist auf einer anknickenden Vorfahrtstraße nicht unbedingt erforderlich. Siehe auch die entsprechnde Stelle im Volltext des Urteils:
Der Senat ist mit dem vorerwähnten Schrifttum der Auffassung, dass derjenige, der dem abknickenden Verlauf der Vorfahrtstraße nach links folgt, wohl seine Fahrtrichtung ändert, aber nicht "abbiegt" im rechtstechnischen Sinn des § 9 Abs 1 StVO; er unterliegt nicht der Pflicht, sich vor dem Abbiegen nach links bis zur Fahrbahnmitte einzuordnen. Er muss vielmehr gemäß § 2 Abs 2 S 1 StVO möglichst weit rechts fahren.
http://www.verkehrslexikon.de/Urteile/Rspr7157.php
Im Schlußabsatz des Urteil heißt es übrigens:
§ 42 Abs 2 StVO legt, soweit er die abknickende Vorfahrt betrifft, dem Verkehrsteilnehmer Pflichten auf, wie sie zum Teil fast wörtlich in § 9 StVO für den Abbiegenden aufgeführt sind (Setzen von Richtungszeichen, Rücksichtnahme auf Fußgänger).
Ich mach das als Fußgänger wie bei jeder Kreuzung: warten und gucken ob frei ist. Als Fußgänger hast du maximal bei ner Ampel oder Zebrastreifen Vorrang, aber sonst nicht.
Als Fußgänger hast du maximal bei ner Ampel oder Zebrastreifen Vorrang, aber sonst nicht.
Abbiegungen? Ausfahrt aus dem Kreisverkehr? ;-)
Die Frage ist hier vorrangig, ob es eine Abbiegung ist.
Als Fußgänger hast du maximal bei ner Ampel oder Zebrastreifen Vorrang, aber sonst nicht.
Das ist do nicht richtig:
Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Auch bei einer Abknickende Hauptstraße muss man Blinken. Wer blinkt biegt ab.
ohne Zebrastreifen muss er warten
Hier ist weniger die Frage nach einem Zebrastreifen, sondern ob es als Abbiegung gilt. Bei einer Abbiegung haben Fußgänger vorrang.
hä bin ich im falschen Film
das ist ne abknickende Vorfahrtstraße.
Fußgänger ist Wartepflichtig
Fußgänger ist Wartepflichtig
Nein. Siehe Anlage 3 zur StVO (Zusatzzeichen "abknickende Vorfahrstraße" zu Zeichen 306:
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden.
er folgt der Vorfahrtsstraße
Deshalb habe ich ausdrücklich die Regelung zur abknickenden Vorfahrtstraße aus der Anlage 3 StVO zitiert. Die ist mMn eindeutig.
Wie kommst du darauf? Warum sollte 9 Abs. 3 StVO hier nicht gelten?
Wenn wir eine abknickende Vorfahrtstraße nicht als Abbiegung betrachten, schon.
Eine Abbiegung bezieht als Argumentation einen Spurwechsel mit ein, der hier nicht stattfindet.
Deshalb ist hier vorrangig die Frage, ob es eine Abbiegung ist oder nicht. Dazu gibt es gegensprüchliche Rechtssprüche von Gerichten.
Beispiel:
Das ist die Krux an der Frage.