Fachabitur/Fachhochschulreife Unterschied?

4 Antworten

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Es gibt kein "Fachabitur".

Das ist ein umgangssprachlicher Ausdruck, der für 2 unterschiedliche Abschlüsse verwendet wird, die Fachhochschulreife und das fachgebundene Abitur.

Die kann man auch wunderbar ergoogeln, wenn man mehr wissen möchte. 😁

Dultus, UserMod Light   15.01.2024, 10:55

Ich glaube das ist auch ein wenig regional. Bei uns in der Fachoberschule hat man die Fachhochschulreife Fachabi genannt und das fachgebundene Abitur nicht. Das hieß weiterhin "fachgebundenes Abitur". :-)

VG

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Jikaya 
Fragesteller
 15.01.2024, 11:00

Leider habe ich nicht ganz verstanden was Google versucht mir zu sagen. Ich wohne in NRW und besuche dir Q1 eines Gymnasium und möchte wahrscheinlich dann mit der 11.Klasse fertig werden (G8). Welchen Abschluss habe ich dann und was genau kann ich dann mit ihm machen? Mein Plan war Richtung Informatik.

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CarinaSchoppe  15.01.2024, 11:23
@Jikaya

mit Q1 hast du den schulischen teil vom fachabitur.
heißt 1 jahr praktikum oder ne ausbildung dann haste die fachhochschulreife und kannst studieren

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Jikaya 
Fragesteller
 15.01.2024, 11:28
@CarinaSchoppe

Wenn ich also bspw. 3 Jahre eine Ausbildung als Fachinformatiker mache, dann kann ich sofort nach der Ausbildung Studieren oder brauche ich dann noch Berufserfahrung? Kann ich dann auch an einer Uni Studieren?

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CarinaSchoppe  15.01.2024, 11:30
@Jikaya

nach q1 also abschluss der 11ten ja machst ne ausbildung und studierst dann

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CarinaSchoppe  15.01.2024, 11:33
@Jikaya

vorher noch bei der schule melden und sagen ich hab meine ausbildung durch bitte mal fachabitur geben.

du brauchst nämlich 2 teile schulisch und praktisch

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Jikaya 
Fragesteller
 15.01.2024, 11:43
@CarinaSchoppe

den schulischen bekomme ich doch wenn ich die Schule nach dem zweiten Halbjahr verlasse. Das dürfte ja mein Zeugnis sein oder wird dieser dann noch speziell gemacht?

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CarinaSchoppe  15.01.2024, 11:45
@Jikaya
en schulischen bekomme ich doch wenn ich die Schule nach dem zweiten Halbjahr verlasse

ja

naja das ist dein zeugnis für den schulischen teil.

am ende kriegst du aber nochmal ein gesamtabschlusszeugnis

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Hallo Jikaya!

Oftmals liegt es am Sprachgebrauch und am Bundesland/der Region.

Nach der 12. Klassenstufe (FOS/BOS) legst DU das Fachabitur ab. Damit kann man in der Regel an FHs studieren. Nach der 13. Klassenstufe kannst DU ohne zweite Fremdsprache die "Fachgebundene Hochschulreife" erlangen. Mit der zweiten Fremdsprache eben die "Allgemeine Hochschulreife (Vollabitur)". Insofern könnte man dann nur bestimmte Fächer bei bestimmten UNIs studieren oder frei an alle UNIs gehen. Auch da gibt es dann Unterschiede, wie das zwecks Auswahlverfahren und NC ist.

Wenn Du das Fachabitur hast, dann hast Du die Hochschulzugangsberechtigung/Fachhochschulreife. Das sagt ja schon der Name "Reife für die Fachhochschule (FH)". Natürlich inkludiert und impliziert die fachgebundene Hochschulreife und die allgemeine Hochschulreife dies ebenfalls.

Ich spreche nur für Bayern, da ich mich in Bayern auskenne bzw. dahingegend selbst betroffen war bzw. bin.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Soweit ich weiß sind sie identisch.

das man mit dem einen an Unis studieren kann und mit dem anderen nur an Hochschulen.

Jein, das gilt für die Fachhochschulreifen je nach Bundesland. In Niedersachsen kannst du damit an bestimmten Fächern an einer Uni studieren - in anderen Bundesländern nicht.

Die Fernuni Hagen hat mich mit Fachhochschulreife nicht genommen, die Uni in Hildesheim hingegen schon - so als Beispiel.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Bezeichnung Fachabitur kann zwei Schulabschlüsse meinen: Zum einen Fachhochschulreife, welche generell nur zum Studium an (Fach-)Hochschulen (nicht alle Hochschulen sind Universitäten) berechtigt, und zum anderen könnte die fachgebundene Hochschulreife gemeint sein, welche zwar auch zum Studium an Universitäten berechtigen kann, aber nur für ausgewählte Studiengänge in der jeweiligen Fachrichtung.

Eine fachgebundene Hochschulreife in Wirtschaft und Verwaltung vom Wirtschaftsgymnasium würde bspw. auch zum universitären Jurastudium berechtigen.