Eltern trennen sich - eigene Wohnung von Stadt finanziert oder wie?

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Müsstest vorrangig erst einmal einen möglichen Anspruch auf Bafög - prüfen lassen, bis zum Abschluss einer Erstausbildung oder Studium wären die Eltern bei Leistungsfähigkeit zum Unterhalt verpflichtet.

Wohnst Du nicht mehr bei den Eltern, stünde dir das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.

Solltest dann erst einmal einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen und deine Situation auf einem Blatt Papier separat erklären.

Bevor Du den Antrag stellst, würde ich mit dem Jugendamt in Kontakt treten, die können dir bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres noch hilfreich zur Seite stehen und dir z.B.für das Jobcenter ein Schreiben erstellen, damit hättest Du dann auf jeden Fall bessere Chancen deinen Antrag bewilligt zu bekommen.

isomatte  11.01.2024, 21:02

Danke dir für deinen Stern !

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Auch wenn Du bedauerlicherweise keine richtige Vater-Sohn-Beziehung hattest, so schuldet er Dir jetzt nichtsdestotrotz Unterhalt.

Desweiteren kannst Du versuchen, ob Deine schulische Ausbildung via Bafög förderungswürdig ist. Wende Dich zusätzlich ratsuchend an das örtliche Jugendamt und beantrage auch ( um Fristen zu wahren ) Leistungen nach SGB II - sprich Bürgergeld.

Bis zum 25. Lebensjahr oder und dem Abschluss der ersten Ausbildung sind deine Eltern für dich unterhaltspflichtig und haften gesamtschuldnerisch.

Wenn deine Mutter nicht mehr zu greifen ist, muss dein Vater eben für dich aufkommen.

kann er das nicht, kann er sich vom Staat unterstützen lassen.

lg, Nicki