dyskalkulie wird in der schule nicht berücksichtigt?
Hallo, ich stehe in mathe momentan auf einer 6 und muss evtl. das jahr wiederholen. Ich wurde allerdings in der 6 klasse mit fast 100% dyskalkulie diagnostiziert und davon weiß die schule logischerweise auch. Warum wird das nicht berücksichtigt?
Hast du einen Nachteilsausgleich beantragt? Von welchem Bundesland sprechen wir?
Baden-württemberg, ja haben wir
6 Antworten
Es wird sicherlich berücksichtigt. Je nach Bundesland aber auf unterschiedlicher Art und Weise oder eben gar nicht.
Entweder bekommst du mehr Zeit in den Arbeiten, oder darfst Hilfsmittel (früher) benutzen. Aber am Ende des Tages wird dennoch deine Leistung bewertet und wenn trotz Nachteilsausgleichen nichts kommt, dann ist es schlicht und ergreifend Note 6.
Hallo Melanie,
tut mir Leid, dass du an einer Matheschwäche leidest.
An Schulen gibt es die Möglichkeit einen s. g. Nachteilsausgleich zu beantragen. Um diesen zu beantragen, benötigst du allerdings ein Attest, auf dem deine Schwächen klar und deutlich geschildert werden. Dieser Nachteilsausgleich ermöglicht es dir bestimmte Prüfungsbedingungen anzupassen (Längere Schreibzeit, bestimmte Unterstützung von einem Lehrer, Einzelraum, längere Prüfungsvorbereitung etc.)
Das Thema solltest du unbedingt mal mit deinen Eltern besprechen.
Du musst dich informiern, wie das in deinem Bundesland läuft. Also ob es bei Dyskalkulie überhaupt einen Nachteilsausglich gibt, wenn ja in welchem Umfang und wie man diesen beantragt.
War an meiner Schule genauso. Deine Eltern und du sollten sich mal beraten lassen, was spezifisch für dein Bundesland gilt.
Ich habe bis jetzt von nur einem Referenzfall in Bayern gehört, wo es im Abi berücksichtigt wurde.
Also allgemein ist es nicht vorgeschrieben wie etwa bei Legasthenie es zu berücksichtigen.
Wenn das der gezeigten Leistung entspricht: ja. Es heißt doch einfach nur, dass dieser Schüler in Mathematik ungenügende Leistungen zeigt. Er sollte also keinen Beruf wählen, der Kenntnisse in Mathematik voraussetzt.
Es zeiht aber deinen gesamten Schnitt runter und du musst die klasse wiederholen. Meiner Meinung nach solltest du dich zu diesem Thema nicht äußern, da du offensichtlich nicht wirklich weiß wie sich das auswirkt und was die Nachteile bringen. Nicht böse gemeint.
Och, ich habe nur gerade Kinder in der Schule, aber sonst...
Dass die Klasse nicht wiederholt werden muss, könnte man regeln. Aber wie würdest Du es denn machen: Nachteilsausgleich, Note anheben. OK, der Schüler hat dann also eine 2 oder 3 in Mathe. Es scheint also so, als wäre er ganz gut. Ist er aber nicht. Im Grunde könnte man dann Noten nach Wunsch vergeben. Jeder, der in irgendeinem Fach schlecht ist, bekommt halt einen Nachteilsausgleich. Zeugnisse wären dann sinnlos. Unis oder Arbeitgeber müssten selbst die Kandidaten filtern, also Einstellungsprüfungen vornehmen. Da gibt es dann natürlich keinen Nachteilsausgleich. Und hier fällt der Schüler dann raus. Wem ist jetzt geholfen?
Och, ich habe nur gerade Kinder in der Schule, aber sonst...
Das bedeutet nicht, dass Du Ahnung von Dyskalkulie und Nachteilsausgleich hast.
Dyskalkulie trifft nicht auf alles in der Mathematik zu. Heißt man könnte andere Themen Benoten und die schlechteren eben nicht mit voller Härte. Nicht willkürlich aus einer 6 eine 3 machen, sondern nach anderen leistungen schauen.
Das weiß ich. Und wenn der Schüler in anderen Bereichen der Mathematik besser ist, gibt's ja auch eine bessere Note.
Ich finde eben nur, dass Benotung nach Standards erfolgen sollte. Es ist unfair, wenn der eine die Diagnose und damit den Nachteilsausgleich hat, und der andere, der sich einfach nur beim Rechnen schwer tut, bekommt diesen Ausgleich nicht. Am Ende, ich wiederhole mich, ist das Notensystem sinnlos, wenn die Zensuren nicht nach gleichen Standards erhoben werden.
Das ist ja aber nun ein allgemeines Thema und hat nicht nur mit Dyskalkulie zu tun. Hier könnte ich nun mich auch beschweren das Mädchen oft einfach besser bewertet werden in Sport. Allgemein sind Noten nicht fair. Bei diesem Beitrag geht es ja aber nur um Dyskalkulie.
Natürlich ist das ein allgemeines Thema. Es geht in der Frage um die Benotung von Schülern, die in einzelnen Bereichen weniger begabt sind. Das Beispiel war Dyskalkulie, aber das ist in anderen Bereichen ja dasselbe.
Wenn jemand in Sport die Werte nicht schafft, bekommt er eine schlechtere Note. Ich war so ein Fall. Ich konnte weder Fußball noch Geräteturnen. Ich war immer froh, wenn ich eine 3 auf dem Zeugnis noch erreicht hatte. Aber ich fand das nicht unfair. Es entsprach meiner Leistung.
Was heißt dann "berücksichtigt"? Steht dann bei der Note "mit Nachteilsausgleich"? Oder steht da einfach nur eine bessere Note, die mit Nachteilsausgleich entstanden ist, was aber auf dem Zeugnis nicht vermerkt wurde?
Ich bin dafür, wirklich jeden Schüler, der sich bemüht, zu fördern. Aber eine Note spiegelt das Leistungsvermögen wieder. Und jemand mit Dyskalkulie und einer Note 2 auf dem Zeugnis erscheint mir nicht gerechtfertigt.