Dürfen Sicherheitsmitarbeiter der Bahn in der 1. Klasse fahren?
6 Antworten
Solange sie als Sicherheitsleute erkennbar sind, dürfen und müssen sie sich überall im Zug aufhalten. Auch in der 1. Klasse. Und hinsetzen ist in dieser Tätigkeit nicht untersagt.
Sinnvollerweise werden sie aber Fahrgästen ggf. den Vorrang auf die Sitze gewähren.
Grüß dich, also im Dienstlichen Rahmen bspw. wenn sie einen Zug begleiten dürfen Sie sich in der 1. Klasse aufhalten, dort hinsetzen ist grenzwerdig da sie ja eig. dafür da sind durch den Zug zu laufen.
Privat müssen sie sich Tickets wie jeder andere auch kaufen, DB Personal erhalten zwar eine gewisse anzahl von Freifahrten im Jahr diese gelten in der regel aber für die 2. Klasse.
Sitzplätze sind für zahlende Fahrgäste bei Bedarf freizugeben.
Wieso sollte sie das nicht tun? Die halten sich im Zug auf und sorgen für Sicherheit. Auch in der ersten Klasse.
Ich denke, das ist keine Neidfrage?
Klar, sie sorgen für Sicherheit. In Abwesenheit ist das wohl kaum möglich.
Das steht im Arbeitsvertrag.
Naja, ich mein, wenn sie nichts tun, dann auch?