Dguv. Prüfung nicht bestanden?

4 Antworten

Die Geräte sind definitiv nicht mehr sicher zu benutzen.

Ein Elektrogerät kann die Prüfung zb nicht bestehen weil:

  • Widerstand vom Schutzleiter zu hoch oder gar kein Kontakt vom Schutzleiter
  • Widerstand von P oder N zu hoch
  • Elektrische Verbindung von P oder N zum Gehäuse

Die potentielle Gefahr wäre wahlweise ein Kabelbrand oder ein elektrischer Schlag bei Berührung.


xxZENSIERTxx 
Beitragsersteller
 06.06.2025, 16:38

Was sind p und n?

Krabat693  06.06.2025, 16:40
@xxZENSIERTxx

Phase und Neutral die Bezeichnungen für die anderen beiden Drähte in einem Elektrokabel. Die Abkürzung für den Schutzleiter wäre PE

Es ist egal, ob es die innerbetriebliche DGUV-Prüfung oder in einer Werkstatt ist:
Es ist immer die Geräteprüfung nach DIN VDE 0701/0702.

Fällt ein Gerät durch, dann ist es nicht mehr betriebssicher.

Das können verschlissene Leitungen, Stecker oder ein defekter Knickschutz sein. Oder eine nicht mehr funktionierende Zugentlastung, ein Riss im Gehäuse oder ein zu hoher Ableitstrom über Gehäuse und Schutzleiter.

All dies sind Mängel, welche für jeden lebensgefährlich werden können, der solch ein Gerät betreibt.

Also entweder den/die Fehler suchen und beheben oder das Gerät entsorgen.
Und nicht vergessen: Nach der Reparatur muss erst einmal die Prüfung nach
DIN VDE 0701/0702 bestanden werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Industrieelektriker (Betriebstechnik)

Bei dieser Prüfung werden Elektrogeräte auf ihre Sicherheit hin geprüft

Bestehen sie diese nicht, wurde ein Mangel festgestellt, der idr. gefährlich ist!

Der Defekt muss nicht sichtbar sein!

Ob in der Arbeit oder daheim, die geräte sind offenbar nicht elektrisch sicher und sollten daher nicht mehr verwendetw erden.

Im schlimmsten Fall bekommst du einen Schlag und fällst tot um. Oder es gibt einen Kurzschluss und dein haus fackelt ab.
Die werden da ja nicht ohne Grund einen Aufkleber draufpappen (wobei sich natürlich die Frage stellt, warum die das Gerät dann nicht gleich entfernen).


electrician  06.06.2025, 17:21

"(wobei sich natürlich die Frage stellt, warum die das Gerät dann nicht gleich entfernen)"

Das entscheidet der Eigentümer, nicht der Prüfer!

Altbekanntes Problem. Ich neige auch dazu, sofort die Zuleitung abzuschneiden. Darf man aber nur mit Zustimmung des Eigentümers. Selbst bei einem defekten Gerät kann man wegen Sachbeschädigung belangt werden, wenn man eigenmächtig handelt. Absurd - aber wahr.

Destranix  07.06.2025, 08:22
@electrician

Naja, könnte ja, an und für sich, auch repariert werden teilweise. Ist schon richtig, dass das in der verantwortung des Eigentümers liegt.

Vielleicht könnte man das aber so umgestalten, dass der Eigentümer aktiv etwas tun muss, sonst wird das Gerät nach einer First automatisch entsorgt.

xxZENSIERTxx 
Beitragsersteller
 06.06.2025, 16:40

Waren zur Entfernung beiseite gelegt und ich hab es auf eigenes Risiko (Gespräch) mitgenommen