Tätigkeitsnachweis nicht vollständig, kann etwas passieren?

2 Antworten

Wenn du die Ausbildung absolviert hast, bist du mit dem Berichtsheft schon längst raus. Dies dient nur dazu, um Beweis für die Prüfung vorzulegen, falls du ungerecht durchgefallen bist.

ElMa2121 
Fragesteller
 19.07.2023, 20:18

Vielen Dank für die Antwort.

Ich hab es ein bisschen zu ungenau formuliert.

Ich hatte meine schriftlichen Prüfungen, bis zu diesen habe ich alle TNOs geschrieben. Auch noch nach meinen schriftlichen habe ich alle, außer die letzten zwei Wochen vor dem Fachgespräch. Normalerweise hätte ich ja bis zum Fachgespräch alle schreiben müssen. Wollte es am Tag nach dem Fachgespräch nachholen, da war aber das Tool, in dem wir diese geschrieben haben, schon gesperrt.

Jetzt ist die Frage, ob man mir deswegen noch etwas tun kann, wie beispielsweise den Gesellenbrief nicht ausstellen.

0
Anson12  19.07.2023, 21:42
@ElMa2121

Du sagst, du hast die Ausbildung abgeschlossen. Wenn es abgeschlossen ist, gibt es nichts mehr im Berichtsheft auszuführen. Wie gesagt, falls du ungerecht durchfällst, könntest du mit dem beweisen. Aber das ist bei dir nicht der Fall

0
ElMa2121 
Fragesteller
 20.07.2023, 15:37
@Anson12

Vielen Dank für die Antwort. Dann wird das schon passen.

0