Mit bestandener Prüfung jedoch ohne Führerschein Fahren?

6 Antworten

Von Experte wiki01 bestätigt

Lass dir bitte nicht einreden, dass du bereits fahren darfst. Niemand kann hier beurteilen, ob du bereits eien Fahrerlaubnis hast, da nicht klar ist, worum genau es sich bei der Bescheinigung handelt, welche dir ausgehändigt wurde.

Das kann entweder eine rechtlich bedeutungslose Prüfbescheinigung sein oder eine Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a FeV, durch deren Aushändigung die Fahrerlaubnis erteilt wurde.

§22 FeV:

Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.

Der Führerschein wurde dir nicht ausgehändigt. Somit bleibt als einzige weitere Option die Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a FeV. Diese sieht so aus: https://i.ebayimg.com/00/s/NjgxWDUyNw==/z/YyUAAOSwWkRgpa2s/$_59.JPG

Hast du hingegen nur eine Prüfbescheinigung erhalten, darfst du damit nicht fahren, weil dir eben kein Führerschein und keine Bescheinigung nach Anlage 8a FeV ausgehändigt wurde. Es steht auch ausdrücklich auf der Bescheinigung:

https://images.gutefrage.net/media/fragen/bilder/pruefbescheinigung-auto-fahren-/0_original.jpg?v=1594459843000

Solange nicht klar ist, worum es sich bei deinem Dokument handelt, sind sämtliche Aussagen dazu geraten.

Entscheidend ist, ob die Fahrerlaubnis bereits erteilt wurde. Im Regelfall wird die Fahrerlaubnis durch Aushändigung des Führerscheins erteilt. Wenn der Führerschein dem Prüfer bei der Abnahme der Prüfung nicht vorliegt, stellt er dem Prüfling eine sog. befristete Prüfbescheinigung aus. Die Aushändigung einer solchen Prüfbescheinigung gilt ebenfalls als Erteilung der Fahrerlaubnis. Eine Straftat gem.  §21 StVG scheidet damit aus.

Hast du diese befristete Prüfbescheinigung nicht, machst du dich wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ strafbar. Das ist eine (Verkehrs-) Straftat.

Vando  02.09.2021, 07:10

Die Fahrerlaubnis hat man in dem Moment, wo der Prüfer seine Unterschrift auf den Prüfungsbogen setzt und „Glückwunsch zur bestandenen Prüfung" sagt. Der Führerschein ist lediglich das Dokument was den Erhalt der Fahrerlaubnis dokumentiert. Der Erhalt der Fahrerlaubnis und Erhalt des Führerscheins ist nicht dasselbe und geht häufig nicht gemeinsam einher.

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migebuff  02.09.2021, 07:17
@Vando
Die Fahrerlaubnis hat man in dem Moment, wo der Prüfer seine Unterschrift auf den Prüfungsbogen setzt und „Glückwunsch zur bestandenen Prüfung" sagt.

Begründest du noch, warum sich die Fahrerlaubnisverordnung deiner Ansicht nach irrt oder sollen wir die Falschaussage einfach so hinnehmen? Macht es dir Spaß, den Fragesteller in eine Straftat laufen zu lassen?

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Vando  02.09.2021, 07:24
@migebuff

Ich sehe weder einen Mangel in der Fahrerlaubnisverordnung noch einen Zusammenhang deiner 2. Frage mit meinem Kommentar.

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Vando  02.09.2021, 07:28
@migebuff

Also nimmst du das mit der Falschaussage zurück?

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migebuff  02.09.2021, 07:34
@Vando

Nein, du hast deine Falschaussage schließlich nicht gelöscht.

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Vando  02.09.2021, 07:35
@migebuff

Ich sehe nach wie vor keine Falschaussage. Vielleicht magst du begründen, warum du dort eine Falschaussage siehst.

(PS: Selbst wenn ich wollte, kann und darf ich nicht einfach so richtlinienkonforme Beiträge von mir löschen. Ich bin kein User(voll)mod, der das kann.)

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migebuff  02.09.2021, 07:37
@Vando

Deine Vermutung:

Die Fahrerlaubnis hat man in dem Moment, wo der Prüfer seine Unterschrift auf den Prüfungsbogen setzt und „Glückwunsch zur bestandenen Prüfung" sagt.

§22 FeV:

Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.

Begründe bitte, warum die Fahrerlaubnis nicht durch Aushändigung des Führerscheins oder einer Prüfbescheinigung nach Anlage 8a FeV, sondern durch die Unterschrift des Prüfers auf dem Prüfungsbogen erteilt wird.

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Vando  02.09.2021, 07:46
@migebuff

Verstehe. Es geht also doch einher. Okay, der Gesetzestext überzeugt mich.

Jetzt würde es mich aber dennoch interessieren, weswegen ich mir das:

Macht es dir Spaß, den Fragesteller in eine Straftat laufen zu lassen?

von dir anhören musste.

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wiki01  02.09.2021, 08:17
@Vando
Okay, der Gesetzestext überzeugt mich.

Exakt das habe ich in meiner Antwort geschrieben. Da hast du das noch angezweifelt.

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Vando  02.09.2021, 09:00
@wiki01

Korrekt. Und da ich nicht zu den Leuten gehören möchte, die entgegen klarer Fakten- und Gesetzeslage stur auf ihrer Ansicht bestehen, wie z.B. die Anhänger der blauen Partei im Bundestag, habe ich sie auch geändert.

PS: Das die Fahrerlaubnis die staatliche Zulassung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr ist, und der Führerschein nur dessen Nachweis lass ich natürlich unangerührt stehen. (Nicht dass das falsch rüberkommt.)

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migebuff  02.09.2021, 07:20
Die Aushändigung einer solchen Prüfbescheinigung gilt ebenfalls als Erteilung der Fahrerlaubnis.

Richtig - sofern es keine normale Prüfbescheinigung, sondern eine Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a FeV ist. Mit der gewöhnlichen Bescheinigung, welche den Hinweis enthält, dass sie nicht zum Fahren berechtigt, darf er nicht fahren.

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Du hättest eigentlich einen Bescheinigung bekommen sollen das du die Prüfung bestanden hast. Damit darfst du dann fahren

migebuff  02.09.2021, 07:23

Du meinst beispielsweise ein solches Dokument?

https://images.gutefrage.net/media/fragen/bilder/pruefbescheinigung-auto-fahren-/0_original.jpg?v=1594459843000

Was steht hier unter "Prüfbescheinigung"?

Bitte zwischen Prüfbescheinigung und Prüfungsbescheinigung unterscheiden und den Fragesteller nicht einfach in eine Straftat laufen lassen. Was machst du, wenn er sich aufgrund deiner Aussage jetzt in ein Fahrzeug setzt und kontrolliert wird?

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DaKaBo  02.09.2021, 07:34
@migebuff

Genau. Auf diesem Wisch steht meines Wissens auch hinten drauf, dass er nicht zum Führen von Kfz berechtigt, sondern dass er bei der Führerscheinstelle gegen eine vorläufige Fahrerlaubnis getauscht werden kann.

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Wenn du keine Bescheinigung bekommen hast, dass du fahren darfst, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ich gehe mal davon aus, dass das Verfahren (ggf. unter Auflage einer Geldbuße) eingestellt werden würde, da du die Prüfung bereits bestanden hast und der Paragraph eher auf Leute abzielt, die einfach so fahren, ohne je eine Fahrschule besucht zu haben - oder trotz Fahrverbot.

Rein rechtlich dürftest du nicht fahren, aber moralisch hätte ich da kein Problem mit.

Lass dir am besten einen vorläufigen Führerschein ausstellen.

Mit der Prüfbescheinigung (die nicht zum Fahren berechtigt, wie hier fälschlicherweise geschrieben wurde!!!) kannst du dir von der Führerscheinstelle eine vorläufige Fahrerlaubnis ausstellen lassen. Das dauert 5 Minuten. Mit der in Kombination mit Perso darfst du fahren.

Die Führerscheinkarte kommt dann so nach 3 bis 4 Wochen.