das Selbstbestimmungsgesetz - Geschlecht selbst festlegen?

5 Antworten

In Deutschland kann man das juristische Geschlecht bereits jetzt schon über das TSG ändern und vielleicht in einem Jahr über ein Selbstbestimmungsgesetz, das es auch in anderen Ländern Europas bereits gibt:

ZB Luxemburg (2018), Dänemark (2014), Malta (2015), Irland (2015), Norwegen (2016), Belgien (2018), Schweiz (2022), Finnland (2023), Spanien (2022), Portugal (2018) und Island (2019).

Eine medizinische Bestätigung der Transidentität ist in diesen Ländern nicht (mehr) nötig.

 müssen sich Leute unoperieren lassen oder Hormone schlucken,

Nein.

 mehr als einmal im Leben machen,

Das Gesetz wird zurzeit diskutiert.

p1234p1234  23.08.2023, 15:18

Was passiert, wenn Sportler sagen, ich bin jetzt ein Frau, und dann als Mann bei den Frauen einen neuen Weltrekord aufstellen ?

Gilt das dann ?

Wenn nicht, ist das ganze QUATSCH !

0
p1234p1234  23.08.2023, 15:22
@Mayahuel

Achwas ? Wie komisch. Das heißt, Sportler X im wahren Leben eine Frau und nur beim Sport gilt das nicht....was für ein BULLSHIT !

0

Missbrauch sollte im Rahmen des Gesetzes gedeckelt werden.

Verlink mal den aktuellen Gesetzesentwurf...

Ickedette123 
Fragesteller
 10.07.2023, 19:39

und wenn ich es einfach nur so mal gut finde, mein Geschlecht zu wechseln, einfach weil ich das Selbstbestimmungsrecht gut finde???

0
Adzec  10.07.2023, 19:39
@Ickedette123

Wie gesagt, gegen Missbrauch sollte es Strafvorschriften geben...

0
Ickedette123 
Fragesteller
 10.07.2023, 19:43
@Adzec

das ist aber kein Missbrauch, sondern gelebte Selbstbestimmung....

0
Ickedette123 
Fragesteller
 10.07.2023, 19:48
@Ickedette123

es mag ein bisschen extravagant sein, aber niemand kann einem Menschen beweisen, dass er nicht wirklich dem anderen Geschlecht angehören will. Wenn ich beschließe dass ich ab jetzt ein Mann oder eine Frau sein will, ist das eine Tatsache. Wo will der Gesetzgeber da Einschränkungen vornehmen?

0
Adzec  10.07.2023, 19:50
@Ickedette123

Keine Ahnung, wie man das rechtssicher gestalten möchte. Ich habe ja auch nichts gegen die Möglichkeit, sondern gegen den Missbrauch. Den würde ich automatisiert vorliegen sehen, wenn man jedes Jahr einen neuen Antrag stellte...

0

Ja, der Gesetzesvorschlag ist da und wird noch angepasst.

Und natürlich darf das Recht nicht mit medizinischen zusammenhängen.

Nach dem aktuellen Entwurf kannst du einmal alle 12 Monate den Geschlechtseintrag und den Vornamen ändern lassen. Keine Bedingungen. Das hat kaum praktische Konsequenzen. Die Briefe vom Amt kommen dann halt mit einer anderen Anrede.

Überlege mal, wann der Geschlechtseintrag in deinem Perso schonmal eine Rolle für dich gespielt hat. Er ist ziemlich irrelevant.

KarlKlammer  11.07.2023, 00:14
Nach dem aktuellen Entwurf kannst du einmal alle 12 Monate den Geschlechtseintrag und den Vornamen ändern lassen.

Im aktuellen Entwurf sieht § 4 vor "Die Änderung des Geschlechtseintrags oder der Vornamen wird erst drei Monate nach der Erklärung gemäß § 2 im Personenstandsregister eingetragen und wirksam."

§ 5 Abs. 1 lautet "Vor Ablauf eines Jahres nach der Eintragung der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen kann die Person keine erneute Erklärung nach § 2 abgeben.

Daraus ergibt sich, dass eine erneute Änderung der Eintragung erst 15 Monate nach der vorhergehenden möglich ist.

Von einer Erklärung bis Eintragung einer weiteren Änderung sind dies mindestens 18 Monate.

Überlege mal, wann der Geschlechtseintrag in deinem Perso schonmal eine Rolle für dich gespielt hat. Er ist ziemlich irrelevant.

Der Geschlechtseintrag ist so irrelevant, dass es auf dem Personalausweis der BRD überhaupt keinen Geschlachtseintrag gibt.

3
Tannibi  23.08.2023, 15:36
Überlege mal, wann der Geschlechtseintrag in deinem Perso schonmal eine Rolle für dich gespielt hat. Er ist ziemlich irrelevant.

Es sei denn, man ist Leistungssportler, muss zum Militär
(nein, das ist nicht abgeschafft) oder möchte eines der
vielen Sonderrechte für Frauen in Anspruch nehmen.

0
Onesimus  23.08.2023, 17:29
@Tannibi

Um im Sport als Frau antreten zu können reicht eine Änderung des Geschlechtseintrages nicht aus.

Beim Militärdienst hast du recht. Aber da würde ich auch sagen: Wann wurden denn in Deutschland das letzte Mal Menschen zwangsverpflichtet? Scheint also auch keine praktische Relevanz zu haben.

Welche Sonderrechte? Frauenhaus? Da reicht der Geschlechtseintrag nicht. Frauentoilette? Ist kein Privileg und niemand wird deinen Geschlechtneintrag kontrollieren. Ähnlich bei Frauenparkplätzen.

0
Tannibi  23.08.2023, 17:38
@Onesimus
Wann wurden denn in Deutschland das letzte Mal Menschen zwangsverpflichtet? Scheint also auch keine praktische Relevanz zu haben.

Außer, wenn es mal Krieg gibt.

Welche Sonderrechte?

Es gibt Ferienkurse an Unis und anderen Instituten nur für Mädchen.
Gleichstellungsbeauftragte im Öffentlichen Dienst müssen zwingend
Frauen sein. Für Polizisten und andere Berufe gibt es spezielle
Einstellungsvoraussetzungen für Frauen, weil Frauen den Beruf sonst
nicht ergreifen könnten. In Schulen gibt oder gab es zumindest reine
Mädchenklassen. Es gibt noch mehr, aber ich tippe die ganze Litanei nicht hier hin.

0
Onesimus  23.08.2023, 18:15
@Tannibi
Ferienkurse an Unis, Gleichstellungsbeauftragte

Wenn man dafür seinen Vornamen ändern möchte… gerne.

spezielle Einstellungsvoraussetzungen

Die werden sich nicht am Geschlechtseintrag, sondern am körperlichen Geschlecht orientieren. Du kannst also nicht als adipöser Mann Polizist werden, indem du den Vornamen wechselst.

gibt oder gab es zumindest rein. Mädchenklassen

Joa, wenn es die denn noch gibt, dann wirst du nicht nur den Vornamen ändern müssen, um dort willkommen zu sein

0
Tannibi  23.08.2023, 18:20
@Onesimus

Sämtliche Frauenquoten wollen wir auch nicht vergessen.

Die werden sich nicht am Geschlechtseintrag, sondern am körperlichen Geschlecht orientieren.

Sorry, das habe ich nicht mitbekommen. In welchem Gesetz steht das?
Die Begründung, warum Frauen weniger leisten müssen,
steht auf der Homepage der Polizei. Es ist nicht das
Dümmste, was ich je gelesen habe, aber es ist in den Top Ten.

0
Onesimus  23.08.2023, 18:30
@Tannibi
In welchem Gesetz steht das?

In welchem Gesetz steht, dass man sich am Geschlechtseintrag orientiert? Wenn es um körperliche Merkmale geht, dann gebietet die Vernunft, dass man sich am körperlichen Geschlecht und nicht am Vornamen orientiert.

0
Tannibi  23.08.2023, 18:33
@Onesimus

Die Vernunft gebietet, dass es so ein Gesetz nicht gibt.
Sie hat offensichtlich nichts zu melden.

0
Roal3  13.04.2024, 22:57

"Überlege mal, wann der Geschlechtseintrag in deinem Perso schonmal eine Rolle für dich gespielt hat"

Wird aber zukünftig im Zuge der Digitalisierung immer wichtiger

0

Ich hätte mir da so ein zwischending gewünscht, mit der Diagnose kann man offiziell das Geschlecht ändern oder so. So wie ist jetzt ist ist halt auch dämlich, da hast du schon Hormontherapie und Operationen gemacht aber stehst da immer noch mit dem alten Geschlecht eingetragen weil du keinen bock hast für den Blödsinn ein paar tausend Euro hinzublättern.