Darf meine vorgesetze das?

7 Antworten

Personal darf NICHT überwacht werden.

hab unabhängig davon paar Sachen vergessen.

Sie scheint Dich mit Grund zu überwachen.

Bespreche die Überwachung mit dem Chef.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Kenken658 
Beitragsersteller
 28.05.2025, 16:36

Das Problem ist, sie ist eine gute Kollegin vom Chef auch privat. Das werden sie untereinander besprechen. Ich darf meine Arbeit nicht verlieren.

Kenken658 
Beitragsersteller
 28.05.2025, 16:36

Das Problem ist, sie ist eine gute Kollegin vom Chef auch privat. Das werden sie untereinander besprechen. Ich darf meine Arbeit nicht verlieren.

DasOrakel  29.05.2025, 05:07
@Kenken658
Ich darf meine Arbeit nicht verlieren.

Dann gebe ihr keinen Grund mehr dazu, Dich zu überwachen.

Ich sehe an ihrem Verhalten nichts Verwerfliches.

Familiengerd  28.05.2025, 15:30
Sie scheint Dich mit Grund zu überwachen.

Abgesehen von dieser bloßen Spekulation:

Selbstverständlich ist eine solche Videoüberwachung zur Kontrolle der Arbeitnehmer nicht erlaubt.

sie kontroliert ob du deine arbeit richtig machst. natürlich darf sie das. gib dir mehr mühe!


Still  28.05.2025, 15:47

Negativ! Nur in Sicherheitsbereichen darf Personal „überwacht“ werden, eine Auswertung bedarf aber einer Begründung, sprich Vorfall.

Familiengerd  28.05.2025, 15:29
natürlich darf sie das.

Selbstverständlich ist eine solche Videoüberwachung zur Kontrolle der Arbeitnehmer nicht erlaubt.

Familiengerd  28.05.2025, 16:44
@Dibo123y

Du wärst sicher auch sehr begeistert, wenn Dein Arbeitgeber Dich per Kamera ständig beobachten würde!

Dibo123y  28.05.2025, 16:46
@Familiengerd

in china macht das sogar ki und kann dich sogar feuern, das wäre hier auch mal sinnvoll.

Familiengerd  28.05.2025, 16:54
@Dibo123y

Ja, wir sehnen uns alle nach chinesischen Verhältnissen.

Manchmal würde Nachdenken vor dem Schreiben vor Unsinn schützen!

Dibo123y  28.05.2025, 16:54
@Familiengerd

nicht immer, aber in schulen wärs auch gut. mehr ordnung und weniger blödsinn.

Familiengerd  28.05.2025, 16:56
@Dibo123y

Du willst also einen Überwachungsstaat.

Fang mit dem "weniger blödsinn" am besten mal gleich bei dir selbst an.

LucillaVII  28.05.2025, 14:50

Darf sie nicht.
Eine Videoüberwachung von Mitarbeitenden ist erstmal unzulässig.

Dibo123y  28.05.2025, 14:51
@LucillaVII

der laden wird überwacht. natürlich sind die mitarbeiter mit drauf.

LucillaVII  28.05.2025, 14:55
@Dibo123y

Ist egal was da alles überwacht wird. Die Nutzung solcher Videos zur Überwachung von Mitarbeitenden ist nicht zulässig.

Kenken658 
Beitragsersteller
 28.05.2025, 14:41

Ich mache meine Arbeit hauptsächlich richtig! Aber sie macht es so oft ohne triftigen Grund! Das geht nicht! Als Hobby!

Dibo123y  28.05.2025, 14:41
@Kenken658

der grund ist, dass sie dich kontroliert. egal ob du das gerne als hobby bezeichnest.

Klar darf sie das.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Familiengerd  28.05.2025, 15:28

Selbstverständlich ist eine solche Videoüberwachung zur Kontrolle der Arbeitnehmer nicht erlaubt.

Familiengerd  28.05.2025, 16:47
@Kenken658

Kannst Du es - außer, dass Deine Vorgesetzte Dich angesprochen hat - überhaupt beweisen, dass sie Dich ständig beobachtet?

Das wäre ja erst einmal Voraussetzung, um konkret dagegen vorgehen zu können.

Vielleicht reicht es ja erst einmal, sie auf die Rechtswidrigkeit dieser Beobachtungen hinzuweisen.

Familiengerd  28.05.2025, 16:53
@Familiengerd

Nachtrag.

Vielleicht reicht es ja erst einmal, sie auf die Rechtswidrigkeit dieser Beobachtungen hinzuweisen. Ansonsten müsstest Du vor dem Arbeitsgericht dagegen klagen, was aber - auch im Falle des Obsiegens - mit Kosten verbunden ist, wenn man einen Anwalt beauftragt (was nicht vorgeschrieben ist) und keine passende Rechtsschutzversicherung hat, kein Gewerkschaftsmitglied ist oder wegen zu hohen Haushaltseinkommens keinen Anspruch auf einen Beratungshilfeschein hat. In der ersten Instanz von Arbeitsgerichtsverfahren trägt nämlich jede Partei die ihr entstehenden Kosen selbst.