Darf ich Wildkameras zerstören, mitnehmen oder die Speicherkarte raus nehmen, wenn ich nicht gefilmt werden will im öffentlichen Wald?
Es geht ja keinem etwas an, wann ich im Wald war und wo.
16 Antworten
Darf ich Wildkameras zerstören, mitnehmen oder die Speicherkarte raus nehmen, wenn ich nicht gefilmt werden will im öffentlichen Wald?
Nein, natürlich nicht!
Du hast Dich an jagdlichen Einrichtungen nicht zu schaffen zu machen und Dich davon fern zu halten. Dazu zählen z.B. Luderplätze, Salzlecksteine, Kirrungen wie auch Hochsitze und eben auch Wildkameras.
Und der Wald „ist“ nicht öffentlich. Er gehört jemand Anderem und Du hast lediglich sehr eingeschränkte Rechte darin.
Er ist lediglich „öffentlich betretbar zu Erholungszwecken auf den vorgesehenen Wegen und ohne dabei Andere zu stören oder die Natur zu schädigen“ sowie unter Beachtung etlicher anderer Regeln und Gesetze (z.b. Naturschutzgesetz, Jagdgesetz, ...).
Das ist ein großer Unterschied. Denn mehr Rechte hast Du da nicht.
Es geht ja keinem etwas an, wann ich im Wald war und wo.
Du befindest dich da freiwillig auf dem Grundstück eines anderen. Und die Kameras hängen zu einem bestimmten Zweck da (Monitoring des Wildbestsndes). Wenn du damit ein Problem hast, dann brauchst du einfach nur nicht in den Wald zu gehen. So einfach ist das. Das ist genau wie im Supermarkt. Wenn es Dir nicht passt da ggf. gefilmt zu werden, dann gehe da einfach nicht hinein.
Denn nicht immer sind deine Wünsche und deine Belange das was am meisten zählt auf der Welt.
Du kannst es sehen wie du willst. Fakten sind Fakten. Der Wald gehört nicht dir, und es gibt ein berechtigtes Interesse der Zuständigen die Tiere zu monitoren, weil sie für die Natur wichtig sind. Deine egoistische Haltung zeigt nur deine Ignoranz gegenüber den Belangen deiner Umwelt auf. Peinlich. Wenn du dich an dem Eigentum anderer zu schaffen machst, dann wirst du vor Gericht bestrafr werden. Es steht dir frei dich maskiert in den Wald zu begeben. Mütze, Kapuze, Sonnenbrille, Coronamaske, und schon erkennt dich keiner mehr.
Also für ein einfaches wegdrehen der kamera oder das zukleben der linse wird kein jäger mich anzeigen.
Also für ein einfaches wegdrehen der kamera oder das zukleben der linse wird kein jäger mich anzeigen.
Hmh. Das kommt wohl drauf an, wie viele Male Du es dann bereits getan hast. Meinst Du nicht auch?
Ich würde sowas natürlich nie machen, war ja nur ne Frage, welche Rechte man als Bürger hat.
Sehe ich anders
Was Du "siehst" spielt keine Rolle, so ist die Rechtslage. 🤷♂️
Ein Gericht interessiert im Zweifel nicht wie Du das "siehst", wenn Du eine Straftat begehst und dementsprechend dafür bestraft wirst. Das kannst Du dann mit dem Richter disakutieren, fallser sich das anzuhören bereit ist.
https://www.gutefrage.net/frage/wie-tarne-ich-am-besten-eine-wildkamera-im-wald
Ein "freies Individuum" welches selbst Kameras im Wald aufhängt obwohl dir dieser nicht gehört? Soso. Wenn ich nur dieses Gelaber von "Freiheit" höre, das vergiftete braune Wiegenlied der Nazis und Rechten die unsere Demokratie zerstören wollen. Übel.
Also für ein einfaches wegdrehen der kamera oder das zukleben der linse wird kein jäger mich anzeigen.
Falsch.
Ich würde sowas natürlich nie machen, war ja nur ne Frage, welche Rechte man als Bürger hat.
Du hast das Recht im Wald auf offiziell dafür vorhandenen Wegen zu Erholungszwecken spazieren zu gehen. Und das ohne andere Anwesende oder die Tiere zu stören oder die Natur zu schädigen. Und unter Beachtung aller anderen dort ebenfsalls relevanten Gestze wie dem Naturschutzgesetz, dem Jagdgesetz, ...
Und, oh Wunder, zur Beobachtung der Spazierwege hängen da an diesen Spazierwegen in der Regel auch keine Kameras. Denn da befindet sich das Wild wegen der dort laufenden Menschen normalerweise auch nicht.
Die Kameras hängen in Dickungen, auf Wildwechseln, an Luderplätzen etc. Also alles an Stellen, die Du gar nicht aufzusuchen hast .
Denn das sind...
- Wild-Rückzugsorte (siehe §19a Bundesjagdgesetz) bzw.
- jagdliche Einrichtung (siehe dazu Dein Dein betreffendes Landeswaldgesetz).
Also gibt es da auch keinen Grund, dass Du Dich da belästigt fühlen könntest, wenn Du selber keine verbotenen Dinge tust.
Wenn ich mich recht erinnere, müssen (zumindest theoretisch) aber Hinweisschilder angebracht werden, die darauf hinweisen, dass sich an Ort XY eine Wildkamera befindet und Aufnahmen macht.
Da könnten wir jetzt vermutlich ewig drüber diskutieren. Meines Wissens spielt auch da wieder die Interessenabwägung vor Gericht mit hinein.
- Auf der einen Seite der Besitzer der rechtmäßig aufgestellten Kamera, der da nicht extra noch Leute drauf hinweisen will, damit sie nicht zerstört / geklaut etc. wird.
- Auf der anderen Seite die Leute, die an der Stelle wo sie der Regel hängt nud die die Kamera beobachtet ohnehin nichts zu suchen haben…
In sofern erübrigt sich da meinem Verständnis nach in den meisten Fällen ein Hinweisschild, weil die Leute da eben gar nicht anwesend zu sein haben wo die Kamera filmt.
Anders wäre es vermutlich, wenn der Waldbesitzer aktiv die öffentlich betretbaren Wanderwege durch den Wald damit überwachen würde (sei Ziel also die dort auf dem Weg entlang laufenden Menschen sind). Dann wüürde ich Dir recht geben, dann müsste jeweils am Anfang / Ende des Weges ein entsprechendes Schild hängen.
Es ist ja nicht dein Eigentum, also dann nicht.
Es wird nicht veröffentlicht und sogar nach paar Stunden gelöscht. Wo ist das Problem
Dann darfst du den Eigentümer verklagen. Nichts rechtfertigt Selbstjustiz.
Falsch. Du bist auf fremden Grund. Wenn du das nicht willst, musst du weg bleiben. So ist die Rechtslage, ob dir das nun passt oder nicht.
Das gilt nur für Veröffentlichungen! Eine zufällige Aufnahme einer Wildcamera ist keine Veröffentlichung!!!!
https://www.gutefrage.net/frage/wie-tarne-ich-am-besten-eine-wildkamera-im-wald
Und mit welchem Recht verletzt du bitte das Recht am eigenen Bild der anderen? Gehört dir dieser Wald? Auf welcher Grundlage hast du dir diese Kamera angeschafft und platziert? Hat der Nutzer des Waldes zugestimmt?
Ganz klares: nein.
Die Verwendung von Wildüberwachungskameras ist rechtlich extrem kompliziert, weil hier die DSGVO greift. In diesem Artikel wird das Thema einigermaßen vollständig erklärt.
Aber selbst wenn jemand eine Wildkamera an einem Ort unrechtmäßig aufgestellt hätte, darfst du nicht einfach die Kamera zerstören oder die Speicherkarte entnehmen, denn das wären wiederum Straftaten, die du begehst; Sachbeschädigung bzw. Diebstahl. Und ein Unrecht darfst du nicht mit einem anderen Unrecht vergelten.
nein.
Kameras im Wald sind erlaubt, wenn vom Waldbesitzer oder dem Jagdpächter ein berechtigtes Interesse dafür besteht - er muss die Kameras jedoch so aufstellen, dass man nicht mit Publikumsverkehr rechnen muss. Auch muss es einen Hinweis auf die Kamera geben mit Hinweis auf die DSGVO (selbst wenn der fehlt, darfst du nicht einfach die Kamera oder die Karte stehlen)
Personendaten müssen nach 48 bzw 72 Stunden (je nach Bundesland) gelöscht werden.
Und selbstverständlich muss er die entsprechenden Verarbeitungsverzeichnisse führen - auch, was er mit den Daten macht muss er protokollieren.
Also kann ich die Polizei rufen, wenn kein Schild dort ist was mich warnt und kein Ansprechpartner dort ist?
Nur, wenn die Kamera einen Waldweg überwacht - ansonsten nicht, weil Du ja nicht im Wald die Wege verlassen darfst (schließlich ist ein Wald i.d.R. Privates Eigentum)
Ich werde mich wohl im Wald frei bewegen dürfen, man man man, was soll denn noch alles verboten werden, genau deswegen bin ich gegen kameras und ständige kontrolle, ich mache nix kaputt...
Es geht nicht ums verbieten, sondern um den Respekt vor fremden Eigentum und der Natur
Weißt dus, ich darf ja auch nicht in deinen Garten gehen, das gleiche beim Wald
Kannst du tun, wird dir aber nichts nützen, denn sie werden verstehen dass es nur ein pampiger Anfall von Starrsinn und Wutbürgertum ist. Und sonst so? AgD-Wähler?
Du solltest einfach mal deine eigene Kamera kaputt machen
https://www.gutefrage.net/frage/wie-tarne-ich-am-besten-eine-wildkamera-im-wald
Nein, natürlich nicht. Entweder gehört sie dem Forstwart oder aber dem Waldbesitzer. Es gibt eben auch Wald der privat Personen gehört, die ihn nutzen und unterhalten.
Es ist also Gemeindeeigentum oder privat Eigentum. Nur weil du ebenfalls durch den Wald laufen darfst, heisst dies noch lange nicht, dass dieser niemandem gehört. Der da dann auch um die Wege kümmert.
Sehe ich anders, aber okay, was ich mache ist ja meine Sache, ich bin immer noch ein freies Individuum