Darf ich mit 15 in Niedersachsen ein Mopedauto fahren?

3 Antworten

in meiner schule hatte ein mitschüler einen fiat 500 bekommen. den alten klassischen, super eigentlich. dennoch wurde er belächelt, und irgendwann haben mal einige von uns das ding hochgehoben und in den fahrradkeller getragen.

ein mopedauto ist dagegen eine echt begründete lachnummer. es ist schon als auto- oder motorradfahrer kaum noch zu verstehen, wie man eine 50er, die immerhin damals 80 fuhr, als ausreichend betrachten konnte.

der reiz, am griff zu drehen und es fährt (und man muss nicht treten) ist toll, aber auf der straße sind diese dinger lebensgefährlich. du bist nicht mal vorm regen besonders gut geschützt, es ist saukalt, tierisch laut drin, und wenn dich ein auto erwischt, bist du so platt wie du nur sein kannst.

niemand mag diese dinger, alle schimpfen, weil man nicht an ihnen vorbei kommt und sie den verkehr aufhalten (selbst ein liegerad ist da noch angesehener). dabei machen sie ggf lärm und stinken eine wolke zweitaktgemisch herum.

und auch wenn es unfair ist, es so zu sehen, sind die geschilderten probleme doch ziemlich real, und man kann sie nicht wegdiskutieren. dazu sind die dinger auch noch sauteuer, weil sie von leuten gefahren und gekauft werden, die kein auto fahren können oder d ü r f e n.

ein gebrauchtes auto mit 1 jahr tüv bekommst du für 1000,- wenn du was ordentliches willst, spar dir das ding jetzt und legs beim auto in 3 jahren (!) drauf. da hast du in jedem fall mehr davon.

Ja, wenn Du AM bestanden hast, und sie Dir rechtswirksam auch ausgehändigt wurde.

AM darf ja inzwischen schon mit 15 erworben werden.

Aber "Verkehrshemmnis" wollte ich da nicht gerne in Form eines "Microcar" werden wollen. Da hätte ich lieber einen 50 ccm-Motorroller, oder ein 50 ccm Mokick / Moped.

LG

migebuff  08.04.2023, 00:58
Ja

§10 Abs 1 FeV:

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Begründe bitte mit Zitat der Rechtsgrundlage, warum der Fragesteller vor Vollendung des 16. Lebensjahres bei Fahrten im Ausland Gebrauch von seiner Fahrerlaubnis machen kann.

0
Fazi50  08.04.2023, 01:07
@migebuff

Widerlege meine etwaige Fehlinfo, das AM inzwischen nicht bundesweit, oder zumindest in einigen BL mit Vollendung des 15. LJ erworben werden dürfte.

Ball zurück damit...

0
migebuff  08.04.2023, 01:12
@Fazi50

Sry, habe "Niederlande" statt "Niedersachen" gelesen.

0
migebuff  08.04.2023, 00:59

Steht dort tatsächlich, dass der Fragesteller entgegen der Aussage der Fahrerlaubnisverordnung bereits mit 15 Jahren im Ausland fahren darf, obwohl seine Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland gültig ist?

0
migebuff  08.04.2023, 01:13
@Fazi50

Sry, habe "Niederlande" statt "Niedersachen" gelesen.

1
Fazi50  08.04.2023, 01:35
@migebuff

Brille... Fielmann 😎 ( kommt mir auch immer öfter )

0