Darf ich meinen Roller mit 50kmh fahren?

4 Antworten

weil im Internet stand drinn das alle neuzugelassenen Roller ab 2002 maximal 45 fahren dürfen da meiner von 2001 ist bin ich nicht sicher ob ich ihn fahren darf oder nicht

Siehe FeV §78 Nr. 8 zu Klasse AM:

8) § 6 Absatz 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch 
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm 3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html


DerMax312 
Beitragsersteller
 18.03.2025, 23:18

also dürfte ich ihn schon fahren wenn ich es richtig verstanden habe oder ? Weil viele sagen auch ja der Roller ist legal und darf auch 50 fahren aber das der AM Schein mit der alten Regelung verbunden ist und ich somit nur 45 km/h Roller fahren darf was mich sehr verwirrt was jetzt richtig ist lg

Antitroll1234  18.03.2025, 23:20
@DerMax312

Wenn der 50ccm Roller bis zum 31.12.2001 mit den von Werk aus BbH von 50 km/h zugelassen wurde darfst Du diesen fahren.

Du darfst damit auch ältere Roller und Mopeds vor 2002 mit 50 cm³ bis maximal 60 km/h fahren (z.B. Simson oder Hercules).
80 cm³ Mopeds, die es früher auch gab, sind aber nicht inbegriffen – selbst wenn die nicht schneller fahren würden als 60.

Hi, Du darfst den Roller fahren, der genießt Bestandsschutz.

Ja.

Dein AM Führerschein (zum B geschenkt) ist zwar "offiziell" bis 45 km/h, aber diese Sonderregelung für Bestandsschutz lässt dich die alten 50 km/h Fuffies und auch die DDR 60 km/h Simsons fahren.