Mit Autoführerschein B197 50km/h Roller?
Hallo, ein Verwandter der sich deutlich besser auskennt als ich hat mir erzählt das ich mit meinem B197 Führerschein nur einen Roller bis maximal 45 fahren darf. Der Roller den ich allerdings kaufen möchte fährt 50 bzw. sogar 52 (Peugeot) Ist das fahren damit also für mich fahren ohne Fahrerlaubnis? Danke im Voraus
5 Antworten
B197 enthält die Klasse AM. Diese ist beschränkt auf 50cm³ und 45 km/h (eingetragene Geschwindigkeit).
§ 76 Nr.8 FeV enthält aber einige Ausnahmen:
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
b) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Wenn das Objekt deiner Kaufbegierde nicht unter diese Ausnahmeregelungen fällt, darfst du es mit B197/AM nicht fahren. Sonst wäre es tatsächlich Fahren ohne Fahrerlaubnis. Du bräuchtest dann die Klasse A1.
Hallo,
wenn an dem Roller alles im Original ist, kann er auch durchaus schneller sein. Eine alte Simson oder Schwalbe kann gut und gern auch mal über 55 kmh schaffen. Das wäre dann alles legal. Probleme gibt es erst, wenn irgend ein Tuning vorgenommen wurde. Da gibt es etliche Möglichkeiten. Dies wäre dann fahren ohne gültiger Betriebserlaubnis. Würde im Versicherungsfal bei einem Unfall auch böse enden.
Mit dem Führerschein kenne ich mich nicht aus. Angenommen, es stimmt: Dann kommt es darauf an, für welche Geschwindiglkeit der Roller zugelassen ist, bzw. was in den Papieren steht.
Wie wurde die Höchstgeschwindigkeit ermittelt?
Mit dem Führerschein kenne ich mich nicht aus.
Bei B197 gilt das selbe wie bei standard B im Bezug auf motorisierte Zweiräder.
AM ist enthalten, tatsächlich liegt idr. Theoretisch fahren ohne führerschein in diesem Fall vor.
Wenn du nichts am Roller manipuliert hast wird hier aber denke ich oft etwas "weggeschaut" ggf. mal mit GPS messen wie schnell er denn wirklich fährt? Tacho weicht oft ab.
Fast jeder alte roller fährt bissl schneller als er darf.
Du darfst mit Deiner Fahrerlaubnis auch ältere Kleinkrafträder mit max. 50 ccm Hubraum und auch 50 KM/h oder gar 60 KM/h bei alten Simsons fahren, wenn das so in der ABE steht.
Es steht 50km/h in der Betriebserlaubnis