Darf ich bei der Europawahl wählen?
Ich wurde am 13 April eingebürgert (war zuvor nicht EU-Bürger) und frage mich, ob ich bei der Europawahl wählen darf. Irgendwie habe ich gelesen, dass man 3 Monate sich in der EU wohnhaft muss um zu wählen, das tue ich aber ich werde am Wahltag erst ca. 2 Monate lang im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein .
Kann mir jemand weiterhelfen?
3 Antworten
In Deutschland ist wahlberechtigt, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat (für die Wählbarkeit muss weiterhin am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet sein);
- über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt;
- in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält;
- sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).
Ab 3 Monaten eingebürgert ist man wahlberechtigt
Auf der Webseite für die Europawahl. Außerdem ist das bei allen Wahlen so. Bei Kommunalwahlen musst du mindestens 3 Monate bei der Gemeinde angemeldet sein. Bei Landtagswahlen und Bundestagswahlen gilt das gleiche. Damit will man verhindern, dass eine Partei Stimmvieh kurzfristig einsetzt.
Ich wohne ja seit über 3 Monaten an dem jeweiligen Ort angemeldet, bin nur nicht seit 3 Monaten deutscher Staatsbürger. Das ist ein entscheidender Unterschied.
Haste ne Wahlbescheinigung erhalten und bist im Wählerverzeichnis eingetragen? Offensichtlich nicht.
Die Wahlbeschescheinigungen werden bei uns erst ab dem 29 April verschickt. Außerdem kann es sein, dass man wahlberechtigt ist, obwohl man fälschlicherweise nicht ins Wählerverzeichnis eingetragen wurde.
Wo steht das?