Darf ich bei der Europawahl wählen?

3 Antworten

In Deutschland ist wahlberechtigt, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat (für die Wählbarkeit muss weiterhin am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet sein);

  • über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt;
  • in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält;
  • sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).

Ab 3 Monaten eingebürgert ist man wahlberechtigt

Inkognito-Nutzer   23.04.2024, 10:55

Wo steht das?

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kubamax  23.04.2024, 17:49
@Inkognito-Fragesteller

Auf der Webseite für die Europawahl. Außerdem ist das bei allen Wahlen so. Bei Kommunalwahlen musst du mindestens 3 Monate bei der Gemeinde angemeldet sein. Bei Landtagswahlen und Bundestagswahlen gilt das gleiche. Damit will man verhindern, dass eine Partei Stimmvieh kurzfristig einsetzt.

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Inkognito-Nutzer   25.04.2024, 17:43
@kubamax

Ich wohne ja seit über 3 Monaten an dem jeweiligen Ort angemeldet, bin nur nicht seit 3 Monaten deutscher Staatsbürger. Das ist ein entscheidender Unterschied.

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Haste ne Wahlbescheinigung erhalten und bist im Wählerverzeichnis eingetragen? Offensichtlich nicht.

Inkognito-Nutzer   22.04.2024, 22:41

Die Wahlbeschescheinigungen werden bei uns erst ab dem 29 April verschickt. Außerdem kann es sein, dass man wahlberechtigt ist, obwohl man fälschlicherweise nicht ins Wählerverzeichnis eingetragen wurde.

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