Bürgergeld und Arbeiter?
Beispiel:
Mann geht nicht arbeiten, bezieht ALG und später Bürgergeld.
Frau ist in Elternzeit und geht danach wieder arbeiten, hat erspartes für die Elternzeit.
Kann der Frau wes weg genommen werden?
Oder berechnet das Amt nur anhand der Frau wieviel geld der Mann erhalten kann vom Amt?
- Wird Elterngeld angerechnet ? Wird erspartes angerechnet? Wird Kindergeld angerechnet?
2 Antworten
Frau, Mann und Kind bilden unter 25 Jahren in einem Haushalt eine BG - Bedarfsgemeinschaft, solange das Kind seinen Bedarf im Haushalt der Eltern nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann.
Kindergeld ist vorrangiges Einkommen des Kindes, welches auf den Bedarf des Kindes mindernd angerechnet würde.
Auch Elterngeld ist anrechenbares Einkommen, wurde vor der Geburt innerhalb von 12 Monaten Erwerbseinkommen erzielt, kann der monatliche Freibetrag derzeit bei 300 Euro liegen, wenn das Elterngeld nur 12 Monate bezogen würde.
Wird es halbiert, also über den doppelten Zeitraum zur Hälfte gezahlt, halbiert sich auch der Freibetrag auf 150 Euro, vom übersteigenden anrechenbaren Elterngeld können dann min.noch weitere 30 Euro Versicherungspauschale abgesetzt werden.
Das anrechenbare Elterngeld würde dann erst einmal auf den Bedarf der jeweiligen Person angerechnet, also z.B.der Frau, wenn sie in Elternzeit geht.
Nur wenn sie mit ihrem anrechenbaren Einkommen ihren eigenen Bedarf decken könnte, würde der nicht mehr benötigte Überschuss entsprechend auf den Bedarf von Mann und Kind mindernd angerechnet.
Der Bedarf des Kindes unter 6 Jahren liegt derzeit bei min. 357 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min.noch 1/3 Kopfanteil von der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, wenn es drei Personen im Haushalt sind.
Bei Frau und Mann liegt der Bedarf derzeit bei jeweils min. 506 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu dann bei 3 Personen min.noch jeweils 1/3 von der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.
Derzeit kann man vor dem Monat der Antragstellung Vermögen haben, nennt sich Schonvermögen, der Antragsteller im ersten Jahr bis zu 40.000 Euro und jede weitere zum Haushalt gehörende Person weitere bis zu 15.000 Euro.
Ab dem zweiten Jahr dann noch jeweils bis zu 15.000 Euro, wer dann in einer BG - Bedarfsgemeinschaft wie viel an Vermögen hat ist nicht relevant, solange die Grenze insgesamt nicht überschritten wird.
Also im ersten Jahr dürfte man derzeit bei 3 Personen in einer BG - Bedarfsgemeinschaft insgesamt bis zu 70.000 Euro und ab dem zweiten Jahr noch bis zu 45.000 Euro an Vermögen haben und auch im Leistungsbezug entsprechende Ansparungen machen.
Wird sich mit der neuen Regierung und Kanzler sicher über kurz oder lang von der Höhe her ändern, also sicher weniger werden.
Verstehe nicht so ganz ob die Frau dann quasi ganz normal elterngeld bekommt? Gekürzt wird nur dem Mann das bürgergeld. Aber nicht der Frau das elterngeld oder?
Weggenommen wird vom JobCenter nie etwas.
Möglicherweise braucht man weniger an staatlicher Unterstützung. Dann bekommt man auch weniger.
Hatte es irgendwie so verstanden dann die Frau weniger elterngeld bekommt. Aber es lebt ja nur der Mann vom Amt.
Es wird einem nichts genommen !
Wie erklärt, wird Elterngeld unter Umständen nach einem Freibetrag auf deinen Bedarf angerechnet, wenn Du vor der Geburt innerhalb von 12 Monaten Erwerbseinkommen hattest.
Nur wenn Du nach dem Auszug von deinem anrechenbaren Elterngeld noch einen Überschuss hättest, würde dieser auf den Bedarf von Kind und Mann verteilt, also dann entsprechend weniger Sozialleistungen gezahlt.
Weniger Elterngeld bekommst Du dadurch nicht, wird ja entsprechend aus möglichen vorherigen Einkommen berechnet und das bekommst Du dann auch.
Natürlich wird das Gehalt der Frau beim bürgergeld des Mannes angerechnet. Zumindest wenn sie im selben Haushalt leben. Denn dann bilden sie eine ähnliche Gemeinschaft und da wird natürlich das Einkommen des anderen aufs bürgergeld von einem angerechnet.
Und Kindergeld, elterngeld, ersparnis auch? Aber weg genommen wird der Frau nix? Man muss quasi nur Miete etc und essen alleine zahlen ne ?
Natürlich ist das alles angerechnet. Wobei es beim ersparten eine freigrenze gibt und die ist dann anrechnungsfrei. aber alles andere wird als Einkommen bewertet und natürlich angerechnet.
Und nein der Frau wird natürlich nichts weggenommen sondern der Mann kriegt dementsprechend dann weniger und die Frau muss dann halt die Differenz dazu Steuern von ihrem Geld.
Aber die Frau würde normal elterngeld und Kindergeld bekommen? Würde quasi nur für den Mann dann weniger geben oder ?
Natürlich bekommst Du das Elterngeld gezahlt was dir gesetzlich zusteht, dass betrifft natürlich auch Kindergeld für euer Kind.
Es gäbe dann nicht nur für den Mann weniger Leistungen, auch euer Kind würde weniger erhalten, wenn Du mit deinem anrechenbaren Elterngeld deinen Bedarf decken könntest und dann noch etwas übrig wäre.
Das würde dann auf den Bedarf von Mann und Kind mindernd nach den SGB - ll Verordnungen angerechnet.
Denn euer Kind kann ja alleine mit den derzeit 255 Euro seinen Bedarf nicht selber decken.
Da fehlen ja alleine für den Regelbedarf für den Lebensunterhalt des Kindes von derzeit 357 Euro nach Abzug des Kindergeldes von 255 Euro noch min. 102 Euro und dazu kommt wie erklärt min.noch 1/3 von eurer Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.
Der Abschlag für normalen Haushaltsstrom muss jeder aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw.eigenen Einkommen selber zahlen.
Quasi wird der Frau nix weggenommen, aber sie muss für die Familie finanziell aufkommen.