Bin ich ein Kleinunternehmer?

3 Antworten

Von Experte kegus bestätigt
Ich arbeite jeden Sonntag als „minijob“ freiberuflich bei der Zeitung und schreibe dort Fußballberichte/Ergebnisse. Dafür bekomme ich 70 Euro jeden Sonntag.
Jetzt weiß ich nicht, ob ich diese Einnahmen bei „Kleinunternehmer“ oder sonstige Betriebseinnahmen usw. Eintragen muss.

Bei Selbstständigkeit gibt es keinen Minijob, weil es keinen Arbeitgeber gibt, der eine pauschale Steuer abführt. Minijobs sind nie steuerfrei. Unter 25.000 € Umsatz im Jahr bist du Kleinunternehmer gem. § 19 UStG.

Was ist die Wirtschafts Identifikationsnummer? Ich habe so eine Nummer noch nie gesehen.

Eine Nummer zur Identifizierung deines Unternehmens. Die sollte dir das Finanzamt eigentlich mitgeteilt haben, wenn du deine Tätigkeit ordnungsgemäß angemeldet hast, indem du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch übermittelt hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Opber34 
Beitragsersteller
 20.07.2025, 23:20

Aber das ergibt keinen Sinn. Ich bzw. Meine Mutter letztes Jahr, da ich noch 17 war, hat meine Steuererklärung abgegeben. Da habe ich das bereits 1 Jahr gemacht. Dort musste ich garkeine Einkommensüberschussrechnung abgeben. Erst dieses mal.
Was wäre denn die Strafe wenn ich es verbummelt habe mit als Freiberufler anzumelden? Die Einnahmen habe ich immer korrekt angegeben.

Mungukun  20.07.2025, 23:24
@Opber34
Aber das ergibt keinen Sinn. Ich bzw. Meine Mutter letztes Jahr, da ich noch 17 war, hat meine Steuererklärung abgegeben. Dort musste ich garkeine Einkommensüberschussrechnung abgeben. Erst dieses mal.

Rechtlich betrachtet schon, § 60 Abs. 4 EStDV. Da hat der Bearbeiter einfach Gnade vor Recht ergehen lassen, vermutlich aus Gründen der Verfahrensökonomie. Auf diese Sonderbehandlung kannst du dich aber nicht immer wieder berufen.

Was wäre denn die Strafe wenn ich es verbummelt habe mit als Freiberufler anzumelden?

Erstmal nichts. Die verspätete Abgabe kommt nur bei der Beurteilung der Festsetzung eines Verspätungszuschlags zum Tragen, wenn auch zusätzlich die Steuererklärung verspätet abgeben wird.

Opber34 
Beitragsersteller
 20.07.2025, 23:30
@Mungukun

Okey vielen Dank! Was sollte ich jetzt machen? Soll ich die Einnahmen beim Punkt Kleinunternehmer eintragen? Und die Wirtschaft ID leer lassen? Ich muss die Überschussrechnung bis zum 8. August abgeben.

Mungukun  20.07.2025, 23:35
@Opber34
Was sollte ich jetzt machen? Soll ich die Einnahmen beim Punkt Kleinunternehmer eintragen? Und die Wirtschaft ID leer lassen?

Ganz genau. Da du ja schon steuerlich als Unternehmer geführt wirst, ist in meinen Augen der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung obsolet. Du kannst aber beim Bediensteten natürlich noch nachfragen, ob dieser noch nachträglich übermitteln werden soll, was ich aber bezweifle.

Opber34 
Beitragsersteller
 20.07.2025, 23:37
@Mungukun

Danke dir! Aber werde ich wirklich als Unternehmer geführt wenn ich mich nie als Freiberufler angemeldet habe?

Mungukun  20.07.2025, 23:39
@Opber34

Sehr wahrscheinlich ja. Sonst würde auch keine EÜR angefordert werden. Die gibt es nur bei den Gewinneinkünften (Landwirtschaft, Gewerbe oder selbstständige Tätigkeit).

Im Zweifelsfall einfach einmal mit dem zuständigen Bearbeiter abklären. Auf dem Anforderungsbeschreiben zur EÜR steht bestimmt eine Telefonnummer drauf. Im Finanzamt arbeiten Menschen, keine monströsen Roboter.

Opber34 
Beitragsersteller
 20.07.2025, 23:41
@Mungukun

Alles klar, das mache ich. Vielen dank dir!

Opber34 
Beitragsersteller
 21.07.2025, 00:27
@Mungukun

Tut mir leid, noch eine allerletzte Frage, meine Vergütung besteht aus dem Honorar (70 Euro) und noch 2-3 Euro Benzingeld. Ich kann bei der Überschussrechnung ja auch dieses Benzingeld angeben. Aber um ehrlich zu sein ist mir das ein wenig zu viel Arbeit für die paar Euro. Kann ich stattdessen auch einfach dieses Benzingeld bei den Einnahmen mit eintragen und dafür dann die Eintragung für das Benzingeld leer lassen? Bzw = 0.

Mungukun  21.07.2025, 05:48
@Opber34
Kann ich stattdessen auch einfach dieses Benzingeld bei den Einnahmen mit eintragen und dafür dann die Eintragung für das Benzingeld leer lassen? Bzw = 0.

Nein. Die EÜR muss schon ordentlich ausgefüllt sein. Deine Fahrtkosten kannst du ja auch als Betriebsausgabe erklären.

Minijob ist etwas das gibt es in der Selbstständigkeit nicht.

Nach dem Umsätzen wärst du wohl Kleinunternehmer.

Vermutlich hast du aber ein ganz anderes Problem, du hast deine Selbstständigkeit noch überhaupt nicht angemeldet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Opber34 
Beitragsersteller
 20.07.2025, 22:43

Aber muss ich das anmelden? Das ist ja unter dieser Steuergrenze, weil es nur 280 Euro im Monat sind oder?

Opber34 
Beitragsersteller
 20.07.2025, 22:44
@Opber34

Ich bin 18 und habe das mit 17 angefangen.

anTTraXX  21.07.2025, 05:56
@Opber34

Es gibt für die Anmeldung keine Freibeträge/ Freigrenze

Das kommt auf deinen Umsatz an. Nach deinem Umsatz mit 70 Euro jeden Sonntag wärst du wohl Kleinunternehmer.


Opber34 
Beitragsersteller
 20.07.2025, 21:47

Danke dir