Arbeit? Datenschutz?

3 Antworten

Da gibt's keine Ausreden. Verweigerst du das vorzeigen, stellt dies eine fehlende Mitwirkung dar, die sanktioniert wird.


verreisterNutzer  16.10.2024, 12:54

Auf Basis welcher konkreten Grundlage? Mitwirkungspflicht ist ein Schlagwort, dass mit konkreten Inhalten gefüllt werden muss. "Das ist Ihre Pflicht" reicht nicht.

verreisterNutzer  16.10.2024, 13:35
@Jurafuchs

Natürlich aber sind Zeugnisse zwingend notwendig für den Arbeitsvermittler des Jobcenters?

Konkrete Nachweise über Einnahmen/Kosten, verwendetete Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf) sehe ich ohne Probleme ein. Aber Beweisen, dass ich den behaupteten Schulabschluss habe? Fällt mir schwer einem konkreten Gesetz oder einer abstrakten Pflicht zuzuordnen.

Jurafuchs  16.10.2024, 14:00
@verreisterNutzer
Natürlich aber sind Zeugnisse zwingend notwendig für den Arbeitsvermittler des Jobcenters?

Auf jeden Fall.

Aber Beweisen, dass ich den behaupteten Schulabschluss habe? Fällt mir schwer einem konkreten Gesetz oder einer abstrakten Pflicht zuzuordnen.

Der Sachbearbeiter soll dir glauben das du einen Durchschnitt von 1,0 hattet und natürlich Abitur mit 15?

verreisterNutzer  16.10.2024, 14:09
@Jurafuchs

Warum sollte das den SB jucken? Der SB will sehen das aussichtsreiche Bewerbungen rausgehen.

Die direkte oder indirekte Zuordnung (der angeblichen Pflicht Schulzeugnisse vorzulegen) zu einer gesetzlichen Grundlage ist ihrerseits noch nicht erfolgt.

Um dem ganzen etwas mehr Substanz zu verleihen: Auch in den fachlichen Weisungen zu den Mitwirkungspflichten** ist diesbezüglich nichts zu finden (auch nicht indirekt). Bisher kann ich es also lediglich als oberflächliche Behauptung verbuchen.

**https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii_ba038200.pdf

Jurafuchs  16.10.2024, 14:13
@verreisterNutzer

Blödsinn. Der SB der Arbeitsintegration ist zuerst mal daran interessiert das derjenige in eine passende Beschäftigung kommt.

Wenn du meinst, du wüsstest es besser dann nur zu.

verreisterNutzer  16.10.2024, 14:17
@Jurafuchs

Und den Rest ignorieren sie gekonnt? Die "Interessen" eines SB sind hier nur Nebenschauplatz, da müssen wir nicht genauer drauf eingehen. Ihre behauptete Pflicht is weiterhin relevant und ihrerseits unbeantwortet.

verreisterNutzer  16.10.2024, 14:32
@Jurafuchs

Daraus lässt sich nicht auf Zeugnisse schließen. Wir lassen ihre Behauptung als genau das stehen was sie ist. Eine Behauptung. Ich habe Gegenargumente und eine Primärquelle genannt, die ihre Behauptung konterkarieren. Zwingt sie keiner selbiges zu tun aber das macht ihre Aussage nunmal nicht glaubwürdiger. Ganz im Gegenteil.

verreisterNutzer  16.10.2024, 15:15
@DerHans

Selbstverständlich können sie das. Praktisch unterbreiten sie Vermittlungsvorschläge (ggf. mit Rechtsbehelfsbelehrung) und der Leistungsempfänger hat sich ggf. darauf zu bewerben und dies ggf. auch nachzuweisen in Form einer Nachweisliste und ggf. mit den dazugehörigen Bewerbungsunterlagen (Konkret: Lebenslauf und Anschreiben). Wenns hoch kommt übermittelt der AV/JC vielleicht noch ein Profil oder schlicht den Lebenslauf an interessierte Arbeitgeber aber keine Zeugnisse. Diese werden auch nicht standardmäßig archiviert beim JC.

Ich bin aus beruflichen Gründen regelmäßig verpflichtet Bewerbungsunterlagen für "Kunden" des JC zu erstellen und an den AV zu übermitteln. Ganz konkret läuft das auf ein einziges Dokument hinaus: Aktueller Lebenslauf. "Kunden" müssen auch öfters mal Anschreiben vorweisen aber nie Zeugnisse.

"Kunden" können auch nicht sanktioniert werden, wenn sie sich permanent ohne Zeugnisse bewerben und nur Lebenslauf + Anschreiben verschicken ( = "aussichtsreiche Bewerbungen"). Weder rational noch rechtlich habe ich irgendeinen Hinweis darauf, dass Zeugnisse dem JC vorgelegt werden müssen.

Und ich hab sogar in den fachlichen Weisungen der JC gegraben.

verreisterNutzer  16.10.2024, 16:09
@Jurafuchs

Möge er Argumente und Quellen liefern und nicht einfach nur die selbe Behauptung wiederholen. Zumindest wenn er ernstgenommen werden möchte.

verreisterNutzer  16.10.2024, 16:23
@Jurafuchs

Hören Sie auf rumzuphantasieren. Ich habe oben eine seriöse Quelle verlinkt und nachfolgend sogar nochmal Bezug darauf genommen. Anscheinend lesen Sie nicht sonderlich sorgfältig oder nur das, was Sie lesen wollen. Anders kann ich es mir jedenfalls nicht erklären.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii_ba038200.pdf

Einfach hochscrollen. Egal was sie antworten, ich belasse es dabei, da sie sich nachhaltig und sehr effektiv für eine vernünftige Diskussion disqualifiziert haben.

Jurafuchs  16.10.2024, 16:32
@verreisterNutzer

Und wo genau steht in deiner Quelle das man Zeugnisse nicht einreichen muss?

Peinlich von dir.

DerHans  16.10.2024, 16:40
@Jurafuchs

Er hat scheinbar selbst noch nie eine Bewerbung geschrieben.

Zeig denen dein Zeugnis. Ein schlechter Abschluss ist doch besser als abgebrochen.

Das Jobcenter wird die dann erklären das sie das Zeugnis sehen wollen, oder es gibt eine geldkürzungen

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 2 Staatsexamen

Samiraaaa888 
Beitragsersteller
 16.10.2024, 14:43

Im Brief den ich erhalten habe Stande ich soll mein Zeugnis zeigen ;) nicht welches Zeugnis

verreisterNutzer  16.10.2024, 12:54

Auf Basis welcher konkreten Grundlage? Mitwirkungspflicht ist ein Schlagwort, dass mit konkreten Inhalten gefüllt werden muss. "Das ist Ihre Pflicht" reicht nicht.