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Nein, falls es ein Verbotsverfahren geben würde das am Ende auch noch erfolgreich wäre dann würde dies im Rahmen des GG passieren. Ein Parteienverbot hat in D. extrem hohe Hürden die erst zweimal erreicht wurden.
Das mag ich nicht zu beurteilen, das ist Aufgabe des Verfassunfsschutzes bzw des Bundesverfassungsgerichts.
Wenn irgendwann festgestellt wird das sie gegen die Demokratische Grundordnung arbeitet usw. wäre es berechtigt, andernfalls muss man damit leben das sie existiert.
Im Moment ja.
Denn egal ob man ihre Positionen und Meinungen nun zustimmt oder nicht: Solange sie demokratische Grundsätze einhält, wäre es undemokratisch sie zu verbieten.
Zum Wesen einer Demokratie gehört es eben auch bescheuerte Meinungen zuzulassen.
Natürlich, es wäre absolut undemokratisch, der Inbegriff von Demokratiefeindlichkeit! Wenn Oppositionsparteien verboten werden, dann haben wir schnell wieder totalitäre Zustände.
Die AfD ist keine demokratische Partei und arbeitet aktiv daran diese zu zerstören. Jeder der im Geschichtsunterricht aufgepasst hat weiß wohin das führt und es ist unser aller Pflicht das mit allen Mitteln zu verhindern.