1955: Die Hallstein-Doktrin – ein gerechtfertigter „Alleinvertretungsanspruch"?
3 Antworten
Wie man so schön sagt, man hat es eben versucht, ...aber dann eben am 20. Oktober 1969 aufgegeben.
Theoretisch ja. Die DDR-Oberen haben sich ja zunehmend vom "Deutschsein" distanziert. "Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit" hiess es in der Verfassung der DDR von 1949. Am 20. Februar 1967 führte die DDR dennoch eine eigene Staatsbürgerschaft ein.
Wer also vor der deutschen Geschichte davonläuft und jedesmal nach Moskau fahren muss, um sich den Sturz des Generalsekretärs genehmigen zu lassen, der kann Deutschland nicht vertreten.
Soweit die Theorie. In der Praxis geht es um Geschäfte und deshalb hat die Hallstein-Doktrin nie funktioniert.
Was du machst, ist Jammern ohne Grund. Die DDR hat sich gründlich selbst ruiniert, dazu brauchte sie keine Sanktionen. Ab 1979 ging es rapide bergab mit dem Laden, da gab es schon 11 Jahre keine Hallstein-Doktrin mehr.
Jammern, das Wort kenne ich nicht, die Sache ins richtige Licht zu rücken, das ist mein Anliegen.
Je nach Standpunkt, nein.
Das kann auch eine anmaßende Maßnahme der dann einseitig gegründeten BRD unter Adenauer gesehen werden. Diese Gründung erschuf die DDR faktisch mit der Währungsreform und dann gleich wieder zu bekämpfen, hier mit der Hallsteindoktrin. Die Regierung sollte es treffen, diesen Unsinn glaubt doch keiner, denn es trifft immer die Bevölkerung.
Diese Sanktionen, so nennt man es Heute, wirkten allerdings schon und das ca. 14 Jahre lang.
https://www.bundesarchiv.de/DE/Content/Virtuelle-Ausstellungen/1955-Die-Hallstein-Doktrin/1955-die-hallstein-doktrin.html