Sollte es gesetzliche Regelungen zur Verhinderung ungewollter Fortpflanzung bei Menschen mit schwerer geistiger Behinderung geben?

11 Antworten

Sollte es – zum Schutz der Betroffenen selbst, möglicher Nachkommen und der Umwelt – gesetzliche Regelungen geben, die eine kontrollierte oder eingeschränkte Fortpflanzung ermöglichen bzw. regeln?

Naja, letztlich wäre sowas sicher nutzbringend, lässt sich aber nicht mit grundlegenden Rechten vereinbaren.

Du kannst jemandem die Fortpflanzung nicht verbieten und die Zwangskastration /- sterilisation hatten wir schonmal, brauchen wir kein zweites Mal.
Was in so einem Falle möglich wäre, wäre letztlich die Familie nach der Geburt engmaschig zu überwachen und die Kinder aus der Familie zu nehmen, wenn eine angemessene Versorgung nicht gewährleistet ist bzw. schon von Anfang an, wenn sich niemand aus der engeren Familie bereiterklärt die Sorge und rechtliche Vertretung für das Kind zu übernehmen.

Es sollte generell strenge Regeln zur Fortpflanzung geben!

Es kann nicht richtig sein, dass man mehr Voraussetzungen erfüllen muss um einen Hund aus dem Tierheim zu holen als ein menschliches Wesen in die Welt zu setzen und zu erziehen.


Ich finde durchaus, dass da die Betreuer entsprechend eingreifen können sollten.

Selbstbestimmung ist schön und gut ... aber wenn das "Selbst" gar nicht bestimmen "kann"?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung + gesunder Menschenverstand

Die frage ist, ab wo legt man das fest oder wer schätzt das ein und an welche Kriterien, weil "sich ihrer eigenen Situation sowie der Konsequenzen ihres Handelns kaum oder gar nicht bewusst sind." gibt auch schon erwachsene welche eigentlich keine geistige Beeinträchtigungen haben darauf zutreffen würden. Schwierig sowas umzusetzen, gerade auch mit dem GG.


BeviBaby  10.07.2025, 15:12
gibt auch schon erwachsene welche eigentlich keine geistige Beeinträchtigungen haben darauf zutreffen würden.

Deswegen ist die ganze Sache ja oben ETWAS genauer beschrieben:

Es geht um Menschen mit sehr schweren geistigen Beeinträchtigungen – also solche, die dauerhaft in jeder Hinsicht auf Betreuung angewiesen sind, niemals selbstständig leben können und sich ihrer eigenen Situation sowie der Konsequenzen ihres Handelns kaum oder gar nicht bewusst sind.

Kurzum: Wir sprechen hier schon von Extremfällen.

Jessisma  10.07.2025, 15:21
@BeviBaby

Das sollte auch nur ein Spaß sein, jedoch steht meine Antwort dazu "Schwierig sowas umzusetzen, gerade auch mit dem GG." Selbst sollte es zum Kind kommen ist es viel Bürokratie das Kind in eine geeignete Lage zu bringen. Außerdem wird der GdB von 20 bis 100 angegeben, man müsste oberflächlich erste mal allg. einteilen wo wären es noch okay und wo nicht, jedoch unterscheiden sich Personen innerhalb eines GdB individuell zu einander, womit man Personen ausschließen könnte, welche noch zu sowas in der Lage wäre. Jeden Fall einzeln zu bearbeiten würde Jahre dauern, da das Versorgungsamt mit reinspielen muss und wenn es um das Kind geht wohl noch ein Gericht.

BeviBaby  10.07.2025, 15:26
@Jessisma
Selbst sollte es zum Kind kommen ist es viel Bürokratie das Kind in eine geeignete Lage zu bringen.

Also... klar es ist Bürokratie für das Jugendamt einen Vormund zu suchen und das Kind in Obhut zu nehmen... SO extrem ist das jetzt aber auch nicht.

Außerdem wird der GdB von 20 bis 100 angegeben, man müsste oberflächlich erste mal allg. einteilen wo wären es noch okay und wo nicht, jedoch unterscheiden sich Personen innerhalb eines GdB individuell zu einander, womit man Personen ausschließen könnte, welche noch zu sowas in der Lage wäre.

Das ist jetzt ein unglaublich langer Satz, der auf einer ziemlich unsinnigten Einteilung in 'GDB 20-100' basiert, die im Endeffekt nichts mit irgendwas zu tun hat. Niemand hat hier in Anspruch genommen das nach GDB zu entscheiden.

Doch wenn wir einen Fall wie den oben beschriebenen haben, wo die Person dauerhaft unter Betreuung steht und sich das auch nie ändern wird, wozu es Gutachten gibt und Einschätzungen von Ärzten und alles... dann muss man nicht mit 'GdB' hantieren und den 'Einzelfall' hat man durch die vorliegenden Unterlagen stark vereinfacht.

Jeden Fall einzeln zu bearbeiten würde Jahre dauern, da das Versorgungsamt mit reinspielen muss und wenn es um das Kind geht wohl noch ein Gericht.

Jeden Fall von was?

Die Sache ist die... SO viele Behinderte dieser Güte, die unbedingt schwanger werden/Kinder zeugen wollen gibt es jetzt auch nicht. Wir sprechen hier vom Einzelfall des Einzelfalls und der Einzelfall an sich ist schon wieder so gut dokumentiert, dass sich hier keine übermäßig großen Probleme auftun würden.

Was meinst du mit "Schutz der Umwelt" vor möglichen Nachkommen geistig Behinderter?

Jede Person hat das Recht auf freie Wahl der Familiengründung, das ist ein unumstössliches Menschenrecht und an keine Voraussetzung gebunden und ich unterschreibe das vorbehaltlos.

Das Problem einer gesetzlichen Regelung durch zb zwangsterilisation geh tnoch weiter, sie fängt bei schwer Behinderten unter Beistand stehenden Personen an, und man betritt eine schiefe Ebene, auf der man ganz schnell ins Rutschen kommt - zuerst sind es die schwerst geistig Behinderten, die sich nicht fortpflanzen dürfen, dann werden es immer leichtere Behinderungen, die dies nicht tun dürfen, irgendwann gelten dann auch zb Bürgegeldempfänger als geistig beeinträchtigt oder politische Gegner.

Ich bin da sehr strikt: Mit guter Unterstützung können geistig behinderte Menschen Eltern sein - ich lege keine Messlatte, wo die Unmöglichkeit dafür anfängt.