soll mit der Rentenerhöhung nächstes Jahr Schadensbegrenzung nach der Neuwahl betrieben werden?

10 Antworten

Du führst hier zu viele Aspekte an, dass man darauf vernünftig in endlicher Länge antworten könnte.

Aber meiner Meinung nach ist in Anbetracht der anhaltenden Inflation der letzten Jahre eine Rentenerhöhung unumgehbar, wenn man nicht den sozialen Frieden gefährden will und nicht riskieren möchte, dass die Obdachlösigkeit unter Rentern in die Höhe schnellt. - Damit wird nur gekittet, was schon längst tiefe Löcher hat, ohne dass dahinter eine hochtrabend intellektuelle Strategie steht.

Die Rentenerhöhung 2025 ist noch nicht mal hoch, 2022 und 2024 war es, aufgrund der Inflation höher. Die

Zudem bestimmt der Bundesrat, also die Vertretung der Länder, die Rentenanpassung mit. Dies allein der Regierung zuzuschreiben ist also völlig falsch.

Die Rentenanpassung kann nicht zurückgenommen werden. Allenfalls gibt es dann 2026 eine "Nullrunde", die aber gut begründet sein muss - der Bundesrat, Du weißt...?

Rentenanpassungen sind kein Geschenk der Regierung, sondern Bundesgesetz (§ 68 SGB VI) und folgen den Löhnen in der Republik - daher auch "Anpassung", die Rente wird den Löhnen angepasst. Sinken die Löhne mal, gibt es bei der Rente nur eine Nullrunde - zuletzt 2010 - sinken kann die Rente nicht. Übrigens steigt streng genommen nicht die Rente, sondern die Menge Geld, die man pro Rentenpunkt erhält.

Renten sind seit 20 Jahren stetig gestiegen, außer zur Zeit der Pandemie.

Haha, die Ampelregierung versucht jetzt, die Wähler mit einer Rentenerhöhung zu besänftigen, nachdem sie alles kaputt gemacht haben! Aber wir wissen alle, dass das nur Schadensbegrenzung ist, bevor die neue Regierung das alles wieder zurücknimmt! 😂 Die Ampelregierung ist wie das Christkind - sie bringt Geschenke, aber am Ende zahlen wir alle dafür! Aber wenigstens können wir uns darüber lustig machen, denn wenn wir nicht lachen, müssten wir weinen! 🤣

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Uns Deutsche geht es allen noch sehr schlecht.