Wie kann man bei Gewalt in der Wohnung den Untermieter sofort rausbekommen, über Polizei oder Einwohnermeldeamt oder Amtsgericht?
Ich frage für einen Nachbarn, der nicht so gut deutsch kann. Er hat einen Untermieter, der keine Miete zahlt, jeden Tag Alkohol trinkt, jeden Tag in der Wohnung kifft und der ihn jetzt auch noch schlägt.
Meine Frage lautet: wie kann er den Untermieter aus seiner Wohnung sofort gesetzlich rausbekommen? Über die Polizei oder über das Einwohnermeldeamt ( Zwangsabmeldung ) oder über das Amtsgericht ( Einstweilige Verfügung )? Ich weiß, dass im Fall von Gewalt der eine Mensch aus der Wohnung des anderen Menschen gesetzlich herausgeschmissen werden kann. Es geht bei Gewalt sogar umgekehrt: wenn der Hauptmieter der Wohnung Gewalt gegen seinen Untermieter/in ausübt, kann der Hauptmieter gesetzlich aus der Wohnung geworfen werden.
Die Frage lautet nur: wo wird das beantragt?
3 Antworten
Der Betroffene stellt Strafanzeige bei der Polizei wegen Bedrohung und Körperverletzung und kündigt gleichzeitig das Untermietverhältnis außerordentlich und fristlos wegen Störung des Hausfriedens, Mietschulden, Bedrohung und Körperverletzung des Vermieters unter Beachtung des § 545 BGB, die Polizei kann einen Platzverweis als Sofortmaßnahme erteilen.
Der Untermieter hat doch einen Vertrag geschlossen, bei Gewalt kann man den Vertrag fristlos kündigen. Er zieht dann sofort aus, Polizei hilft.
Er kann entweder in der "Situation" die Polizei rufen oder auch jetzt zur nächsten Polizei-Dienststelle gehen und den Fall schildern. (Vielleicht dann den Mietvertrag mit nehmen.)
Und dann? Dann kann er ihn wegen Körperverletzung anzeigen. Aber raus bekommen?