Wie kann man bei Gewalt in der Wohnung den Untermieter sofort rausbekommen, über Polizei oder Einwohnermeldeamt oder Amtsgericht?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Betroffene stellt Strafanzeige bei der Polizei wegen Bedrohung und Körperverletzung und kündigt gleichzeitig das Untermietverhältnis außerordentlich und fristlos wegen Störung des Hausfriedens, Mietschulden, Bedrohung und Körperverletzung des Vermieters unter Beachtung des § 545 BGB, die Polizei kann einen Platzverweis als Sofortmaßnahme erteilen.


Der Untermieter hat doch einen Vertrag geschlossen, bei Gewalt kann man den Vertrag fristlos kündigen. Er zieht dann sofort aus, Polizei hilft.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

Gerhart  02.07.2025, 15:15

Ob so eine Untermieter sofot auszieht glaube ich eher nicht.

Er kann entweder in der "Situation" die Polizei rufen oder auch jetzt zur nächsten Polizei-Dienststelle gehen und den Fall schildern. (Vielleicht dann den Mietvertrag mit nehmen.)


TanteHaribo987 
Beitragsersteller
 02.07.2025, 11:25

Und dann? Dann kann er ihn wegen Körperverletzung anzeigen. Aber raus bekommen?