Wollte sie mich vergewaltigen? War es versuchte Vergewaltigung? Kann ich rechtlich gegen sie vorgehen?
Ich M26 hatte in der Schule früher nen Crush auf eine Frau W27 ich war unglücklich verliebt und sie kam mit 16 mit nem anderen Typen zusammen und ich musste dies nunmal akzeptieren. Ich spürte irgendwie immer dass sie auf mich steht wegen ihres Verhalten etc. In meiner Nähe. Anyway. Sie wollte mich damals nicht, da ich in der Schule als sogenanntes Opfer galt und daher gemobbt wurde. Sie hingegen war beliebt. Ich dachte dann auch sie leibt mich eh nicht und gab irgendwann auf. Nun wir sehen uns jede Woche ein bis zweimal, da wir im selben Sportverein sind. Nun letzte Woche kam sie zu mir und beichtete dass sie seit 15 Jahren nen Crush auf mich habe etc. Sie wollte schon immer von mir ein Kind haben etc. Ich fragte sie dann wie sie sich dies vorstelle und sie antwortete sie wolle, dass ich Sex mit ihr habe. Ich bot ihr an mir einen Blowjob zugeben und sie stimmte zu. Danach wollte sie ungeschützten Vaginalverkehr, dies lehnte ich ab und hatte dann Sex mit Kondom. Soweit so gut. Während des Sex probierte sie plötzlich das Kondom zu entfernen und forderte mich auf in ihr zu kommen... dies lehnte ich ab sie versuchte dann mich an sich zu reissen und mich dazu zu zwingen. Dies war aber unmöglich für sie und ich kam in die Toilette und spürte diese gleich runter. Danach weinte sie. Wieso? Ist dies versuchte Vergewaltigung von Ihrer Seite? Fühlte mich benutzt und sagte sie solle die Beziehung zu Ihrem Mann beenden was sie nicht wollte. Kann ich rechtlich gegen sie vorgehen? Wie sieht es mit der Beweislage aus?
War die Frau in der Schule 27 oder ist sie es jetzt?
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10 Antworten
Im Zweifelsfall lass dich einfach rechtlich beraten von einem Anwalt. Am Ende finde ich es nicht verkehrt, solche Personen anzuzeigen, selbst wenn das nirgendwo hinführt. Aber vielleicht macht sie es mit wem anders nochmal und wenn dann schonmal was gegen sie vorgelegen hat, wird es dann für diese Personen zumindest einfacher.
Das Netz weiß dazu folgendes zu sagen:
Wenn eine Person Geschlechtsverkehr ersichtlich nur unter der Voraussetzung zustimmt, dass dabei ein Kondom genutzt werde, so stehen ohne Präservativ vorgenommene sexuelle Handlungen ihrem erkennbaren Willen entgegen. Ein solches Geschehen ist als sexueller Übergriff gemäß § 177 Abs. 1 StGB zu werten.
Die Beweislage wäre vermutlich eher schwierig, aber das wird dir dann der Anwalt deines Vertrauens bestimmt gerne mitteilen.
Das nennt man Stealthing, es ist eine Form des sexuellen Übergriffs, die auch verurteilt werden kann. Wobei bei euch ja nichts passiert ist, es war nur der Versuch.
Stealthing ist aber erst mal keine Vergewaltigung. Unter Umständen kann es wohl auch Vergewaltigung sein, aber welche das sind, weiß ich nicht, weil es da wohl noch keine entsprechenden Urteile gibt.
Und ja, du kannst sie anzeigen.
Ja, stealthing ist strafbar.
Oh Mann... klärt das halt vorher...
War mir echt zuviel Text...
ich klär es halt vorher bevor ich Sex hab... wenn da jemand Gewalt anwendet würde ich mich wehren und im Extremfall die Polizei rufen .
Weiß nicht, was da in Deutschland so kompliziert ist
Wir waren halt geil.
Haben sie doch. Frage nicht gelesen?