Bußgeld zu hoch?

Meine Mama hat im Februar Laub zusammen gefegt, weil alle unsere Nachbarn nichts machen... auch wenn der Laub meterhoch steht. Sie hatte schon vier Tage lang Laub zusammengefegt und abgetütet und am fünften Tag war nur noch ein kleines Stück Laub übrig. Und da dachte sie sich, dass sie das mit einem kleinen kontrollierten Feuer beseitigt. Sofort kam aber der Ordnungsamt mit Schlagstöcken nach ungefähr fünf Minuten und hat Bilder gemacht. Die haben meiner Mama mit dem ersten Auftreten schon zu große Angst bereitet, dass sie keine vernünftige Aussage tätigen konnte. Und heute kam ein gelber Brief an und da steht sie müsse 330 Euro zahlen. Obwohl der Laub gerade mal eine Eimergröße einnahm und es ein kleiner kontrollierter Feuer und weit weg von irgendwelchen Gebäuden oder Büschen war. Ich meine das Ordnungsamt hat sogar ein Bild gemacht und das Feuer konnte meine Mom sofort löschen.

Ist es gerechtfertigt? Wir sind echt traurig, weil wenn meine Mama unsere Nachbarschaft nicht immer sauber halten würde könnte niemand hier rum parken wie Sie wollen. Und dass sie dann auf diese Art uns Weise behandelt wird ist echt demotivierend. Was würde denn passieren, wenn man Einspruch einlegt? wir wollen jetzt nicht auch unnötig auch mehr bezahlen müssen. Wir haben auch ein sehr gutes Verhältnis zu unseren Nachbarn die meiner Mom auch immer sehr dankbar sind, dass sie sich für sowas einsetzt. Ab und zu nimmt sie auch die Müllgreifzange und säubert die Spielplätze in der Nähe. Und jetzt hat sie sich geschworen das nie wieder zu machen.

Edit: An alle die hier meinen Ordnungsämter haben keine Schlagstöcker. Das ist eine echt schöne Anmerkung. Hilft hier aber auch nicht weiter. Und in meiner Stadt hat das Ordnungsamt Schlagstöcker. Muss ja nicht immer alles nach euch gehen. Hier der Artikel dazu https://kommunal.de/dortmund-schlagstoecke-ordnungsamt

Recht, Laub, Ordnungsamt, Ordnungswidrigkeit, Bußgeldbescheid
Anhörung als Betroffene wegen einer Ordnungswidrigkeit beim Jobcenter, was kann man tun?

Hallo, Leute!

Die Frage ist etwas zu lang geworden, aber ich hoffe ihr lest es durch...

Ich habe neulich einen Brief bekommen, in dem es steht, dass dem Jobcenter ein Arbeitsverhältnis nicht mitgeteilt habe, deshalb wurde ein Bußgeldverfahren gegen mich eingeleitet.

Meine Frage ist, was kann ich tun, damit ich weniger Bußgelder oder keine zahlen muss? Ich habe bei diesem Unternehmen nur ca. 10 Tage gearbeitet, (im Schreiben von Jobcenter steht, dass ich 1,5 Monate da war) und bin dann einfach nicht mehr hingegangen, weil ich mich von dem Schichtleiter verarscht gefühlt habe, denn er wollte mir kein Vertrag geben und meinte ich werde ihn erst nach 1,5 Monaten bekommen. Ich war zu der Zeit Obdachlos und habe eine Unterkunft gebraucht, die ich vom Sozialamt nur mit einem Arbeitsvertrag bekommen konnte. Ich wurde wahrscheinlich von dem Arbeitsgeber angemeldet und nicht rechtzeitig abgemeldet. Ich ging am Anfang davon aus, dass ich nicht angemeldet wurde. Ich habe dann aber für diese Arbeit doch einen Lohn bekommen. Habe das so auch auf den Zettel vom Jobcenter geschrieben.

Kann ich das so schreiben, dass ich ohne Vertrag gearbeitet habe, oder bekomme ich dann noch deswegen Stress?

Kann ich noch irgendetwas anderes schreiben, damit es besser beim Jobcenter ankommt und ich keine mehre Tausende zahlen muss wegen dieser 1 Woche Arbeit?

Danke sehr!!

Gruß

Recht, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Ordnungswidrigkeit
BTM Test positiv - welche Folgen?

Ich habe in der Nacht von Freitag auf Samstag „Speed“ und vier Flaschen Bier (0,5 l) konsumiert. Jetzt am Sonntag (Montagmorgen) wurde ich um 2 Uhr von der Polizei zur allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten und mich nun über mich selber aufrege. Naja, ich wurde gefragt ob ich einen Urintest mache. Der ist dann ganz leicht ausgeschlagen und infolge dessen wurde mir dann auf der Wache Blut abgenommen. Der Konsum lag da circa 15-20 Stunden zurück.

Kann hier jemand sagen was auf mich zukommt (zukommen kann), wenn der Bluttest negativ und „lediglich“ der Urintest durch die Abbauprodukte positiv ist? Macht das überhaupt einen Unterschied oder bin ich in jedem Fall dran? Die Polizeibeamten sagten mir bereits, das es eine Ordnungswidrigkeit sei. Ich habe im Bussgeldkatalog nachgeschaut und mich nach meiner Erkenntnis wenigstens auf 500,- Euro Strafe, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot und Aufbauseminar einstellen kann.

Ich möchte gerne wissen welche Relevanz der Bluttest hat, vor allem was es für mich bedeutet wenn dieser negativ ausfällt. Bedeutet dass, das ich nicht unter BTM Einfluss gefahren bin oder steht das bereits durch den positiven Urintest fest? Strafen dafür sind richtig, wichtig und mir ja alles selber eingebrockt habe. Die Polizisten machen auch nur nur ihren Job und ich der Vollidiot bin, der es zu recht ausbaden darf. Ich bereue es schon jetzt und gerade angst um meinen Job bekomme. :(

Führerschein habe ich noch(!) und das Schreiben von der Bussgeldstelle eh abwarten muss. Mich aber trotzdem vorab informiere, damit es wenigstens beim öffnen des Briefs nicht so ein herber Schlag ins Gesicht ist.

Kurzfassung:

  1. Konsum von „Speed“ und Alkohol in der Nacht von Freitag auf Samstag
  2. Circa 15-20 Stunden nichts konsumiert
  3. Allg. Verkehrskontrolle am Sonntag (Montagmorgen) um 2 Uhr
  4. Urintest positiv auf „Speed“, Blutentnahme negativ – denke ich
  5. Strafe (Ordnungswidrigkeit) - Fahrverbot? Führerscheinentzug? MPU?
MPU, Führerschein, Führerscheinentzug, Ordnungswidrigkeit, Straßenverkehrsordnung, Urintest, Betäubungsmittelgesetz, Probezeitverlängerung
Joggerin fotografiert unser Auto und hat die Fotos dem Ordnungsamt zugespielt. Rechtslage?

Hallo zusammen,

mein Freund und ich haben an einem Sonntag unser Auto (sein Firmenwagen zur priv. Nutzung) an einem Park geparkt, bzw. an einer Stelle gehalten an der ein Parkverbot ist.

Diese Stelle ist auf einer Art kleiner "Schotterfläche" neben einer größeren Straße auf der wir lang gefahren bzw. nach Hause gefahren sind.

Wir haben bloß höchstens 10 Minuten dort gehalten, da unser zu dem Zeitpunkt 2 Monate alter Säugling sich während der Fahrt verschluckt, stark gehustet, sich anschließend übergeben und fürchterlich geschrien hat.

Wir sind dann schnell aus dem Auto raus, an eine sichere Ecke auf eine Bank hinter ein Gebüsch. Dort habe ich mein Kind beruhigt und das Erbrochene beseitigt.

Als ich mit meinem Freund und unserem Kind wieder zum Auto gelaufen bin, stand dort plötzlich eine Joggerin (ca. 55-65 Jahre) und hat das Parkverbotsschild mit unserem Auto zusammen mit ihrer Digitalkamera fotografiert. Ich war perplex und entsetzt und fragte sie "geht's noch?". Als sie sich von uns erwischt gefühlt hat und schon dabei war wegzulaufen rief sie "ja, siehst du doch, du Ftze".

Wir waren echt geschockt in diesem Moment von so viel Unverschämtheit und Unmenschlichkeit. Weiter haben wir uns dabei aber nichts gedacht - es gibt ja nicht wenige verbitterte Menschen mit merkwürdigen Hobbys auf dieser Welt.

Jetzt, fast 3 Monate später, hat mein Freund von seiner Firma eine schriftliche Anzeige vom Ordnungsamt erhalten, zu diesem Vorfall bzw. dem Falschparken und die Firma ist dazu aufgerufen die Personalien des Fahrers zu melden.

Frage 1:

darf eine Privatperson selbstgemachte Fotos von unserem Fahrzeug/Kennzeichen an das Ordnungsamt weiterleiten, damit dies zur Anzeige einer Ordnungswidrigkeit gebracht wird?

Frage 2:

da die Frau wohl wahrscheinlich nun auch ihren eigenen Namen dem Ordnungsamt für diese Angelegenheit mitgeteilt hat, können wir die Frau wegen Beleidigung anzeigen? Und/oder wegen "fotografieren von Privateigentum" oder ähnlichem?

Wir möchten uns diese Frechheit nämlich nicht gefallen lassen.

Wir haben nur kurz geparkt/gehalten wegen einer mehr oder weniger großen Notsituation und waren auch schnell wieder weg. Wir haben mit unserem Auto weder Fußgänger noch Fahrradfahrer oder andere Autos behindert.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten :-)

Auto, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Ordnungsamt, Ordnungswidrigkeit, Straftat, Auto und Motorrad
Kann der Lehrer mich anzeigen?

Guten Tag,

heute war ich in meiner ehemaligen Schule, da ich ein Zeugnis abhole wollte. Ich war vor 6 Monaten Schüler dieser Schule.

Ich warum um 14:40Uhr in der Schule mit meinem Auto und parkte auf dem leeren Schulhof, alle Autos die normalerweise dort parken waren weg, da alle bereits Schulschluss hatten.

Ausser der Lehrer, um den es geht, stand mit seinem Auto dort und wollte grade los fahren.

Als ich aus meinem Auto stieg und Richtung Eingang der Schule lief, stieg der Lehrer aus und rief „hey park dein Auto weg, sonst ruf ich die Polizei und das gibt schulische Konsequenzen“. Daraufhin rief ich „ich bin in 1 Minute wieder da, ausserdem bin ich nicht mehr Schüler der Schule“.

Dann hat er sein Handy gezückt und fotografierte mein Kennzeichen, woraufhin ich zu ihm ging und sagte das er mein Auto nicjt fotografieren soll, wir diskutieren (er war schon immer ein Aloch als Lehrer) ..

zufällig kam der Schulleiter aus der Schule und sagte das ich umparken sollte, da ich sehr sauer war verneinte ich und der Lehrer um den es ging fotografierte nochmal, während er zitterte, ich fragte ihn wieso er mein Auto fotografiert und dabei zittert. Ich ging dann zu seinem Auto um es zu fotografieren, dabei strick meine Jacke gegen seine und er schrie „Herr Schulleiter, haben sie gesehen wie er mich angerempelt hat?“.

ich lachte und sagte das dies lächerlich sei.

Am Ende sagte er das er zur Polizei gehen wird und ich sagte „ich kenne ihre Kinder“ woraufhin er schrie „wie sie sehen meine Kinder heute?!“ ich antwortet „nein, ich kenne ihren Sohn aus meiner alten Schule, er war ein Freund von mir“.
er ging zu seinem Auto und schrie „ich gehe jetzt zur Polizei“.

Ich erklärte dem Schulleiter das ich die Kinder des Lehrers aus meiner alten Schule kenne und mit denen befreundet war.

was sagt ihr zu diesem Vorfall ? Was davon will er gegen mich verwenden ?!

LG



KFZ, Schule, Recht, Anzeige, BGB, Hausrecht, Jura, Lehrer, Ordnungswidrigkeit, parken, Straßenverkehrsordnung
Jobcenter: Anhörung als Betroffene wegen einer Ordnungswidrigkeit?

Hallo,

Im Jahre 2017 bis 2019 war ich in eine Schulische Ausbildung, und bezog BaföG, außerdem war ich als Minijober tätig. Da kurz vor Weinachten 2018, ein bekannter von mir, hat ein Aushilfs-tätigkeit für die dauer von 2 Monaten vorgeschlagen, um für die Weinachten mehr zu verdienen.

Da meine Mutter zur diesen Zeitpunkt als Arbeitslose gemeldet war und SGBII bezogen hat, bekam meine Mutter einen Brief von der Jobcenter.

"Anhörung als Betroffene wegen Ordnungswidrigkeit"

Sehr geehrte ,

nach meinen Festellung haben Sie folgende Ordnungswidrigkeit begangen:

.... Nach den bisherigen Festellungen des Jobcenters war ihr Sohn * in der Zeit vom 01.11.2018 bis 31.01.2019 geringfügig bei der Firma * beschäftigt.

Dieses Sachverhalten haben Sie nicht mitgeteilt, denn erst durch den automatischen Datenbankabgleich wurde das Beschäftigungsverhältnis bekannt. Aufgrund der fehlender Mitteilung haben Sie Leistungen für die Zeit vom 01.12.2018 bis 31.01.2019 in Höhe von 854,47 Euro zu Unrecht erhalten....

.... Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 60 Abs. 2 SGB II mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- Euro geahndet werden.

Da ich als Azubi mich nicht mit die SGB II auskenne, habe ich mir gedacht, dass ich am Weinachten ein wenig mehr verdienen kann, und irgendwie nicht die gedanke gekommen war, dies dem Jobcenter zu melden. Ich dachte immer, die Jobcenter wird durch den Arbeitgeber informiert.

Wie Sieht es aus, kann die 5.000€ Gelbuße gegen mich eingeleitet, mit welche folgen soll ich dazu rechnen.

Und warum, der Brief (Anhörung als Betroffene wegen einer Ordnungswidrikeit) ann meiner Mutter zugesand wurde, und nicht direkt an mir, da ich die Tätigkeit angenommen habe.

Vielen Dank.






Arbeit, Recht, Azubi, Jobcenter, Ordnungswidrigkeit, SGB II, Anhörungsbogen, Auszubildener, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Filmriss, Sorge um Straftat?

Guten Morgen Ich fürchte hier kann mir nur wenig geholfen werden, trotzdem möchte ich mir mal die Bedenken „von der Seele" schreiben. Vielleicht habt ihr ja den ein oder anderen Ratschlag für mich. Undzwar gehts um Folgendes Problem: 

Normalerweise trinke ich nur sehr wenig und selten Alkohol. 

Nur letzten Freitag trank ich soviel, dass ich letztlich im Krankenhaus zum Ausnüchtern gebracht werden musste. Dieser Umstand löst bei mir ein derart schlechtes Gewissen aus dass ich mir nun gedanklich alle möglichen Schreckensszenarien ausmale. Ich arbeite im Sozialbereich und darf keinen Eintrag in mein Führungszeugnis erhalten.

Ich war an besagtem Abend alleine unterwegs. Laut Rettungsdienstbericht wurde ich auf der Straße liegend angetroffen. Ich weiß nur nicht wie stark befahren die Straße war. Ist es eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit wenn man im Vollrausch auf der Straße liegt? Und sich dort torkelnd bewegt? Womöglich sogar auf ner Hauptstraße? Gefährlicher Eingriff in denStraßenverkehr etc? Ich habe von Rechtsfragen wirklich keine Ahnung. Um ca 23:15 holte mich der Rettungsdienst ab und ab ca 22:15/22:30 weiß ich nichts mehr. Meine Bedenken gehen in die Richtung, dass ich angezeigt worden sein könnte. Dass der Rettungsdienst die Polizei gerufen hat, da etwas passiert ist. Oder dass die Polizei den RD gerufen hat nachdem sie mich angezeigt hat. Ich weiß es doch nicht  wenn ich in dem Zustand eine Straftat begangen hätte, Pöbelei, Sachbeschädigung (was ich für sehr unwahrscheinlich halte in meinem Zustand, ich konnte gar nicht mehr gehen und stehen) hätten die mich dann nicht mit zur Wache genommen? Ich kann mich an keinerlei Dialog mit Polizisten erinnern. Zudem soll ich im Krankenhaus nachdem ich aufgewacht bin, laut Notfallbericht aggressiv gewesen sein. Ich kann mich an eine Diskussion mit dem Pfleger erinnern, der mich danach hinausbegleitet hat. Es tut mir alles so leid und wünschte ich könnte den gesamten Abend irgendwie rückgängig machen. Ich werde auch auf jeden Fall nochmal zur Notaufnahme zurückgehen um mich bei allen dort für mein Fehlverhalten zu entschuldigen, in der Hoffnung dass man dort von einer Anzeige wegen Beleidigung absieht. 

Kann ich es irgendwie herausfinden ob eine Anzeige gegen mich vorliegt? Bei der Polizeidienststelle anrufen etc? Oder mache ich mich dann erst recht verdächtig? Wie lange dauert es im Allgemeinen bis man Post von den Behörden erhält? Wenn es drei Monate oder länger dauert, halte ich es nicht aus. Kann wahrscheinlich kein Auge mehr zutun bis ich da nicht Gewissheit habe. Oh man, es ist mir eine große Lehre und ich lasse fortan die Finger vom Alkohol. Ich hoffe ich komme irgendwie glimpflich aus der Nummer heraus. Mit ängstlichen Grüßen

Michael

Polizei, Ordnungswidrigkeit, Polizeikontrolle, Rechtsfrage, Rettungsdienst, Straftat, Filmriß, Polizeieinsatz
Darf das Ordnungsamt meine Personalien auf Verdacht ein zweites Mal weitergeben?

Hallo! Ich habe eine Frage zu einer Ordnungswidrigkeit.

Wenn Beamte vom Ordnungsamt meine Personalien vom Tag zuvor haben und mich Verdächtigen eine weitere Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, dürfen sie diese dann einfach nochmal weiter geben? Habe einen Brief bekommen über eine Ordnungswidrigkeit die ich nicht begangen habe und muss mich jetzt irgendwie gegen zwei Beamte wehren, die behaupten sie hätten mich und meinen Hund ohne Leine gesehen. Habe allerdings kein "Alibi" für die Tatzeit. Jetzt muss ich irgendwas finden um sie rechtlich zu entkräften. Ich würde halt gerne von Anfang an mit Paragraphen um mich schmeißen, damit das einfach so schnell wie möglich eingestellt wird. Tatsache ist, dass sie weder meine Personalien erneut aufgenommen haben, noch mir dieses Verwarnungsgeld von 30 € angeboten haben, was man ja eigentlich immer zahlen kann um einem Verfahren zu entgehen. Jetzt hab ich aber eins am Hals.

Außerdem haben sie am Tag der vermeintlichen zweiten Ordnungswidrigkeit mit komischen Fragen zum Vortag und noch anderen Merkwürdigkeiten ("es ist so kalt hier unten...") versucht in meine Wohnung zu kommen, meine Mutter hat sie jedoch abgewehrt.

Was also jetzt? Werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen, aber wie? Und was schreibe ich besser hin und was nicht?

Danke und liebe Grüße! (:

Datenschutz, Hund, Leinenzwang, Ordnungsamt, Ordnungswidrigkeit, Personalien

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