Ordnungswidrigkeit - Paragraf 69 Krwg - Frage!
Hallo liebe gutefrage.net Community,
bin neu hier und hab gleich mal ne Frage und zwar:
Ich habe letzte Woche aus Wut über den bereits geschlossenen Bauhof, eine Tüte voll Papiermüll einfach in nen Wald gekippt. Dabei habe ich leider wohl nen Brief mit meiner Adresse vergessen.
Jetzt kam es wie es kommen musste, ich hab nen Brief wegen ner Ordnungswidrigkeit bekommen. Meine Frage ist jetzt, mit was für einer Bußgeldhöhe muss ich rechnen?
Danke im Vorraus.
5 Antworten
Bei diesen Geschichten ist immer alles möglich! Von 20€ - 5000€! Je nach Menge und Aufwand um es wieder zu entfernen? §69 ist im übrigen nur die Bußgeldvorschrift! Gegen welchen § hast du denn nun verstoßen?
Meint ihr wirklich das ich mit einer hohen Strafe rechnen muss, wegen einem Einkaufsbeutel voll Papier?
Kommt darauf an. § 69 Abs. 3 KRWG:
Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 2 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
In Niedersachsen wären es bei einem Gewicht bis 2 kg 50€ bis 100€: http://www.nds-voris.de/jportal/docs/anlage/vvnd/pdf/VVND-28000-MU-20080709-SF-A001.pdf
Es hängt von dem Müll ab, den Du einfach so in unsere Umwelt verstreut hast. Die Entsorgung muß Du natürlich zusätzlich zahlen. Wenn man so blöde ist, ist das auch etwas wert.