Ordnungswidrigkeit - Paragraf 69 Krwg - Frage!

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei diesen Geschichten ist immer alles möglich! Von 20€ - 5000€! Je nach Menge und Aufwand um es wieder zu entfernen? §69 ist im übrigen nur die Bußgeldvorschrift! Gegen welchen § hast du denn nun verstoßen?

Meint ihr wirklich das ich mit einer hohen Strafe rechnen muss, wegen einem Einkaufsbeutel voll Papier?

Kommt darauf an. § 69 Abs. 3 KRWG:

Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 2 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__69.html

Es hängt von dem Müll ab, den Du einfach so in unsere Umwelt verstreut hast. Die Entsorgung muß Du natürlich zusätzlich zahlen. Wenn man so blöde ist, ist das auch etwas wert.