Betrunken mit dem E-Scooter?
Hallo
zu Anfang, ich möchte nur wissen was auf mich zukommt. Bitte keine Schuldzuweisungen von wegen ich sei selber schuld. Das ist mir bewusst.
Ich hab meinen FS 2016 gemacht.
2017 wurde ich angehalten mit 1.05 Promille, ich war absolut in Schuld.
War in einem Aufbauseminar ohne Probleme bestanden und seit dem absolut keinen Tropfen Alkohol am Steuer gehabt. In den Jahren hatte ich dann ein Vergehen wegen Falschparkens.
Vorgestern wurde ich auf dem E-Scooter angehalten. Ich wusste nicht das das Vergehen genauso gewertet wird wie das Autofahren. Unwissen schützt nicht gegen eine Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit, ist mir klar.
Meine Probezeit würde in 26 Tagen ablaufen, also ganz blöde Situation.
Wie sieht es jetzt aus, was könnte auf mich zukommen, wenn..
mein Alkoholgehalt im Blut über 1,1 liegt
mein Alkoholgehalt im Blut unter 1,1 liegt
lohnt sich der gang zum Anwalt, grad wegen den restlichen 26 Tagen Probezeit?
Danke für eure Antworten
3 Antworten
Meine Probezeit würde in 26 Tagen ablaufen
Entscheiden für die Bewertung des Strafmaßes ist das Datum des Strafbefehls - nicht das der Tat.
Du solltest also hoffen, dass es noch einen Monat oder länger dauert.
grad wegen den restlichen 26 Tagen Probezeit?
irrelevant - es folgt nun die 2. Stufe; das ist nur eine schriftliche Ermahnung mit der freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
der Tattag zählt.
über 1,1 eine Straftat, in beiden Fällen wird der FS auf Zeit weg sein
Inwiefern würde mir die Teilnahme dieser Beratung einen Vorteil bringen?
komisch, wenn du mit über 21 zu schnell auch nur einen Tag vor Ablauf geblitzt wirst, hast dir die Probezeitverl. und das ASF eingefangen
Strafmaß und Folgen von der Führerscheinstelle sind zweierlei
In der Probezeit darfst du 0,0 nicht überschreiten. Daher droht dir die verkerhspsychologische Beratung (Idiotentest), Verlängerung der Probezeit und eine Geldstrafe.
Wenn du das 3. mal erwischt wird gibts ein Fahrverbot.
Seit wann ist das so?
Ich hatte mal ca 4 Wochen vor Ende meiner Probezeit 1,61 Promille. Ausschlaggebend für das Strafmaß war das Datum des Strafbefehls - und nichts anderes.