Meinung des Tages: Wäre ein allgemeines Scooter-Verbot zur Unfallminimierung in Großstädten angebracht?

Oftmals praktisch, aber auch nicht ganz ungefährlich: Der E-Scooter! Während viele von uns den Scooter für den Weg in die Arbeit nutzen, verursachen andere wiederum tagein-tagaus Unfälle im Straßenverkehr. Hier stellt sich auch die Frage danach, ob ein Scooter-Verbot in Großstädten vertretbar wäre...

Diese Regeln für E-Scooter gelten im Straßenverkehr

Obgleich manch ein passionierter E-Scooter-Fahrer vielleicht denkt, mit seinem wendigen Gefährt nach Lust und Laune und natürlich überall fahren zu dürfen, gibt es auch für E-Scooter natürlich klare Regeln:

So ist das Fahren grundsätzlich nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Fehlen diese, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone sowie in Einbahnstraßen ist das - vor allem entgegengesetzte - Fahren mit dem E-Roller verboten.

Besonders große Hürden die für Nutzung oder das Leihen von E-Scootern gibt es zudem ebenfalls nicht; eine Mofa-Prüfbescheinigung oder ein Führerschein werden für die Nutzung des Gefährts nicht benötigt. Ebenso wenig gilt eine Helmpflicht. Das Mindestalter für E-Scooter liegt bei 14 Jahren. Allerdings gelten für alle Fahrer von E-Scootern im Straßenverkehr dieselben Alkoholgrenz- und richtwerte wie für Autofahrer. Und selbst wenn es dochr echt häufig vorkommt, dass zwei oder in manchen Fällen sogar drei Personen auf dem Scooter stehen: Elektroroller sind grundsätzlich nur für ausschließlich eine Person zugelassen.

Wenn der Scooter zum Unfallrisiko wird...

Im vorletzten Jahr ist die Zahl der E-Scooterunfälle mit Personenschaden um fast 50% gestiegen; hierbei war ein Gros der Beteiligten unter 25 Jahren und oftmals alkoholisiert. Insgesamt wurden 8260 Unfälle verzeichnet, bei denen 11 Personen ums Leben kamen, 1234 schwer und 7651 leicht verletzt worden sind. Die Zahlen für das Jahr 2023 liegen bislang nicht vor.

Ein gewichtiger Faktor für den rasanten Anstieg der Unfälle liegt in der inzwischen üppigen Verfügbarkeit von Leihscootern konkurrierender Anbieter in Großstädten sowie dem oft rigorosen Fahrverhalten der Scooter-Fahrer begründet. Häufig geschehen Unfälle zudem, da die Roller nicht ordnungsgemäß abgestellt werden und demnach Bürgersteige und Radwege blockieren. Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, betonte, dass grundsätzlich zwischen Gelegenheitsfahrern und jenen unterschieden werden müsse, die einen eigenen Scooter besitzen würden; diese hielten sich weitaus häufiger an die vorherrschenden Regeln und wüssten mit ihren Fahrzeugen zudem besser umzugehen.

Wäre ein allgemeines Scooter-Verbot sinnvoll?

Da viele durch E-Scooter-Fahrer hervorgerufene Unfälle in Paris in der Vergangenheit vor allem auf Leihscooter-Fahrer zurückgeführt werden konnten, wurde der Verleih von E-Rollern in der französischen Hauptstadt im vergangenen Jahr komplett verboten. Wenngleich das Fahren im Straßenverkehr hierzulande bislang nicht verboten ist, wurde zumindest die Mitnahme in Bussen und Bahnen des Öffentlichen Nahverkehrs in Bayern jüngst untersagt. Als Gründe hierfür werden ausschließlich mögliche Sicherheitsbedenken angeführt, da es in London, Barcelona und Madrid im ÖPNV in der Vergangenheit gelegentlich zu Bränden & Explosionen, die durch mitgenommene E-Roller verursacht wurden, gekommen ist. In Deutschland wurde bislang kein derartiger Unfall verzeichnet.

Alleine das Verbot in Bus & Bahn allerdings betrifft vor allem jene, die mit dem eigenen E-Scooter auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zur Uni oder zur Freizeitgestaltung sind und diesen - als Alternative zum Auto - in Kombination mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nutzen. Einige Nutzer, die vom BR zum Thema befragt wurden, bemängelten die Entscheidung und verwiesen auf das bestehende Spannungsverhältnis zwischen der Bereitschaft mancher, auf klimaverträgliche Fortbewegung zu setzen, bei dieser im Alltag durch ein - wenig begründbares - Verbot wie dieses jedoch massiv eingeschränkt zu werden.

Unsere Fragen an Euch:

  • Würdet Ihr ein allgemeines (Leih- und Privatscooter) Verbot von E-Scootern in Großstädten befürworten?
  • Sollte ein Verbot ausschließlich für Leihscooter gelten? Welche Gründe sprechen dafür?
  • Welche Maßnahmen wären Eurer Meinung nach zur Reduzierung von Unfällen mit E-Scootern nötig?
  • Sollte es auch für Leihscooter eine Art "Führerschein"-Pflicht geben?
  • Fahrt Ihr selbst E-Scooter oder seid darauf angewiesen?
  • Welcher rechtliche / praktische Kompromiss zwischen Klimaschutz & Mobilität auf der einen und Unfallminimierung im Straßenverkehr auf der anderen Seite wäre sinnvoll?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/e-kleinstfahrzeuge/e-scooter/

https://www.br.de/nachrichten/bayern/e-scooter-in-zuegen-erlaubt-in-der-u-bahn-nicht-warum,U93sONd

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/escooter-elektroroller-unfaelle-100.html

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/paris-e-scooter-verbot-101.html

Nein, ein Verbot wäre nicht sinnvoll, weil... 51%
Ja, in Großstädten sollten keine E-Scooter erlaubt sein, da... 37%
Andere Meinung und zwar... 13%
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In Thüringen wurden bei dem schweren Unfall 7 Menschen getötet. Jetzt fordert Innenminister Maier eine 0,0 Promille-Grenze, inwiefern hätte das genützt?

Sie hatten je auch keinen Führerschein und es gibt eine Führerscheinpflicht. Gefahren sind sie trotzdem und genützt hat es nichts. Zulässig sind 0,5 bzw. 0,3 Promille. Also wenn ein Unfall passiert, darf man ja nur max. 0,3 Promille haben.

Das entspricht ungefähr 1 Bier bei einem erwachsenen Menschen, je nach Gewicht ein bisschen mehr oder weniger. Wenn sich die hier daran gehalten hätten, wäre bestimmt nichts passiert. Dass man nach einem Unfall nach einer Promillegrenze rufen muss, verstehe ich nicht. Mir ist bisher kein einziger Unfall bekannt, der wegen 0,4 oder 0,5 Promille ein Unfall verursacht hat. Die Unfälle liegen alle bei über 0,8 Promille und wie gesagt, es gilt 0,5 nur wenn nichts passiert. Eigentlich darf man nicht mehr als 0,3 Promille haben.

Dann würde ich die Promillegrenze einmal auf 0,3 Promille machen und 0,5 Promille streichen, das ist der größte Blödsinn. D. h. wenn ich 0,49 Promille habe und mir fährt einer hinten drauf, bin ich auch schuld. Dann wäre es doch besser 0,3 Promille einzuführen und fertig. Aber einen Unfallverursacher wegen 0,5 Promille Alkohol habe ich noch nie angetroffen und ich war im Rettungsdienst.

So ein Minister gehört abgesetzt. Da gibt es nur schwarz und weiß. Dazwischen gibt es nichts.

Innenminister Maier fordert 0,0-Promillegrenze für Autofahrer:

Bei dem Unfall am frühen Samstagabend auf der Ortsumgehung von Bad Langensalza kamen sieben Menschen ums Leben. Das Auto, in dem der 45-Jährige und 34-Jährige saßen, gegen die jetzt ermittelt wird, war nach Angaben der Polizei in den Gegenverkehr geraten und dort mit zwei Fahrzeugen zusammengeprallt. Die beiden Wagen gingen sofort in Flammen auf und brannten aus.

Alkohol, Politik, Führerschein, alkohol am steuer, Drogenpolitik, Gesellschaft, Promillegrenze
Unfall in Probezeit (Alkohol?)?

Hallo,

ich hatte vor ca. 2 Wochen mit meinem Freund einen Autounfall (Ich war Beifahrer). Wir sind früh morgens eine Straße runtergefahren, die Sonne blendete so gegen die Scheibe, dass wir beide Garnichts mehr gesehen habe, nichtmal ein bisschen. Er wollte grade von 50 runterbremsen und rechts ranfahren, weil man das ja machen soll wenn man nichts sieht, da knallte es auch schon. Wir fuhren mit ca. 35-40 km/h auf ein im Parkverbot stehendes Auto auf. (Also steht fest, sie hat eine Mitschuld von mindestens 25%, steht zumindest im Internet :) )

Nun habe ich ein paar Fragen. Mein Freund ist noch in der Probezeit, würde er also durch diesen Unfall seinen Führerschein verlieren? Oder abgenommen bekommen?

Dann als weitere Frage... Er macht sich total Sorgen, ob er Alkohol im Blut hat, weil er 2 Tage davor etwas getrunken hat. Er hat 0,0 geblasen, ihm wurde aber im Krankenhaus Blut genommen, weil sie seine Werte checken wollten. Auf seinem vom Krankenhaus bekommenen Blutbild stand allerdings nichts von einem Alkoholwert. Muss er sich Sorgen machen? Weil Alkohol kann ja bis zu 30 Tage im Blut nachweisbar sein, dann dürfte er ja nach dem Alkohol trinken, ca. 30 Tage lang nicht fahren, und das macht für mich wenig Sinn.

Auf Antworten, die nichts zur Sache tun, könnt ihr bitte Verzichten, dafür haben wir keine Nerven im Moment. Hilfreiche Antworten allerdings, sind herzlich willkommen.

Danke schonmal :)

Autounfall, Unfall, Polizei, Alkohol, alkohol am steuer, Gesundheit und Medizin, Probezeit
Verkehrsrecht - Zulassen fahren ohne Fahrerlaubnis - Stellungnahme, Folgen?

Hallo zusammen, folgende Situation:

Der Lebensgefährte(A) von der Mutter(B) meiner Lebenspartnerin ist neulich mit dem Auto von der Polizei kontrolliert worden. A hat sein Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer vor mehreren Jahren abgeben müssen und hat bis heute kein MPU gemacht. Bei der Verkehrskontrolle am 04.01.20 war A alkoholisiert und ohne gültigen Führerschein am Steuer erwischt worden. B hat erst vor ein Paar Monaten ihren Führerschein gemacht und befindet sich noch in der Probezeit. B ist Halter des Autos, der Eigentümer des Autos ist A’s Vater. Während B Zuhause geschlafen hat - hat A heimlich den Autoschlüssel genommen und mit dem Auto rumgefahren. Gegen B läuft jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. B muss innerhalb von 2 Wochen eine Stellungnahme abgeben. B ist als arbeitssuchend gemeldet und hat keine Rechtsschutzversicherung. Wie soll B in diesem Fall vorgehen? Kann B eine Stellungnahme abgeben, dass sie an dem Abend Zuhause geschlafen hat und nicht wusste, dass A heimlich mit dem Auto fährt? Oder soll B einen kostenlosen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen und in der Stellungnahme reinschreiben, dass B sich von einem Anwalt beraten lassen möchte? Danke schon mal für Euere Antworten.

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Wie hoch wird die Strafe ausfallen

Hallo. Ein freund von mir hat folgendes Problem. Er ist mit 1,34 Pormille Auto gefahren. Er hat als ersters einen Strassenpfosten zerstört und ist danach weitergefahren. Kurz darauf kam ihn ein Autofahrer entgegen, welcher Ausweichen hat müssen, weil er auf dessen Fahrerseite gekommen ist. (Sachschaden, kein Personenschaden)

Weiters ist er dann ein paar Kilometer stehen geblieben, und ist dann im Auto eingeschlafen, mitten auf der Straße. Die Polizei hat ihn aufgesammelt und ihn den Führerschein entzogen. Er gibt sich als Schuldbewusst, hat den Sachschaden am Auto des anderen der ausweichen hat müssen schon bezahlt, den kaputten Strassenpfosten vorher hat er auch schon bezahlt. Im Polizeibericht hat sogar der verunglückte angeben, das sich der Unfallgegner sehr kooperativ zeigt und ihm den Schaden zugesichert hat.

Es ist sein erstes Delikt. Anzeige wegen Gefährdung im Strassenverkehr mit Fahrerflucht und Alkohol am Steuer ist erfolgt.

Mit den Alkohol was er intus gehabt hat würde er mindestens 4 Monate keinen Führerschein haben Bei einem Verkehrsunfall mit Fahrerflucht 3 Monate

Werden beide Deilkte dann zusammengerechnet, also mindestens 7 Monate oder wird da, da sich die 3 Monate der Fahrerflucht in die 4 Monate wegen Alkohol am Steuer hineinbezogen?

Mit welcher Strafe kann er rechnen? Nachschulung ist schon fix, aber wie lange ist der Führerschein weg?

Danke für euer Antworten

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Trunkenheitsfahrt aber nicht auf frischer Tat erwischt - Rechtslage

Hallo,

mir ist gerade ein Fall bekannt, der wie folgt verlief:

Eine Bekannte hat ziemlich viel Getrunken, auf einmal stand die Polizei vor der Türe und meinte sie sei Auto gefahren. Die Polizisten sind auch einfach in die Wohnung. Es hätte anscheinend jemand bei der Polizei angerufen und gesagt, sie sei Auto gefahren. Der Zeuge hat ausgesagt, was sie an hatte. Meine Bekannte hat die Polizisten aus der Wohnung gebeten. Die sind aber nicht gegangen mit dem Vorwand sie hätte die Polizei rein gebeten. Die Polizei hat das Auto gesucht und festgestellt, dass der Motor warm war. Allerdings war ein Freund von ihr kurz vorher da und hat das Auto angesehen und wollte div. Sachen reparieren. Die Polizei hat sie in dem Sinn nicht im Verkehr angehalten, sondern haben bei ihr an der Wohnung geklingelt. Das ganze ist dann ziemlich eskaliert, die Polizisten sind mit ihr ins Krankenhaus gefahren und haben ihr mit Gewalt Blut abgenommen. Sie wurde über Nacht im Krankenhaus festgehalten.

Nun hat sie eine Anzeige wegen einer Trunkenheitsfahrt.

Sie hat jetzt schon die zweite Vorladung zur Vernehmung von der Polizei bekommen. Obwohl sie da schon zwei mal angerufen hat, und gesagt hat, dass Sie die Aussage verweigern wird, dies hat hat ihr Anwalt der Polizei schon zwei mal schriftlch mitgeteilt.

Jetzt kommt es wohl zu einer Verhandlung.

Wie sieht die Rechtslage aus? 1. Ist der Führerschein weg? 2. Dürfen die Polizisten einfach so in die Wohnung? 3. Dürfen die einen von daheim abholen und ins Krankenhaus bringen und mit Gewalt Blut abnehmen, obwohl die einen gar nicht beim Fahren erwischt haben nur auf Grund einer Aussage von irgendeinem?

Bitte dringend um Hilfe von jemandem der sich mit sowas auskennt

Recht, alkohol am steuer

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